In genau 14 Tagen greift das Verbot von T5 und T8 Leuchtstofflampen. Ab dann sind nur noch Restbestände legal erhältlich.
Zu Fassungen:
@ceestmoi sucht G13 Fassungen. Genauer: G13 Durchsteckfassungen.
Die findet man bei Houben.
https://houben.eu/index.php/arnold-houben-gmbh/produkte/houben-lichttechnik/fassungen/fuer-leuchtstofflampen/g13-durchsteckfassungen
Diese könnten passen:
https://houben.eu/index.php/arnold-houben-gmbh/produkte/houben-lichttechnik/fassungen/fuer-leuchtstofflampen/g13-durchsteckfassungen/g13-durchsteckfassungen-fuer-lampen-t8-und-t12-lichtpunkthoehe-31-mm
Maßzeichnung ist dabei.
Für die neu einzusetzenden LED-Tubes benötigt man keine Starterfassungen. Vorschaltgeräte rauswerfen, Leuchte nue verdrahten.
Als Reichsbedenkenträger und Sitzmöbelbegaser 1. Klasse merke ich an, dass das
- Elektrikerarbeit ist
und
- selbst dem Elektriker verboten ist, da er durch den Umbau selber zum Hersteller wird und die vorgeschriebenen Prüfungen nicht durchführen können wird.
Wo 58 W in der Lampe, rund 7 W im flammheißen Vorschaltgerät und Hochspannungs-Zündimpulse erlaubt waren, düften die 22 W im LED-Tube, das Fehlen heißer Komponenten, hoher Zündspannungen und einiger Kontaktstellen vermutlich (?) eher nicht zu einer „großen Gefahr“ werden.
Ich habe schon zig Leuchten von „Leuchtstofflampe“ fest auf „LED“ umverdrahtet. Ich schäme mich auch sehr dafür.