StVO Frage:
Darf ich meinen E-Scooter mit Leucht-Aufklebern bzw. Reflektierenden Aufklebern bekleben für den öffentlichen Verkehr?
LG Michi
…
[Verschoben: Malen, Basteln & Handarbeit → Verkehrsrecht - Mod Kreszentia]
StVO Frage:
Darf ich meinen E-Scooter mit Leucht-Aufklebern bzw. Reflektierenden Aufklebern bekleben für den öffentlichen Verkehr?
LG Michi
…
[Verschoben: Malen, Basteln & Handarbeit → Verkehrsrecht - Mod Kreszentia]
Servus,
da gehst Du über § 5 eKFV und gelangst so zu § 67 StVZO, woselbst Du in Abs 5 lesen kannst, dass es auch in der Anarcho-Rollerei nicht zulässig ist, Geisterbahn- und Schießbudenbeleuchtungen einzurichten.
Zur Übung könntest Du ja mal grade den Link anklicken, die Quelle lesen und dann selber hier schreiben, welche Teile Deiner Schießbudenbeleuchtung zulässig sind.
Übrigens: Auf Deiner Jacke das refklektierende Kennzeichen D-AQUI anzubringen, ist nur erlaubt, wenn Du mindestens 50 Fuß hoch fliegst. Das Abfeuern von Feuerwerksraketen aus dem Allerwertesten ist während der Fahrt nur am 01. Januar zwischen 0 und 0:03 Uhr erlaubt, und das laute Abspielen von Diskomusik mit Bandir- und Bağlama-Begleitung ab 3 kW Boxenleistung ist nur östlich des 27. Längengrads erlaubt.
Schöne Grüße
MM