Die Lehrein meines Kindes hat einen Leseabend von 18:00-
19:30 angesetzt und ihn als Pflichtveranstaltung uns schriftl. mitgeteilt.
Ist das denn bei so kleinen schon erlaubt?
Es sind Kinder in der 1.Klasse
Hallo Liselotte,
freu dich doch, dass die Lehrerin so engagiert ist! Für sie sind es schließlich unbezahlte Überstunden, die sie macht.
Erlaubt sind Pflichtveranstaltungen am Abend auf jeden Fall, sie sollten natürlich rechtzeitig angekündigt sein.
Schöne Grüße
Daniel
Hallo liselotte123,
ein Lehrer kann die Kinder nicht zwingen abends in die Schule zu kommen. Aber für das Lesenlernen haben sich solche (Vor-)Leseabende in gemütlicher Runde als gute Motivation fürs eigene Lesenlernenwollen gezeigt. Es wird bestimmt schön für ihr Kind! Sprechen Sie doch einfach die Lehrerin auf den Grund für die Verpflichtung an.
Viel Erfolg!
warum sollte das nicht erlaubt sein?
meinst du wegen der urhzeit 19.30 uhr?
vielleicht könnte man darüber ja noch einmal sprechen, wenn es vielen eltern zu spät ist…
eva
Hallo,
es ist doch schön, dass deine Tochter eine Lehrerin hat, die einen Leseabend veranstaltet. Der Leseabend ist eine schulische Veranstaltung und genauso verpflichtend wie Ausflüge und dergleichen. Außerschulische Veranstaltungen sollten vorher an einem Elternabend angesprochen und abgestimmt werden.
Da Lesen ein so wichtiges Element ist, sollte man es seinem Kind erlauben und ermöglichen.
Gruß
Katja
Hallo liselotte,
die Lehrerin wollte sicher mit dieser Veranstaltung den Kindern das Lesen noch schmackhafter machen, gerade solchen Kindern, die sich auf Grund von hohem Fernseh-Konsum damit schwer tun. Erfahrungsgemäß finden die Kinder solche „events“ toll. An unserer Schule werden sogar manchmal Lesenächte mit Übernachten angeboten.
Für die Lehrerin sind das freiwillige Überstunden, daher wäre das eigentlich ein Grund zur Freude über so viel Engagement.Wenn das eine schulische Veranstaltung ist, ist das auch Pflicht, genau wie ein Schulausflug oder Lerngang. Falls es triftige Gründe gibt, die Ihrem Kind die Teilnahme nicht erlauben, könnten Sie es über die Schulleitung sicher auch davon befreien lassen, aber ob Sie Ihrem Kind damit wirklich einen Gefallen täten, wenn Sie es von dieser Erfahrung ausschlössen? Grundschulzeit ist auch immer wieder und immer öfter eine Zeit,in der Eltern den Kindern „Flügel“ geben müssen, nach einer langen Phase des im-Nest-Seins. Das ist nicht immer leicht, vor allem, wenn einem die Kinder noch so klein erscheinen. Aber zu so einem späten Zeitpunkt aus den eingespielten Ritualen auch mal ausbrechen zu dürfen, gibt einem Kind auch das Gefühl, groß zu sein.Und das stärkt!
Grüße von Sahara
Hallo Liselotte123,
ein Leseabend kann für Kinder ein tolles Erlebnis werden. Die Lehrerin bereitet ihn aufwändig vor, organisiert evtl. noch etwas zum Knabbern etc. Da ist es klar, dass dies als Pflichtveranstaltung angesetzt ist. Sonst kommt vielleicht keiner, was ja auch schade wäre. Die Uhrzeit finde ich auch in Ordnung, die wenigsten Kinder gehen ja vor 20.00 Uhr ins Bett. Manche Lehrer bieten sogar Lesenächte (mit Schulübernachtung) an. Allerdings meist erst in Klasse 2.
Lassen Sie sich überraschen und freuen sie sich mit Ihrem Kind auf die Veranstaltung.
Wenn berechtigte Gründe für Sie dagegen sprechen, sprechen Sie die Lehrerin an bzw. entschuldigen Sie Ihr Kind schriftlich unter Angabe der Gründe. So wird es zumindest bei uns gehandhabt.
Grüße,
V. Wicht
Hallo liselotte123,
an meiner Grundschule übernachten die Erstklässler schon für eine Lesenacht in der Schule, mit einigen Mamis zur Betreuung. Ich kenn das auch schon von Kindergärten.
Grüße von
hulagirl
Wenn es sich bei dem Leseabend um eine „schulische Veranstaltung“ handelt, die von der Schulleitung genehmigt wurde, ist die Teilnahme verpflichtend.
Meiner Meinung nach sollten Eltern dankbar sein, wenn eine Lehrerin solch eine pädagogisch wertvolle Veranstaltung durchführt!
Liebe Lieselotte 123,
die Frage kann man nur beantworten, wenn man die näheren Umstände kennt. Ist es ein Freitag Abend z.B.? Will sie das Lesen und /oder die Klassengemeinschaft fördern? ein Leseabend kann doch sehr kuschelig für die Kinder werden. Eine Lesenacht (ja, Nacht) ist in der Grundschule nichts Ungewöhnliches und zeugt von engagierten Lehrerinnen. Dann kann es auch eben ein Abend sein. Grundsätzlich kann so eine Veranstaltung eine schulische Verpflichtung sein. Über den Zeitpunkt könnte man vielleicht mit ihr reden. Wenn du mehr wissen willst, stehe ich dir gerne zur Verfügung.
