Leistungsnachweise zweistündiges Nebenfach G8

Reichen in einem zweistündigen Nebenfach Klasse 7 G8, hier Physik, zwei Leistungsnachweise pro Halbjahr zur Gesamtnotengebung?
Die Lehrerin meines Sohnes schreibt pro HJ nur eine Ex und fragt einmal ab, also zwei Noten. Mitarbeit wird nicht bewertet.
Physik zählt mit Informatik im Verhältnis 2 : 1 als eine Zeugnisnote.
Sind nur zwei Benotungen hier zulässig? Muss die Mitarbeit nicht einfließen?

Nein, muss nicht, die Bewertung liegt zum größten Teil im Ermessen des Lehrers. Üblicherweise sind das aber Menschen und lassen mit sich reden. WENN zum Beispiel jemand die eine Klausur total vergeigt hat, könnte man zum Lehrer gehen und ihn um die Möglichkeit bitten, zu beweisen, dass man es besser kann. Man kann ein Referat oder einen sonstigen Leistungsnachweis anbieten. Einfach mal um eine Chance bitten, zumindest das schwache Ergebnis auszugleichen.

Ich persönlich finde die Benotung der mündlichen Mitarbeit sowieso eher unpassend, weil sie stark vom Charakter der Schüler abhängt. Manch einer plappert ohne Unterlass alles raus, was ihm in den Sinn kommt, andere melden sich überhaupt nur, wenn sie sich ihrer Sache ganz, ganz sicher sind… aber das ist ein anderes Thema.
Gruß
sadie

Hi,

ich nehme mal an, es geht um Bayern.

Wenn wir mitarbeit werten als „Ich habe mich aber so oft gemeldet!“ oder „Ich habe mich selbst gemeldet, er musste mich gar nicht extra aufrufen!“ oder „Ich habe michaber immerhin gemeldet, mein Banknachbar gar nicht“ - dann muss ich sagen, Mitarbeit DARF NICHT gewertet werden.

Gewertet werden darf nur die inhaltliche Qualität der Leistung. Ob der Schüler sich gemeldet hat, oder zur REchenschaftsablage nach vorn gerufen wurde, oder die Hände in den Hosentaschen hatte, bis der Lehrer ihn zur Antwort aufforderte, ist dabei völlig unerheblich. Siehe http://by.juris.de/by/GymSchulO_BY_2007_P55.htm - dadurch, dass man die Hand erhebt, trägt man nichts zum Untericht bei. Dadurch, dass man etwas sagt, schon.

die Franzi