Hallo zusammen,
eine etwas verzwickte Frage:
Ein Kind geht zur Sonderschule für Hörgeschädigte, und kommt z.B. in Mathematik nicht mit - NICHT wegen des Hörschadens, sondern, sagen wir, wegen einer Dyskalkulie.
Hat das Kind Anspruch auf Finanzierung einer Lernförderung über die Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff SGB12? Oder auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB 8?
Oder ist der Anspruch auf Eingliederungshilfe durch den Besuch der Sonderschule quase „verbraucht“?
Danke für qualifizierte Hinweise,
Bixie