LG Halvi
Liebe liselotte,
ja die Lehrerin hat das Recht diesen Abend als Pflichtveranstaltung zu konzepieren.
Ich habe letztens sogar eine Vorlesenacht (mit Übernachtung) mit meiner 1. Klasse gemacht.
Siehst du da eine Schwierigkeit in dem Leseabend?
Die Kinder finden sowas toll und kriegen nochmal einen besonderen Zugang zur Lesekultur.
LG
Natalia
Hallo,
„erlaubt“ ist in dem Fall vielleicht nicht ganz das richtige Wort. Interessanter finde ich es eher, dass die Lehrerin überhaupt bereit ist, eine solche Veranstaltung in ihrer Freizeit mit der Klasse durchzuführen.
An unserer Schule sind Lesenächte, bei denen die Kinder auch in der Schule schlafen und am nächsten Morgen gemeinsam frühstücken, schon seit Jahren der Renner in jedem Schuljahr, auch schon in Klasse 1.
Auch zur ARD-Hörnacht haben wir solche Lesenächte schon durchgeführt. Für die Klassengemeinschaft sind solche besonderen Unternehmungen ungemein wichtig, umso schöner, wenn alle daran teilnehmen dürfen.
Ob natürlich solch ein Leseabend verpflichtend sein darf / soll / muss, kann ich nicht beurteilen. Hier könnte man unter Umständen bei der Schulleitung nachfragen, ob so etwas im Schulprogramm steht, also verbindlich für alle Klassen beschlossen wurde. Sicher ist es auch möglich, mit der Lehrerin zu sprechen, welche Ängste Sie mit diesem Leseabend verbinden bzw. warum Ihr Kind nicht teilnehmen soll. Auch über die Klassenelternbeiräte kann ein solches Gespräch angeregt werden. Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben. Vielleicht ist es ja jetzt schon ein bisschen leichter, sich mit dem Gedanken an einen Leseabend vertraut zu machen. Ihr Kind hat mit Sicherheit viel Spaß dabei!
Katrin
Hallo liselotte123
leider bin ich noch im Studium, drum kann ich nicht wirklich fundiert antworten mangels Erfahrung aus der Praxis. Das mit der Lesenacht als Schulveranstaltung ist durchaus üblich und von Bundesland zu Bundesland verschieden, ob es verpflichtend ist oder nicht.
Aber es bleibt ja den Eltern immer überlassen, ob Sie ihr Kind einfach entschuldigen und nicht hinschicken.
Meine persönliche Meinung ist, wenn sich das Kind drauf freut, würde ich es auf keinen Fall verbieten.
Eine Lesenacht bzw. hier ja nur ein Leseabend stärkt die Lesemotivation sehr und gerade in der ersten Klasse ist ja auch der Aufbau von Gemeinschaftsgefühl wichtig, da wäre es ungeschickt, wenn das Kind ausgerechnet bei so einem Ereignis nicht dabei wäre, über das die Kinder noch wochenlang begeistert erzählen.
Viele Grüße, Kerstin
Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung - ich halte so einen Leseabend aber für eine sehr spannende Sache und eher erstaunlich, dass eine Lehrerin das schon mit einer ersten Klasse durchführen möchte - also, wenn Sie keinen triftigen Grund dagegen haben, würde ich froh sein, solch eine engagierte Lehrerin zu haben.
Sprechen aber von Ihrer Seite Gründe dagegen, können Sie ihr Kind bestimmt entschuldigen, oder Ihre Bedenken der Lehrerin gegenüber zum Ausdruck bringen.
Herzliche Grüße
K. Iglhaut
Hallo,
eine Pflichtveranstaltung kann so was nie sein, man kann doch keine Kinder zwingen an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.
Ich selbst führe jedes Jahr eine Übernachtung in der schule durch, absolut freiwillig, mit Themen, die von den kindern vorgeschlagen wurden, z. B. Piratennacht, Lesenacht, Wir sind ein Team,…
Ich würde nachfragen, wie diese Veranstaltung abläuft udn ob man mit teilnehmen darf, halte es in dem Alter als Leseabend für zu früh.
Schreibe mir doch mal Genaueres.
Hallo,
ich glaube nicht. Jedenfalls kenne ich eine solche Regelung nicht. Ich würde mir die offizielle Erlaubnis zeigen lassen: „Wo steht das?“
Freundliche Grüße
Hallo,
Leider kann ich dir nicht sagen, ob es darüber gesetzliche Bestimmungen gibt. Generell sehe ich Leseabende jedoch als eine Bereicherung für Kinder und Lehrer an, die man nutzen sollte. Die Zeit ist einer ersten Klasse denke ich angemessen.
Liebe Grüße,
Jessi
Hallo Liselotte,
warum freust du dich nicht einfach, eine engagierte Lehrerin zu haben, die versucht Kinder für das Lesen zu begeistern und die Eltern mit einzubinden?
Und Gegenfrage: Liegt dein Kind denn wirklich ausnahmslos (Wochenende,Ferien,Kindergeburtstag) um 19.30 Uhr im Bett?
Oder geht es dir um den eigenen Aufwand, dich am Abend noch einmal in die Schule zu bewegen?
Ehrlich, ich kann deine Frage nicht recht nachvollziehen…
An der Schule meiner Kinder waren teils ganze Lesenächte…und was haben die Kinder diese genossen und erzählen noch heute davon.
Also…freu dich doch einfach…
Freundlicher Gruß
Ulla