Leute mitnehmen, was wenn sie was dabei haben?

Hallo zusammen!

Ich hätte da eine Frage.
Was passiert, wenn ich jemanden z.B. per Anhalter mitnehme oder gebeten werde, jemanden irgendwo hin zu fahren, wir dann von der Polizei angehalten werden und derjenige Drogen dabei hat? Kann das auf mich zurück Fallen? Und was wenn derjenige während der Polizeikontrolle das Päckchen irgendwo in mein Auto schmeisst?
Könnte in dem Fall eine sms mit einem Inhalt wie „Hey alles klar, könntest du einen Kumpel von mir nach XY fahren, der muss da was erledigen“ meine Unschuld und mein Unwissen an den Drogen beweisen?

Mit freundlichen Grüßen,

Sascha

wenn du diese mail wirklich hast bzw die sms dann spricht das schonmal für dich…allerdings in solchen fällen ist es immer besser einen anwalt zu nehmen…erst recht wenn der mitgenommene das paket im auto versteckt hat und es nicht am mann trägt…wenn man die drogen nur bei ihm findet und ein drogentest den man mit ihnen machen wird negativ ist…haben sie gute chancen sauber aus der sache raus zu kommen…blöd wirds erst wenn das paket im auto liegt…sie sind der fahrzeughalter und sie sind verantwortlich…hoffe ich konnte etwas helfen…
Hallo zusammen!

Ich hätte da eine Frage.
Was passiert, wenn ich jemanden z.B. per Anhalter mitnehme
oder gebeten werde, jemanden irgendwo hin zu fahren, wir dann
von der Polizei angehalten werden und derjenige Drogen dabei
hat? Kann das auf mich zurück Fallen? Und was wenn derjenige
während der Polizeikontrolle das Päckchen irgendwo in mein
Auto schmeisst?
Könnte in dem Fall eine sms mit einem Inhalt wie „Hey alles
klar, könntest du einen Kumpel von mir nach XY fahren, der
muss da was erledigen“ meine Unschuld und mein Unwissen an den
Drogen beweisen?

Mit freundlichen Grüßen,

Sascha

Das kommt darauf an, wie es auf die Polizisten vor Ort wirkt. Und natürlich kann eine sms helfen, wenn Sie dich entlastet, du mußt sie halt nur der Polizei zeigen.

In Strafverfahren muß zunächst die Staatsanwaltschaft beweisen, dass die gefundenen Drogen Ihnen gehören. Allein der Umstand, dass die Drogen in Ihrem Auto gefunden wurden, dürfte dafür nicht ausreichen, wenn genausogut der Beifahrer als Eigentümer in Frage kommt.

Eine SMS mit dem von Ihnen angegebenen Inhalt scheint mir allerdings mehr zu neuen Zweifeln an der Geschichte Anlaß zu geben, als zur Entlastung beizutragen. Und wenn der Auftraggeber eine solche SMS schreiben kann, kann er auch eine Aussage machen und bestätigen, dass Sie nur aus Gefälligkeit den Chauffeur gespielt haben und von den Geschäften Ihres Beifahrers nichts wußten.

Hallo!

Danke sehr für die Antwort, sie haben mir sehr weiter geholfen.
Zur SMS: Was, wenn der Auftraggeber von den Drogen wusste und mit der Aussage dass es meine sind seine Freunde entlasten möchte? Würde da die SMS nicht helfen, da in dieser keineswegs die Rede von irgendwelchen Drogen ist?

Mit freundlichen Grüßen,
Sascha

Wenn es die SMS tatsächlich gegeben hat, mag sie ein positives Indiz sein. Um das abschließend beurteilen zu können, müßte man den gesamten Sachverhalt und insbesondere die Ermittlungsakte kennen, also ein Fall für einen Anwalt.

Wenn eine solche SMS nachträglich noch irgendwie „gebastelt“ werden muß - ich weiß nicht, ob das technisch möglich ist - sollte man die Finger davon lassen.

Hi,
die SMS würde schon mal gar nichts beweisen. Wenn bei Dir im Auto Drogen gefunden werden liegt die Beweiskraft bei Dir, was heisst: Du musst beweisen, dass Du keine Ahnung davon hattest und evtl. den Typen beschreiben, der die Drogen dann bei Dir hinterlassen hat. Wird also sehr schwierig.
Gruß

Hallo Sascha!
Eigentlich eine Frage für einen Polizisten. Würde an Deiner Stelle dort tatsächlich Nachfragen wenn Du unsicher bist.
Aber zum Thema: zunächst ist einmal der Besitz (und natürlich die Weitergabe) von Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, strafbar.
Im Falle des von Dir beschriebenen Szenarios würde also eine Strafe nur auf den Besitzer zukommen. Wenn „das Päckchen“ in Deinem Auto liegt, wird die Polizei natürlich primät ermitteln, wer es dort deponiert hat. Dazu werdet ihr beide zunächst als Beschuldigte vernommen.

