H wie Hola.
Was genau ist denn der Nachweis im Bachelorsystem? Vordiplom
und Zwischenprüfung kenne ich, die gibt es aber hier nicht,
wie weißt man seinen Leistungsstand denn dann nach?
Damit dürfte das gleiche Formblatt wie bisher gemeint sein.
Wie bei den Diplomstudiengängen besteht der Nachweis in „studienüblichen Leistungen“ - das Prüfungsamt bescheinigt Dir (und damit auch dem BAföG-Amt), daß es einen kontinuierlichen Studienfortschritt beobachtet und der Meinung ist, Du packst es bis ins Hauptstudium.
Hier sieht man auch schon den eklatanten Pferdefuß. Die Vergabe „studienübliche Leistungen“ ist quasi von Uni zu Uni verschieden.
Die einen kriegen ohne weitere Nachfragen diesen Zettel schon am Ende des 3. Semesters (wenn sie es wollen), bei den anderen gibt es den nur, wenn quasi schon das Vordiplom vorhanden ist.
Der Gesetzgeber installierte dieses Instrument einst, um soziale Unterschiede, Probleme während des Studiums et cetera ausgleichen zu können, und zwar durch die Leute vor Ort. Doch wenn eben hinter dem Schreibtisch kleinkarrierte Idioten sitzen, ist man (wenn man auf das Geld angewiesen ist) enorm unter Druck. Schlägt das Prüfungsamt dagegen einen moderaten Ton an, so hat man nicht den Hauch einer Schwierigkeit, diese Bescheinigung rechtzeitig zu bekommen.
Erkundige Dich auf jeden Fall, was Dein Prüfungsamt unter „studienüblichen Leistungen“ versteht. Kommt Dir die Regelung arg anstrengend vor - also macht sie den Eindruck, daß es in einem ungünstigen Fall (Krankheit, private Probleme, …) zu einer Gefährdung des Studiums kommen kann - erkundige Dich auch beim BAföG-Amt, welche Bedingungen dort gelten für eine kontinuierliche BAföG-Weiterzahlung nach dem 4. Semester. Nebenbei: Aus eigener sehr, sehr schlechter Erfahrung mit verblödeten Bürokraten im Prüfungsamt würde ich Dir raten, in jedem Falle auch das BAföG-Amt zu konsultieren. Letztendlich wird nämlich dort entschieden, ob Du weiter Geld bekommst. Bei uns gab es einst ein ellenlanges Trara, daß das Prüfungsamt enorme Anforderungen für diesen Wisch hatte (obwohl deutlich vermerkt ist, daß es sich um eine Formalität handeln sollte!), doch das BAföG-Amt die ganze Sache nicht so kritisch sah.
MfG