Hallo,
hier gleich meine zweite Frage des Tages:
StVO §7a, Abs.1:
„Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, dürfen Abbieger vom Beginn einer breiten Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren.“
und Abs.3:
„Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.“
So, was ist denn eine „breite Leitlinie“? Eine durchgehende Linie? Oder die breiten, unterbrochenen Linien, die man auch bei Ausfahrten sieht?
Dann wäre meine nächste Frage:
Wie unterscheiden sich „Ausfädelungsstreifen“ und „abgehende Fahrstreifen“? Jeder Ausfädelungsstreifen geht doch von der Fahrbahn ab, oder wie, oder was?
Ganz konkret kommt diese Verkehrssituation z.B. an Autobahnkreuzen vor, bei denen schon weit vor dem Kreuz ein oder zwei Fahrstreifen hinzu kommen, die durch breite, unterbrochenen Linien von der Hauptfahrbahn abgesetzt sind. Regelmäßig wird dort rechts schneller als links gefahren, regelmäßig kommt es da zu gefärhlichen Situationen, weil ein auf der Hauptfahrbahn befindliches Fahrzeug erst im letzten Moment auf die abgehende Fahrspur wechselt und dort eher nicht mit schnelleren, rechts vorbeifahrenden Fahrzeugen rechnet.
Zudem führe ich als Beispiel mal die A1 Münster -> Köln an, zwischen der AS Schwerte und dem Westhofener Kreuz.
Dort befindet sich ab der AS Schwerte ein Fahrstreifen, der erst Beschleunigungsspur ist, aber durchgeht bis zum Westh. Kreuz.
Google Earth zeigt das sehr schön: 51°27’19.16"N 7°22’15.09"E
Zunächst ist das, was ich als Beschleunigungsspur bezeichnen würde, dann, nach rund 1km, kommt die erste Schilderbrücke, die dem ortsunkundigen Fahrer sagt, dass der rechte Fahrstreifen demnächst abgeht zur A45.
Soweit ich das bislang dachte, darf man als Beschleunigender rechts schneller als links fahren - und sobald der rechte Fahrstreifen als „abgehend“ gekennzeichnet ist, darf auch der abgehende Verkehr rechts schneller als links fahren.
Ich habe bislang aber vonm dieser Möglichkeit Abstand genommen, weil ich niemals an einer Kolonne LKWs rechts vorbeifahren würde, im Zweifelsfall hätte ich dann zwar Recht gehabt, aber was nutzt mir die Inschrift „Carsten hatte Recht“ auf dem Grabstein.
Oder liege ich falsch und man darf dort, weil es keine „breite Leitlinie“ ist, gar nicht rechts schneller als links fahren?