Letztes wort: arbeitgeber oder assistent?

hallo allerseits,

meine frage bezieht sich auf die behindertenassistenz im arbeitgebermodell.
könnt ihr mir sagen, wer das letzte wort in bezug auf die durchführung von anweisungen hat, der arbeitgeber oder der assistent? hat hier jemand schon erfahrungen gesammelt, sowohl auf der arbeitgeber- als auch der arbeitnehmer-seite? gibt es eine durchführungsverantwortung von seiten des arbeitnehmers, trotzdem der arbeitgeber anderer meinung ist?

konkret geht es um diesen fall:
ein chef verlangt von seiner assistentin, ihm den vor 4 tagen aufgemachten krabbensalat zum essen zu reichen.dieser befand sich geöffnet aber abgedeckt im kühlschrank bei normaler kühlschranktemperatur.
die assistentin beruft sich auf ihre durchführungsverantwortung, ihm diesen vor nun schon 4 tagen geöffneten salat nicht mehr reichen zu werden und verweigert ihm damit das essen.

ist die assistentin im recht? hat sie wirklich diese durchführungsverantwortung und verweigert hiermit ihrem chef seinen willen, diesen salat essen zu wollen?

vielen dank im voraus für eure hilfe.
joama

Hallo,

also rein vom Gefühl her würde ich sagen die Assistenz muss das tun, was sie noch verantworten kann.
Wenn z.B. der Chef jetzt noch ne Schlaftablette will, obwohl er schon drei hatte, sagt doch der normale Menschenverstand auch „ne lieber mal nicht“.
Ich bin echt immer dafür, dass ein Mensch so lange selber bestimmen und entscheiden sollte, wie er noch kann. Und auch darüber hinaus, seine einmal geäußerten Wünsche respektiert werden!!
Allerdings muss die Person, welche die Entscheidung dann ausführt, das auch mit ihrem Gewissen vereinbaren können.
Und wenn der Gute eine Lebensmittelvergiftung bekommt und es vor Gericht geht, wird keiner sagen " na der wollte ja"
Oder wenn er mehr Insulin gespritzt haben will. Ja da würde ich mich deutlich hüten ihm das zu spritzen.
Immer dran denken, erst kommt meine Sicherheit ( auch im juristischen Sinne) und wenn ich mich dadurch nicht in Gefahr bringe, gehe ich auf den Wunsch ein.
Stell es evtl. für mich eine juristische Gefahr (oder moralische) dar, würde ich persönlich es verweigern.

Gruß

Hallo,

letztendlich handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Frage und wäre im Fachbrett besser aufgehoben gewesen.

Grundsätzlich kann ein AN eine Tätigkeit nur aus drei Gründen verweigern.

  • Die Tätigkeit steht nicht im Zusammenhang mit den arbeitsvertraglich fixierten Pflichten
  • Die Tätigkeit ist für den AN mit einer unverhältnismäßig hohen Gesundheitsgefahr verbunden.
  • Die Tätigkeit würde den AN der begründeten Gefahr aussetzen, ein Gesetz zu verletzen.

Ein AN kann aber eine Tätigkeit nicht dann ablehnen, wenn er diese nur für dumm und/oder gefährlich hält. Der AG hat u.a. das (grundgesetzlich geschützte) Recht auf „Dummheit“.

Im vorliegenden Fall käme es auf den exakten Einzelfall an. Wäre das MHD des Lebensmittel abgelaufen und/oder deutlich wahrnehmbare Anzeichen für Verdorbenheit wahrnehmbar oder sonst Gesundheitsgefahren wahrscheinlich wie zB eine allergische Reaktion auf Inhaltsstoffe, wäre eine Verweigerung des AN wohl tendenziell begründbar. Dabei muß aber beachtet werden, daß zur Menschenwürde durchaus auch das Recht auf eigene Erfahrung/Wahrnehmung gehören kann inkl. dem Recht auf Selbstschädigung. Eine Assistenzkraft ist ja schließlich kein Vormund/gesetzlicher Betreuer.
Hat die Assistenzkraft aber eher nur mit einer abstrakten Gefährdung argumentiert, dann wäre die Weigerung tendenziell als Verweigerung der arbeitsvertraglichen Pflichten zu werten. Da hätte der AG dann die entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten des Arbeitsrechts.
Aber vielleicht sollten die Beteiligten erst mal ein Gespräch miteinander über ihr jeweiliges Selbstverständnis führen.

&Tschüß
Wolfgang

nur am Rande bemerkt:
zitat aus wiki:
. Da es sich um ein Mindesthaltbarkeitsdatum handelt, ist das Lebensmittel in der Regel
auch nach dem angegebenen Datum noch verzehrfähig.

viele Lebensmittel werden aus Unwissenheit´, obwohl noch zum Verzehr geeignet, weggeworfen.

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hallo _ich_jenny1.0,

…erst kommt meine Sicherheit…

weißt du eigentlich was assistenz bedeutet?
oder besagt dein name schon alles? :smile:

liebe grüße
frank

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hi wolfgang,

vielen dank für deinen sehr guten artikel!

lgj