Lernempfehlung = blauer brief? schule

Hallo, mein Sohn soll eine Nachprüfung in Deutsch machen, weil er eine 5 auf dem Zeugnis hat und keinen Ausgleich. Er hat im letzten Halbjahr eine Lernempfehlung bekommen, dass wäre das Gleiche wie ein blauer Brief! Stimmt das? Weiß auch jemand, wie so eine Nachprüfung in der 8. Klasse Realschule abläuft?
Vielen Dank im Voraus

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Hallo,

mein Sohn soll eine Nachprüfung in Deutsch machen, weil
er eine 5 auf dem Zeugnis hat und keinen Ausgleich. Er hat im
letzten Halbjahr eine Lernempfehlung bekommen, dass wäre das
Gleiche wie ein blauer Brief!

im Schulgesetz von NRW konnte ich keine Definition von „Lernempfehlung“ finden, nur dies in der Vorstellung einer einzelnen Realschule (http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache… S46):

Jedes Kind mit Minderleistungen erhält zum Zeugnistermin im Januar eine individuelle Lernempfehlung – basierend auf exakten Lernbeobachtungen und Analysen.
Diese Kinder nehmen dann am Nachmittag an Lernfördermaßnahmen teil, die speziell auf sie zugeschnitten werden.
Die Teilnahme ist verpflichtend, um den Lernerfolg zu sichern.
Zusätzlich werden Kinder mit besonderen Begabungen gefördert.

Sah Eure Lernempfehlung so aus? Was genau stand darin?

wie so eine Nachprüfung in der 8. Klasse Realschule abläuft?

Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APO…):

§ 22 Nachprüfung
(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter bildet für die Nachprüfung einen Prüfungsausschuss und übernimmt den Vorsitz oder bestellt eine Vertretung.
Weitere Mitglieder des Prüfungsausschusses sind die bisherige Fachlehrerin oder der Fachlehrer als prüfendes Mitglied und eine weitere fachkundige Lehrkraft für die Protokollführung.
(4) Die Prüfung besteht aus einer mündlichen, gegebenenfalls aus einer praktischen Prüfung, in einem Fach mit schriftlichen Arbeiten außerdem aus einer schriftlichen Prüfung. Die Nachprüfung findet in der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres statt.
(5) Wer auf Grund des Ergebnisses der Nachprüfung die Versetzungsbedingungen erfüllt, ist versetzt.

Zum Prüfungsstoff siehe http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Fra…

Die Aufgaben der mündlichen und schriftlichen Prüfung sind dem Stoffbereich des Schulhalbjahres zu entnehmen, in dem das Prüfungsfach zuletzt unterrichtet worden ist.

Gruß
Kreszenz

Guten Tag,

es war eine Lern- und Föderempfehlung als Anlage zum Zeugnis. Dort wurden die Beobachtungen und Empfehlungen mitgeteilt. Fördermaßnahmen in der Schule wurden nicht vereinbart und stehen auch nicht zur Verfügung. Man muss den Empfang quittieren und an den Klassenlehrer aushändigen.
LG

Hallo,
also wenn es die Anlage zu einem Zeugnis war, war es ja kein blauer Brief: ein blauer Brief kommt vor den Zeugnissen und ist ein Warnschuß: die Leistung eines Schülers ist in dem und dem Fach schlecht - nicht so gut und er muss aufholen, ansonsten ist die Versetzung gefährdet (so ähnlich steht es da).

Die Lernempfehlung hinter dem Zeugnis ist bei uns so zu verstehen: man soll wissen, wo die Defizite sind und im neuen Schuljahr wird der Schüler in dem Fach wahrscheinlich am Förderunterricht teilnehmen, bzw. (das ist teilweise auch möglich) sollte dieses Angebot als zusätzliches Fächer-Angebot in Anspruch nehmen.
(das ist nur meine persönliche Erfahrung von nur einer Schule!)
Greets