Ausserdem wirst Du - in jedem Fall (auch wenn Dein Mitfahrer gleich zugibt das es seins ist)- sicher zu einer „freiwilligen“ Drogenkontrolle gebeten. Je nach Bundesland und Menge kommen noch weitere Ermittlungsmassnahmen hinzu. (In Bayern wird auch gern einmal bei Fund von Kleinstmengen weicher Drogen eine Hausdurchsuchung durchgeführt - in Hessen gibt es Freimengen, bei denen ausser etwas Papierkram nichts weiter passiert)

Eventuelle Vorgeschichten (bereits aufgefallen mit Btm usw.) berücksichtigt. Das alles landet beim Staatsanwalt, der dann ein Strafverfahren einleiten kann - oder es einstellt.

Nimm den Fall jemand deponiert (oder verliert!) Drogen in Deinem Auto, diese werden irgendwann gefunden - dann wäre es der gleiche Ablauf.

Eine SMS wie beschrieben bekräftigt natürlich Deine Argumente, wer der tatsächliche Eigentümer ist.

Aber grundsätzlich gilt: Polizei=reine Beweisaufnahme, Staatsanwalt=entscheidet ob es eine Anklage gibt, Gericht=beurteilt und verurteilt dann abschließend.

Fazit: ich glaube nicht, dass Du in Gefahr bist, eine Verurteilung zu riskieren - wenn Du bisher noch nie mit BTM aufgefallen bist und wenn Du keine Drogen konsumierst.

Hallo Sascha,
das ist nicht ganz einfach zu beantworten. Frage lieber einen Anwalt. Das Zeug muss eindeutig einer Person zugeordnet werden können, wenn nicht kann es heißen, es ist dein Auto und mindestens eine Mitschuld. Und oft ist es so, dass jeder jedem das in die Schuhe schieben will.
Halte dich besser fern von solchen Leuten.
Mit freundlichen Grüssen
W. Zerwas

Grundsätzlich ist jeder für sein Verhalten selbst verantwortlich. Wegen des bloßen Mitnehmens eines Straftäters können Sie weitestgehend nicht belangt werden (es sei denn etwa, Sie bringen ihn bewußt vom Tatort weg und begehen so Beihilfe). Wenn Ihr Beifahrer natürlich beim Anhalten ein Päckchen hinter sich wirft und dann behauptet, es sei nicht seines, werden Sie sich sicherlich auch dazu äußern müssen. Wenn Sie plausibel erklären können, daß Sie nichts damit zu tun haben, wird das meist wohl gut ausgehen, zumal man Spuren meines Wissens inzwischen auch durch Wischtests von den Händen nehmen kann. Eine SMS der beschriebenen Art nützt Ihnen nichts, Sie müssen einfach verbal plausibel erklären können, daß Sie die andere Person so gut wie gar nicht kennen und ihr lediglich als Anhalter behilflich waren.

Hy Sascha

Das ist vielleicht auch eine Frage für einen Rechtskundigen, Anwalt oder so.

Ich kann dir nur sagen, wenn jemand in deinem Auto mit illegalen Substanzen erwischt wird, bist du zuerst auch verdächtig.

Du musst ev. einen Drogen- Screening- Test machen. Wenn du damit beweisen kannst ohne Drogeneinfluss gefahren zu sein, stehst du natürlich schon mal viel besser da.

Wenn der Mitfahrer aber behauptet es sei dein „Stoff“ steht Aussage gegen Aussage. Hast du in den letzten Jahren noch nie was mit Drogen zu tun gehabt, bist also polizeilich noch nicht aufgefallen, das ist dann wieder dein Vorteil.

Aber es ist selbstverständlich immer besser nie in so eine Situation zu kommen, denn was dann genau passiert ist immer von Fall zu Fall anders.

Und so eine SMS würde nicht als wahr erachtet, das bringt nichts.

Gruss
John Frink

Hey,
sorry für die verspätete Antwort, Solange man das Zeug bei Ihm findet werden Sie höchstens Dein auto auf den Kopf stellen vielleicht auch bei allen einen Schnelltest auf Drogen machen aber wenn Ihr / Du clean seid ist alles easy.
Wenn ihr jemanden beim Trampen mitnehmt u. er versteckt sein Zeug in Deinem Auto hast Du die Arschkarte wenn es gefunden wird u. die andere Person sagt is nich von mir.
Bey medealuna