Leistungsbescheid nach über einem Jahr verjährt?

Hallo.
Ich wollte mal fragen, wie es sich bei folgendem Fall verhält.
Angenommen man parkt aus Versehen am 02.12.2012 aus versehen über nacht in einem mobilen Parkverbot. Am nächsten morgen, als man losfahren möchte, wurde das Auto abgeschleppt. Eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes gibt einem freundlicherweise die Adresse des Autohofes und die Information, dass alle mit Fahrzeughalter mit Ortskennzeichen ausfindig gemacht wurden und die Chance bekamen, ihr Kfz wegzufahren. Nicht so aber anscheinend bei auswärtigen. Wenn man nun am selben Tag wieder Richtung Heimat möchte, fährt man also zum Autohof, löst sein Auto aus und fährt los.
Nun kommt aber am 12.12.2013 (über ein Jahr später - man beachte das Datum) ein Leistungsbescheid der entsprechenden Stadt, in dem die Abschleppkosten und ZUSÄTZLICH noch fast 60€ Verwaltungsgebühren aufgeführt sind. Die Abschleppkosten wurden abgezogen und so steht noch die VG aus. Ist das rechtmäßig? Muss man so etwas nach über einem Jahr zahlen? Und warum ist die Gebühr derart hoch? Falschparken ist sonst nicht annähernd so teuer? War der anruf beim Abschleppdienst so teuer, oder die Speicherung der 50kb Daten im System des Ordnungsamtes?
Ich hoffe jemand könnte mich diesbezüglich etwas aufklären =)

Hallo

Nun kommt aber am 12.12.2013 (über ein Jahr später - man
beachte das Datum) ein Leistungsbescheid der entsprechenden
Stadt, in dem die Abschleppkosten und ZUSÄTZLICH noch fast 60€
Verwaltungsgebühren aufgeführt sind. Die Abschleppkosten
wurden abgezogen und so steht noch die VG aus. Ist das
rechtmäßig? Muss man so etwas nach über einem Jahr zahlen? Und
warum ist die Gebühr derart hoch? Falschparken ist sonst nicht
annähernd so teuer? War der anruf beim Abschleppdienst so
teuer, oder die Speicherung der 50kb Daten im System des
Ordnungsamtes?

Je nach Bundesland gibt es verschiedene Fristen in deren Verwaltungsvorschriften und Regelungen, in den meisten Bundesländern dürften diese Fristen zwischen 2 und 4 Jahre liegen.

Und die Verwaltungsgebühr ist auch schon von Oberverwaltungsgerichten bestätigt worden, Polizist oder Politesse bleiben ja vor Ort und überwachen das Abschleppen, plus Büroarbeit, noch ne Mark für die Briefmarken… Das läppert sich :smile:

Grüße,
.L

Hallo =)
Naja Polizei war nicht da, nur ein paar Damen vom Ordnungsamt, die sowieso den ganzen Tag dort standen und das großflächige Parkverbot überwachten.
Aber ich denke es hat wenig Sinn sich deswegen zu streiten, die Bezahlung für die „Büroarbeit“ sei mal dahingestellt :wink:

Danke trotzdem