Lesehilfe gesucht

herzoglicher Bescheide = Plural, denke ich.

Wo kommt denn plötzlich das „Z“ her?
Hast Du nicht höchstselbst Christa oben bestätigt, daß … ? :sunglasses:

Den Grundbuchkörper gab es weiter oben schonmal. :wink:

vorletztes:
könnte „einseitige“ oder „vorzeitige“ heißen (wenn es denn eine Unterlänge/-schlinge für s oder z gäbe :wink: )

letztes:
das Wort hat drei Silben

  1. ???
  2. und 3. … eignung (das nung steht auf der nächsten Zeile)

sodaß sich in etwa ergibt:

In folge herz. Bescheide vom 28. Mai 1891 Bl. 4266, wird die einseitige/vorzeitige […]eignung des Grundbuchkörpers dieser Einlage angemerkt.

Die Grundbuchskörper kennen die Österreicher tatsächlich auch noch: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/bauenundwohnen/eigentum/Grundbuch.html

Die Person, von der diese schlechten Kopien stammen, wollte noch direkt Kopien von den Originalen aus dem Staatsarchiv besorgen, falls möglich. Sie hat sich nur nicht wieder gemeldet, deshalb weiß ich nicht, ob es klappt oder nicht. Sollte es klappen, würde ich die auch noch posten, vielleicht sind einige Wörter/Buchstaben besser zu erkennen.

Jetzt wollte ich grade alles wieder „zuklappen“, da fällt mein letzter Blick auf die Vorsilbe „Ver …“.

Guckt Euch das an:
.


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Knapp daneben ist auch vorbei! :wink:
Es heißt Versteigerung.

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Au ja, passt.

und damit dürfte es sich um eine executive Versteigerung handeln - extra für das lateinische Wort zumindest mit lateinischen e geschrieben…

Im Zusammenhang mit einer Nachlasssache dürfte das der Vorgang sein, der in diesem Jahrhundert in D Teilungsversteigerung heißt.

Schöne Grüße

MM

Wenn ich schon gerufen werde, dann komme ich sogar im Urlaub:
Bei einem Todesfall bestimmt das zuständige Bezirksgericht im Verlassenschaftsverfahren den Notar für die * Verlassenschaftsabhandlung* (außer man hat einen Haus-und Hof-Notar bei der Hand)
Diese * Verlassenschaftsabhandlung* ist der gesamte Prozess von der Erbenfindung bis hin zur Aufteilung des Vermögens/der Schulden (falls Erbe angetreten).

Wir Österreicher sind sehr häufig begrifflich im beamteten Habsburgerreich stecken geblieben - das ABGB gilt immerhin schon seit 1812.

Auch wenn das keine Rolle hier mehr spielt.

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  • Bei dieser Gelegenheit: Wir denn eigentlich der Posterlagschein tatsächlich noch benutzt und verstanden, oder ist das nur eine Art „running gag“, der von Piefkistan aus gepflegt wird?

Ich höre zum ersten Mal davon … :roll_eyes: