Leistungswasser alte Rohre

Hallo Zusammen,

angenommen jemand hat vor zwei Jahren sein Elternhaus erworben (BJ 1920). Im Zuge des Eigentümerwechsels wechselte er die Versicherung von A nach B. Es handelte sich um einen ehemaligen Monopolvertrag (Feuer, Sturm/Hagel, erweitere Elementargefahren). Leistungswasser war noch nie versichert. Da die Gefahr Leitungswasser im Wohngebäudebereich wohl nicht zu unterschätzen ist, hat er letztes Jahr einen Vertrag über die Wohngebäude-Leitungswasserversicherung bei Versicherer C abgeschlossen.

Angenommen Wasser wäre aus dem Abfluss zurück in den Kellerraum geflossen (kein Schaden, ausser ein paar Putzstunden, da alles gefliest). Eine Kanalfirma hätte die Ableitungsrohre durchgespült und mit einer Kamera gefilmt. Hier käme zutage, dass die Rohre teilweise Risse hätten und an den Muffen teilweise nicht mehr bündig ineinander stecken würden sondern auch große Öffnungen vorhanden wären. Zudem wären an den Verbindungsstücken jeweils Ablagerungen vorhanden.

Weiterhin angenommen, in den Leitungswasservertrag bei Versicherer C wären sämtliche Zu- und Ableitungsrohr auf dem Versicherungsgrundstück versichert.

Wäre o. g. Fall ein Leistungswasserschaden oder ein Rückstauschaden? Man könnte davon ausgehen, dass der Rückstau in den Keller von einer Verstopfung herrühren könnte, das das Rohrsystem beschädigt und marode ist und Gegenstände (Klopapier o. ä.) leicht hängenbleiben könnten.

Würde hier der Leistungswasserversicherer die Ableitungsrohre reparieren? Müsste der Versicherungsnehmer evtl. nachweisen, dass die Rohre vor Vertragsabschluss intakt waren?

Wäre toll, wenn ihr mir weiterhelfen könntet bzw. mir eure Meinung zuteil kommen lasst.

Vielen Dank vorab.

Hallo auch

Hallo Zusammen,

angenommen jemand hat vor zwei Jahren sein Elternhaus erworben
(BJ 1920). Im Zuge des Eigentümerwechsels wechselte er die
Versicherung von A nach B. Es handelte sich um einen
ehemaligen Monopolvertrag (Feuer, Sturm/Hagel, erweitere
Elementargefahren). Leistungswasser war noch nie versichert.
Da die Gefahr Leitungswasser im Wohngebäudebereich wohl nicht
zu unterschätzen ist, hat er letztes Jahr einen Vertrag über
die Wohngebäude-Leitungswasserversicherung bei Versicherer C
abgeschlossen.

Die Änderung der Versicherungsschutzes war nötig, man hätte vielleicht noch den alten Versicherer bei der Angebotserstellung berücksichtigen sollen.

Angenommen Wasser wäre aus dem Abfluss zurück in den
Kellerraum geflossen (kein Schaden, ausser ein paar
Putzstunden, da alles gefliest). Eine Kanalfirma hätte die
Ableitungsrohre durchgespült und mit einer Kamera gefilmt.
Hier käme zutage, dass die Rohre teilweise Risse hätten und an
den Muffen teilweise nicht mehr bündig ineinander stecken
würden sondern auch große Öffnungen vorhanden wären. Zudem
wären an den Verbindungsstücken jeweils Ablagerungen
vorhanden.

Wenn die Rohre verstopft waren kommt es auf den Versicherungsschutz an. Wenn Verstopfungen mitversichert sind kommt der Versicherer auch dafür auf. Die Reparatur der Rohre bzw das Austauschen ist eine ganz andere Geschichte. Schwierig wird es wenn die defekten Rohre der Grund für die Verstopfungen waren.

Weiterhin angenommen, in den Leitungswasservertrag bei
Versicherer C wären sämtliche Zu- und Ableitungsrohr auf dem
Versicherungsgrundstück versichert.

Mit „auf dem Versicherungsgrundstück“ sind grob gesagt die Rohre gemeint die sich in bzw. unter Deinem Haus befinden.

Wäre o. g. Fall ein Leistungswasserschaden oder ein
Rückstauschaden? Man könnte davon ausgehen, dass der Rückstau
in den Keller von einer Verstopfung herrühren könnte, das das
Rohrsystem beschädigt und marode ist und Gegenstände
(Klopapier o. ä.) leicht hängenbleiben könnten.

Wie gesagt, wenn die Verstopfung aufgrund der Rohrbrüche entstanden ist wird es schwierig.

Würde hier der Leistungswasserversicherer die Ableitungsrohre
reparieren? Müsste der Versicherungsnehmer evtl. nachweisen,
dass die Rohre vor Vertragsabschluss intakt waren?

Ich bin sicher das er die Kosten nicht übernimmt, der Schaden ist ja, dem Umfang nach zu urteilen, schon vor dem Versichererwechsel dagewesen. Du wirst das Gegenteil nachweisen müssen.

Wäre toll, wenn ihr mir weiterhelfen könntet bzw. mir eure
Meinung zuteil kommen lasst.

Ich glaube das es sehr schwierig wird hier eine Entschädigung vom Versicherer zu bekommen. Vielleicht für den Rückstau, für das Austauschen der Rohre sehe ich schwarz, zumal diese wahrscheinlich noch nicht einmal im Versicherungsschutz enthalten sind.

„Zu- und Ableitungsrohre innerhalb und ausserhalb der Versicherungsgrundstücks“ oder so ähnlich wäre hier das Zauberwort. Aber wie gesagt, selbst wenn es vereinbart wäre war der Schaden wohl schon vor Vertragsbeginn da.

Vielen Dank vorab.

Keine Ursache…

Viel Glück

zahao

Man muss hierzu eigentlich immer die Kundeninformation oder das Bedingungswerk des jeweiligen Versicherers zu Rate ziehen. So sind z.B. Ableitungsrohre auf dem Grundstück recht selten mitversichert oder manche Versicherer schließen Schäden aus, die durch eingewachsene Pflanzen entstanden sind. Wirklich weiterhelfen kann Ihnen hier nur der Anruf beim Versicherer…