Hallo Fachleute,
ich arbeite seit mehr 4 Jahren als Sachbearbeiterin (gehobener technischer Dienst) in einer Landesbehörde in Baden Württemberg. Vor kurzem wurde amtsintern eine Ausschreibung für die Verbeamtung ausgeschrieben. Jeder, der die Zeiten erfüllt und auch die persönlichen Voraussetzungen erfüllt wurde eingeladen, sich auf die Ausschreibung zu bewerben. Man behält quasi seine Arbeitsstelle und wechselt lediglich vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis.
Da es doppelt so viele Interessenten wie Stellen gab, wurde ein Auswahlverfahren durchgeführt, mit dem ich nicht ganz glücklich bin. Bei diesem Auswahlverfahren musste die jeweilige Referatsleitung der Bewerber eine Leistungsbewertung abgeben. Die Leistung wurde, die wie bei den Beamten, über ein 15-Punkte-System gewertet. Mein Referatsleiter hat mich mit 7 von 15 Punkten bewertet, richtig schlecht und nicht zutreffend, wie ich finde. Er meinte, er sei mit meiner Arbeit, mit der Qualität und Quantität sehr zufrieden und alle Anfänger würden so eine Punktzahl bekommen. Er könne mir auf keinen Fall mehr Punkte geben, denn die würden bei den Beamten-Kollegen dann fehlen. Ich soll mir das Vorgehen beim Personalbüro erklären lassen (als würde ich es nicht verstehen). Die Personalabteilung meinte auf meine Anfrage hin, dass diese Bewertung für spätere Auswahlverfahren mit einfließen könnte, negativ. Ich habe das so verstanden, dass das für mich der Abschuss war und keine weiter Entwicklung mehr möglich ist.
Jedenfalls habe ich mich auf andere Stellen beworben, bei denen ich mir mehr Chancen auf eine persönliche und berufliche Weiterentwicklung verspreche. Erfreulicherweise habe ich jetzt eine mündliche Zusage von einer anderen Landesbehörde bekommen. Die neue Behörde wünscht Einsicht in die Personalakte, kein Problem dachte ich. Jetzt habe ich festgestellt, dass diese schlechte Leistungsbewertung in meiner Personalakte drinhängt.
Gibt es eine Möglichkeit (rechtliche Grundlage) diese nach meiner Meinung nach nicht-korrekte Leistungsbewertung aus der Akte zu entfernen?
Meine Argumente:
- meine Leistung ist nicht korrekt bewertet,
- kein Beamten-Kollege würden Punkte fehlen, es könnten theoretisch auch 15 Punkte vergeben werden.
- ich bin Angestellte und werde wie eine Beamtin bewertet, rechtliche Grundlage???
- Wenn die Chancen durch die schlechte Leistungsbewertung an der jetzigen Arbeitsstelle sinken, hätte ich gleich eine schlechten Start bei der neuen Stelle
Nachdem vor mir schon eine Hand voll Leute diese Stelle verlassen haben, gehe ich davon aus, dass es nicht an mir liegt.
Danke für eure hilfreichen Tipps im Voraus.