Lesebestätigung für Emails / Arbeitsrecht

Mein Vorgesetzter möchte mir auferlegen, das ich eine Lesebestätigung für seine Emails schicke.

Ich habe diese Funktion in Outlook deaktiviert weil mich die dauernden Anfragen genervt haben. Wenn ich ehrlich bin möchte ich auch gar keine Bestätigungen verschicken, dies setzt einen selbst irgendwie unter Druck und erzeugt bei denen gegenüber u.U. die Meinung ich würde meine Mails lesen aber erst sehr spät beantworten.

Okay, meine Frage lautet also:

Darf mein Vorgesetzter mich dazu zwingen, die Funktion zu aktivieren?

Ich hatte die Hoffnung das dies in irgendeiner Art und Weise gegen ein Datenschutz- Persönlichkeits- oder Arbeitsschutzgesetz verstößt.

Über eine fachliche Antwort würde ich mich sehr freuen.

Guten Abend,

Ihr Chef unterliegt allgemein einen Irrtum wenn er der Meinung ist, das eine Benachrichtigung über Outlook gleichzusetzen ist mit gelesen. Denn Outlook unterscheidet nicht zwischen versehentlich geöffnet, Vertretung hat Email geöffnet oder die Email wurde gelesen. Darüber hinaus hat die Lesebestätigung keine Relevanz weder organisatorisch noch rechtlich.
Allgemein geht ein Nutzer davon aus, das die Lesebestätigung gleichzeitig bedeutet das die email gelesen wurde. Ihr Vorgesetzter kann zwar das Programm der Kommunikation wählen aber nicht wie sie dieses für sich selbst organisieren.

Ein Link auch gern noch mal zum Nachlesen zu Lesebestätigung und Nutzen oder Unnutzen.

http://blog.blaudirekt.de/2012/03/9-gruende-um-auf-l…

Allgemein hat die sogenannte Lesebestätigung keinen aussagekräftigen Gehalt ob jemand eine email gelesen hat oder nicht. Arbeitsrechtlich als auch allgemein rechtlich sind diese ohne Bestand also auch im Streitfall ohne Beweiskraft

Erklären Sie einfach dem Vorgesetzten einfach zum einen diesen Umstand und zum anderen das bei email Vorschau Outlook bekannt dafür ist Lesebestätigungen direkt abzusenden wenn diese in die Vorschau geraten. Technisch absolut nicht ausgereift. Der Arbeitsaufwand der wenn sie bereits mit sehr viel Email arbeiten wird dadurch erhöht.

Mit freundlichen Grüßen
I.Wagner

Hallo,
ich kann nur sagen: Wie der Herr, so´s gecherr!!

Sicher kann Ihr Chef verlangen, dass Sie seine Mail´s durch eine Lesebestätigung bestätigen.

Schönen Tag
Trotzkopf

Hallo Matthias Jagusch,

als es das Internet und damit die E-Mails noch nicht gab, wurden in den Büros bei allen eingehenden dienstlichen / geschäftlichen Schriftstücke mit dem Eingangsstempel das „Eingangsdatum“ dokumentiert. Die geschah einmal zur Kontrolle der Bearbeitungszeit, zum anderen aber auch zur Sicherstellung des Sachverhaltes bei Rechtsstreitigkeiten.

Es handelt sich also um eine Regelung der betrieblichen Arbeitsabläufe. Damit ist eine entsprechende Anweisung sicher rechtens und gehört zu den arbeitsvertraglichen Pflichten.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Hallo,
da stellt sich natürlich die Frage was Sie mit der Verweigerung der Lesebestätigung erreichen wollen. Wenn Ihr Vorgesetzter täglich 20 EMails schreibt und diese mit einer Lesebestätigung versieht, dann verstehe ich Ihre Bedenken. Solange er dies aber auf die wichtigen EMails beschränkt ist doch alles in Ordnung! Es ist nachvollziehbar, daß Ihr Chef sichergehen will, daß Sie alle Informationen auch erhalten haben. Ich würde mit Ihm einfach mal darüber sprechen.
BtW: Selbstverständlich kann er rein rechtlich auf eine Lese-/Empfangsbestätigung bestehen.

mrofranken

Ich nehme an, dassSie den PC nur zu dienstlichen Twecken benutzen und es auch keine Betriebsvereinbarung der Lesebestätigung widerspricht.
Dann hat Ihr Vorgesetzter das Recht (dienstliche Anweisung), von Ihnen diese Lesebestätigung zu fordern. Er könnte Ihnen mit einer Abmahnung antworten.
Es geht dabei ja um betriebliche Angelegenheiten, und dazu sind Sie lt. Arbeitsvertrag verpflichtet.
Viele Grüsse
H.-J. Brockerhoff

Hallo,

ja wenn es sich rein um die Wichtigen Emails drehen würde, hätte ich damit absolut keine Probleme.

Jedoch hat er sein Outlook so eingestellt das einfach für alles eine Lesebestätigung gefordert wird. Egal ob die Email noch so Trivial ist.

Ich glaube nicht, dass es dazu etwas rechtlich geregeltes gibt. Die Benutzung dieser Funktion ist eigentlich auch unüblich. Kannst du nicht vorschlagen, selber eine Bestätigung zu schreiben? Das finde ich oftmals angebracht, wenn man die Mail nicht gleich beantworten kann oder will.

