Leitungswasser gefährlich?

Schön zu hören, dass du ein Experte auf dem Gebiet bist.

Ich habe mich nie als „Experten“ bezeichnet und will auch keiner sein.
Ich gehe nur mit wachen Sinnen durch’s Leben und nehme nicht einfach alles kommentarlos hin, wenn „etwas verkehrt läuft“.

Das bedeutet, dass du die Angelegenheit gut verstehen kannst.

Verstehen sollte das jeder Installateuer.

Um

zu beginnen: wie du sicher weißt, ist die Möglichkeit eines
Kontaktes zwischen Wasser und Dichtung theoretisch möglich
(bei der Betrachtung einer Zeichnung einer solchen Dichtung
ist dies einfach ersichtlich).

Nicht nur theoretisch ist ein Kontatkt vom Medium (hier Trinkwasser) mit dem Dichtmaterial möglich.

In diesem Zusamenhang scheint mir - ausgehend von einem unbedenklichen Dichtungswerkstoff - die Problematik bezüglich Stagnation von Trinkwasser im kapillaren Bereich der Verbindung viel erheblicher.

Aber das wird nirgends thematisiert.

:smiley:arüber hinaus …

…interessiert mich die Wettbewerbssituation nicht wirklich und ist auch nicht Thema des Forums.

Im Gegenteil: der Richter hat entschieden…

Ich schreibe hier lieber nicht, was ich von Justizia im Allgemeinen und im Besonderen halte…

Wir möchten dir für deine erneute Antwort danken. Deine Kenntnis der Materie ermöglicht eine nützliche, offen Debatte, die im Interesse von Installateuren wie Verbrauchern ist.
Die Problematik der Stagnation von Trinkwasser im kapillaren Bereich der Verbindung welche du erwähnst wurde auch in einem langen Dossier von der DVGW vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf vorgebracht. Darüber hinaus wurde dies auch während der Anhörungen diskutiert. Dennoch hat die DVGW den Prozess verloren, da es auch in dem von dir erwähnten Punkt nicht gelungen ist, die Existenz von konkreten hygienische Gefahren für die Qualität des Trinkwassers technisch aufzuzeigen. Auch ist zu erwähnen, dass das zuständige Gericht in Düsseldorf ein spezialisiertes Berufungsgericht ist.
In 8 Jahre Prozess hat die DVGW hygienische Gründe erst angeführt, nachdem die 2012 vor dem Europäischen Gerichtshof verloren hat. Das Argument von Hygiene und öffentlicher Gesundheit, vorgebracht von den Anwälten der DVGW, war nun der einzig mögliche rechtliche Ausweg, da es in den EU Verträgen als Rechtfertigung für zusätzliche Tests oder Messungen erwähnt ist.
Als Installateur fragst du dich sicherlich, ebenso wie viele andere deutsche Installateure und auch Mitglieder der DVGW, warum eine in der ganzen Welt bekannte, hoch angesehene technische Gesellschaft mit einer ruhmreichen Geschichte von über 150 Jahren ein solches Risiko und solche Kosten auf sich nimmt, ohne einwandfreie und technisch gerechtfertigte Gründe zu haben und auf diese Art und Weise ihr Ansehen innerhalb wie außerhalb Deutschlands zu schädigen.
Im Rahmen der Anwendung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in diesem Fall hat die EU Kommission die deutsche Regierung gebeten, die Regularien des betroffenen Bereiches zu erweitern. Im Zuge dessen wird sich die DVGW im Januar 2014 mit DIN treffen. Ziel ist, eine Vereinbarung zu formulieren, welche die DVGW in Zukunft an jeder eigenmächtigen Standardisierung hindert. Denkst du als Installateur nicht, dass es einer genauen Untersuchung innerhalb der DVGW bedarf, um die Verantwortlichkeit in diesem Fall und die Konsequenzen für die technische Gesellschaft zu bestimmen? Wissend, dass der Revisionsantrag der DVGW in Karlsruhe wird keinen Einfluss auf diese grundlegenden Veränderungen haben wird?

Die Problematik der Stagnation von Trinkwasser im kapillaren
Bereich der Verbindung welche du erwähnst wurde auch in einem
langen Dossier von der DVGW vor dem Oberlandesgericht
Düsseldorf vorgebracht. Darüber hinaus wurde dies auch während
der Anhörungen diskutiert. Dennoch hat die DVGW den Prozess
verloren, da es auch in dem von dir erwähnten Punkt nicht
gelungen ist, die Existenz von konkreten hygienische Gefahren
für die Qualität des Trinkwassers technisch aufzuzeigen.

Dann ist ja alles im grünen Bereich.

Ziel ist, eine Vereinbarung zu formulieren,
welche die DVGW in Zukunft an jeder eigenmächtigen
Standardisierung hindert.

Die von der DVGW definierten Standards sind im Grunde wegweisend.
Ich sehe keinen Grund, mich auf einen darunter angesiedelten Standard einzulassen.
Zum Glück gestattet die europäische Harmonisierung (noch) diese besseren Standards der einzelnen Mitgliedsstaaten.

Denkst du als Installateur nicht,
dass es einer genauen Untersuchung innerhalb der DVGW bedarf,
um die Verantwortlichkeit in diesem Fall und die Konsequenzen
für die technische Gesellschaft zu bestimmen?

Da denke ich gar nichts, weil ich mit mit der konkreten Auseinandersetzung nicht befasst habe und des auch nicht tun werde.

Ich habe allerdings keine Einwände dagegen, dass in Deutschland nur(!) Komponeten in Trinkwasseranlagen und Gasinstallationen eingbaut werden dürfen, die von der DVGW zugelassen sind. Die teilweise haarsträubenden Standards anderer EU-Länder will ich hier nicht anwenden müssen.

Es ist Sache der Hersteller, die DVGW- Zertifizierung zu erlangen, wenn diese Produkte in Deutschland (vertrieben und) in solche Anlagen eingebaut werden sollen. Gründe, weshalb der DVGW, eine Zertifizierung verweigern kann, gibt es viele. Darüber will ich nicht spekulieren. Wenn die Produkte den Anforderungen genügen, aber von der DVGW nicht anerkannt werden wollen, gibt es dafür Gerichte und Gutachter um das ggf. durchzusetzen. Das ist auch gut so und völlig legitim. Mehr kann ich als Installateur dazu nicht sagen.