herzoglicher Bescheide = Plural, denke ich.
Wo kommt denn plötzlich das „Z“ her?
Hast Du nicht höchstselbst Christa oben bestätigt, daß … ?
Den Grundbuchkörper gab es weiter oben schonmal.
vorletztes:
könnte „einseitige“ oder „vorzeitige“ heißen (wenn es denn eine Unterlänge/-schlinge für s oder z gäbe )
letztes:
das Wort hat drei Silben
- ???
- und 3. … eignung (das nung steht auf der nächsten Zeile)
sodaß sich in etwa ergibt:
In folge herz. Bescheide vom 28. Mai 1891 Bl. 4266, wird die einseitige/vorzeitige […]eignung des Grundbuchkörpers dieser Einlage angemerkt.