Vielen Dank für den Link.

Das werde ich ihm mal weiterleiten.

Hallo,
na dann ist es doch einfach. Ich würde Ihm für „unwichtige“ EMails keine Lesebestätigung mehr senden und abwarten, was dann von Ihm kommt. Vielleicht geht es ja auch im Gespräch dahin, daß er zukünftig nur noch die wirklich wichtigen Mails mit einer Lesebestätigung versieht. Ich glaube das lässt sich relativ einfach mit ihm klären.

Viel Erfolg!

Ab in die Gewerkschaft!!!

Ahoi Matthias,

eine Eingangs- oder Lesebestätigung ist im berufl. Alltag üblich.
E-Mails gelten als zugesandt, wenn sie in der Mailbox des Empfängers bzw. Providers abrufbar sind. Problematisch: Im Streitfall muss der Absender ( AG ) den Nachweis darüber liefern.…ergo, folge der dienstl. Anweisung.

Jack

Hallo, Guten Tag, ja ich denke der Vorgesetzte kann dies anweisen. Viele Grüße

Mal abgesehen davon, dass die Lesebestätigung nichts darüber aussagt, ob man es auch wirklich gelesen hat - diese Funktion kann man im Outlook automatisieren, so dass sie automatisch geschickt wird wenn eine angefordert ist. Weder sehe ich hier den Datenschutz noch irgendein Persönlichkeitsrecht tangiert… und ja, der Arbeitgeber kann dies so festlegen im Rahmen des Direktionsrecht

Hallo Matthias,
ich weiß nicht wie Ihr in eurem Unternehmen grundsätzlich kommuniziert. Um wieviele Mails pro Tag handelt es sich denn? Ich denke es wird deinem Vorgesetzten darum gehen ob seine Mails auch gelesen werden. Natürlich ist hinter seiner Anweisung auch eine versteckte Kontrolle zu vermuten was er aber sicher niemals zugeben würde. Auch ich habe, wenn ich meinem Vorgesetzten per Mail kontaktiert habe eine Lesebestätigung angefordert. So konnte mein Chef sich nie darauf berufen von bestimmten Themen nichts gewußt zu haben. Ob er dich dazu zwingen kann eine Bestätigung zu versenden kann ich Dir weder mit einem Ja noch mit einem Nein beantworten. Du solltest dich an euren Betriebsrat wenden oder dich vielleicht rechtlich beraten lassen von einem IT-Fachmann.

Mehr kann ich Dir zu Deiner Frage leider nicht sagen.

Ich hoffe es wird sich zu Deinem Vorteil klären.

Gruß autodealer

Tut mir leid, da zu kann ich nichts sagen, allerdings sehe ich nichts negatives in einer Lesebestätigung, zumal der Arbeitgeber das Recht hat die Emails zu lesen und somit den EMailverkehr zu überwachen, was eine Lesebestätigung überflüssig machen würde.

Eine sehr interessante Frage. Der Kern des Problems ist allerdings sicher eher in der „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ als im Arbeitsrecht zu sehen.
Grundsaetzlich darf ein Vorgesetzter natuerlich die Arbeit seiner Mitarbeiter kontrollieren und Anweisungen gebendie im inneren Zusammenhang mit der erledigung der Arbeit stehen. Ob Anweisungen zweckmaessig sind ist dabei nur nachrangig.
Sofern dies ein generelle Anweisung an alle Mitarbeiter der Abteilung ist halte ich es zwar wie Sie auch fuer nicht zweckmaessig, aber fuer rechtlich argumentierbar. Wenn dies nur Sie betrifft wuerde ich ueber Ungleichbehandlung argumentieren. Für eine „Diskriminierung“ geht mir der Sachverhalt alleine noch nicht weit genug.

Hallo,
hier greift das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Es sollte hierzu mal der Betriebsrat gefragt werden um eine allgemeingültige Regelung zu treffen. Fraglich ist auch, was damit kontrolliert werden soll ? Das zeitversetzte Öffnen einer email ist nicht zwangsläufig ein Hinweis auf mangelnde Arbeitsleistung. Hier muss der gesamt Arbeitsplatz und email -Eingang angeschaut werden. Emails werden i.d.R. nach Relevanz und -Wichtigkeit geöffnet, nicht nach zeitlichem Eingang. Grundsätzlich sollten Sie ein Gespräch mti Vorgesetzten führen, denn es scheint hier offenbar ein grundsätzliches Problem vorzuliegen, dass mit der Einführung der Lesebestätigung nur zum Ausdruck gebracht wird, nicht aber die Ursache zu sein scheint., d.h. eine Lösung dieses Problems löst nicht Ihr Grundproblem, sondern verschärft es möglicherweise sogar. Suchen Sie das Gespräch. Überraschende Reaktionen Ihrerseits, mit dem Ihr Vorgesetzter nicht rechnet, verschafft Ihnen ausserdem einen Vorteil beim eigentlichen Gespräch, denn Ihr AG rechnet eigentlich mit negativer Reaktion Ihrerseits. Viel Erfolg!