Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt - 450 Euro Job für Zwischenzeit

Guten Tag :blush:
Aufgrund gesundheitlicher Probleme war ich für längere Zeit in einer Reha-Klinik der DRV. Dort wurde von den behandelnden Ärzten und Therapeuten festgestellt, dass ich gesundheitlich nicht mehr in der Lage bin meinen erlernten Beruf auszuüben. Es wurde mir eine Umschulung empfohlen. Daraufhin habe ich bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (in meinem Fall eine Umschulung) gestellt. Dieser Antrag befindet sich derzeit noch in der Prüfung. Nun zu meiner Frage. Darf ich bis zur Entscheidung der Rentenversicherung einen MInijob (bis 450 Euro) ausüben??? Oder würde sich dies negativ auf den Antrag auswirken??? Vielen Dank im Voraus.
Gruß MeVo

hallo,

womit bestreitest Du derzeit Deinen Lebensunterhalt ?

Die beantragte Teilhabeleistung steht - bis zum Beginn der Maßnahme - einer Beschäftigung nicht im Weg.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,
ohne Gewähr, da ich kein Experte bin: Meiner Meinung nach müsstest du den Minijob aus gleich zwei Gründen machen dürfen. Erstens darf man auch bei einer vollen Erwerbsminderungsrente einen Minijob machen, ohne dass Geld abgezogen oder die Erwerbsminderung infragegestellt wird. Zweitens wurde bei dir ja bisher nur festgestellt, dass du in deinem alten Beruf nicht mehr arbeitsfähig bist, nicht aber, dass du generell nicht mehr arbeitsfähig wärst. Wäre Letzteres der Fall, würde ja auch eine Umschulung keinen Sinn machen. Du beweist also mit einem Minijob in einem anderen als dem alten Bereich geradezu, dass du in anderen Bereichen einsatzfähig bist. Dagegen würdest du mit einem Minijob in deinem alten Bereich vielleicht die Vermutung wecken, dass du in diesem erlernten Beruf doch noch arbeitsfähig sein könntest.

Was mich wundert: Ich dachte, bei der DRV geht es nur darum, ob man generell noch arbeitsfähig ist, nicht aber darum, ob man es in einem bestimmten Bereich ist. Bei der Erwerbsminderungsrente geht es doch auch um die generelle Arbeitsfähigkeit, nicht um die spezielle in einem bestimmten Beruf. Warum sollte die DRV eine Umschulung zahlen, wenn sie gar nicht für dich zahlen müsste, wenn du in der Arbeitslosigkeit landen würdest, sondern das Arbeitsamt bzw. die ARGE?

Hallo,

leider geht Deine Antwort am Problem völlig vorbei.

Es geht hier nicht darum, ob eine Teilhabeleistung gewährt wird oder nicht und es geht erkennbar nicht um Erwerbsminderung.

Es geht darum, ob bis zum Beginn der Teilhabeleistung ein 450€-Job ausgeübt werden kann. Und das „Ob“ und ggfs. auch das „Wie“ (zB bezüglich von Anrechnung auf Lohnersatzleistungen) hängt davon ab, wovon der UP derzeit seinen Lebensunterhalt bestreitet.

In Bezug auf den Teilhabeantrag hätte eine Erwerbsarbeit evtl. nur dann negative Auswirkung, wenn die Tätigkeit mit Belastungen verbunden ist, derentwegen der UP berufsunfähig geworden ist.

&Tschüß
Wolfgang

Doch, genau darum geht es:

Genau, es geht um die Frage (zumindest habe ich diesen Aspekt beleuchtet), ob der Minijob Zweifel an seiner Erwerbsunfähigkeit wecken könnte. Wenn er z.B. Fliesenleger wäre und sich laut Klinik-Gutachten nicht mehr bücken könnte, dann im Minijob aber sich ständig bücken müsste, würde das Zweifel wecken.

Und weil sich dieselbe Frage auch bei der EM-Rente stellen würde, habe ich es damit verglichen.

Deshalb habe ich geschrieben: „darf man auch bei einer vollen Erwerbsminderungsrente einen Minijob machen“. Wie gesagt, ein Vergleich, der insofern relevant ist, als man rechtlich vermutlich nicht bei der Rente sagen kann, ein Minijob weckt keine Zweifel, aber bei der Teilhabe tut er das.

Du hast insofern recht, als die Frage der Anrechnung nichts damit zu tun hat. Ich hab das nur erwähnt, weil es zeigt, dass - bei der Rente - ein Minijob absolut nichts Ungewöhnliches und quasi im System vorgesehen ist.