Hallo Zusammen,
angenommen jemand hat vor zwei Jahren sein Elternhaus erworben (BJ 1920). Im Zuge des Eigentümerwechsels wechselte er die Versicherung von A nach B. Es handelte sich um einen ehemaligen Monopolvertrag (Feuer, Sturm/Hagel, erweitere Elementargefahren). Leistungswasser war noch nie versichert. Da die Gefahr Leitungswasser im Wohngebäudebereich wohl nicht zu unterschätzen ist, hat er letztes Jahr einen Vertrag über die Wohngebäude-Leitungswasserversicherung bei Versicherer C abgeschlossen.
Angenommen Wasser wäre aus dem Abfluss zurück in den Kellerraum geflossen (kein Schaden, ausser ein paar Putzstunden, da alles gefliest). Eine Kanalfirma hätte die Ableitungsrohre durchgespült und mit einer Kamera gefilmt. Hier käme zutage, dass die Rohre teilweise Risse hätten und an den Muffen teilweise nicht mehr bündig ineinander stecken würden sondern auch große Öffnungen vorhanden wären. Zudem wären an den Verbindungsstücken jeweils Ablagerungen vorhanden.
Weiterhin angenommen, in den Leitungswasservertrag bei Versicherer C wären sämtliche Zu- und Ableitungsrohr auf dem Versicherungsgrundstück versichert.
Wäre o. g. Fall ein Leistungswasserschaden oder ein Rückstauschaden? Man könnte davon ausgehen, dass der Rückstau in den Keller von einer Verstopfung herrühren könnte, das das Rohrsystem beschädigt und marode ist und Gegenstände (Klopapier o. ä.) leicht hängenbleiben könnten.
Würde hier der Leistungswasserversicherer die Ableitungsrohre reparieren? Müsste der Versicherungsnehmer evtl. nachweisen, dass die Rohre vor Vertragsabschluss intakt waren?
Wäre toll, wenn ihr mir weiterhelfen könntet bzw. mir eure Meinung zuteil kommen lasst.
Vielen Dank vorab.