Hallo Sascha!
Eigentlich eine Frage für einen Polizisten. Würde an Deiner Stelle dort tatsächlich Nachfragen wenn Du unsicher bist.
Aber zum Thema: zunächst ist einmal der Besitz (und natürlich die Weitergabe) von Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, strafbar.
Im Falle des von Dir beschriebenen Szenarios würde also eine Strafe nur auf den Besitzer zukommen. Wenn „das Päckchen“ in Deinem Auto liegt, wird die Polizei natürlich primät ermitteln, wer es dort deponiert hat. Dazu werdet ihr beide zunächst als Beschuldigte vernommen.
Ausserdem wirst Du - in jedem Fall (auch wenn Dein Mitfahrer gleich zugibt das es seins ist)- sicher zu einer „freiwilligen“ Drogenkontrolle gebeten. Je nach Bundesland und Menge kommen noch weitere Ermittlungsmassnahmen hinzu. (In Bayern wird auch gern einmal bei Fund von Kleinstmengen weicher Drogen eine Hausdurchsuchung durchgeführt - in Hessen gibt es Freimengen, bei denen ausser etwas Papierkram nichts weiter passiert)
Eventuelle Vorgeschichten (bereits aufgefallen mit Btm usw.) berücksichtigt. Das alles landet beim Staatsanwalt, der dann ein Strafverfahren einleiten kann - oder es einstellt.
Nimm den Fall jemand deponiert (oder verliert!) Drogen in Deinem Auto, diese werden irgendwann gefunden - dann wäre es der gleiche Ablauf.
Eine SMS wie beschrieben bekräftigt natürlich Deine Argumente, wer der tatsächliche Eigentümer ist.
Aber grundsätzlich gilt: Polizei=reine Beweisaufnahme, Staatsanwalt=entscheidet ob es eine Anklage gibt, Gericht=beurteilt und verurteilt dann abschließend.
Fazit: ich glaube nicht, dass Du in Gefahr bist, eine Verurteilung zu riskieren - wenn Du bisher noch nie mit BTM aufgefallen bist und wenn Du keine Drogen konsumierst.