Leute mitnehmen, was wenn sie was dabei haben?

Hallo zusammen!

Ich hätte da eine Frage.
Was passiert, wenn ich jemanden z.B. per Anhalter mitnehme oder gebeten werde, jemanden irgendwo hin zu fahren, wir dann von der Polizei angehalten werden und derjenige Drogen dabei hat? Kann das auf mich zurück Fallen? Und was wenn derjenige während der Polizeikontrolle das Päckchen irgendwo in mein Auto schmeisst?
Könnte in dem Fall eine sms mit einem Inhalt wie „Hey alles klar, könntest du einen Kumpel von mir nach XY fahren, der muss da was erledigen“ meine Unschuld und mein Unwissen an den Drogen beweisen?

Mit freundlichen Grüßen,

Sascha

Hallo sascha,

das kommt darauf an, wer von euch beiden den Ermittlern und im Ernstfall dem Richter glaubwürdiger erscheint. Wenn du jetzt ein megaseriöser Geschäftsmann im feinen Zwirn mit absolut sauberer Weste bist und dein Mitfahrer ein polizeibekannter Drogenabhängiger mit einschlägigen Vorstrafen bis zum Hals sieht die Sache anders aus als wenn du dieser drogenabhängige Vorbestrafte wärst und dein Mitfahrer eine altehrwürdige Ordensschwester.

Generell gilt in beiden Fällen, dass man in unserem Rechtsstaat seine Unschuld erstmal nicht beweisen muss.

Beste Grüße

Annie

Hat der Mitfahrer die Drogen selbst in der Tasche passiert dir nichts. Wirft er sie in dein Auto und da werden sie gefunden, dann musst du nachweisen, dass du nichts damit zu tun hast - nicht so einfach. Alles was helfen kann die Unschuld zu beweisen, sollte vorgebracht werden.

Es gilt zunächst die Unschuldsvermutung, das ist richtig. Probleme gibt’s aber regelmäßig dann, wenn ein Tatbestand objektiv vorliegt. Wäre anschließend die subjektive Tatbestandsmäßigkeit zu prüfen, die im Wesentlichen auf der Aussage des Beschuldigten und des Zeugen beruht. Die Rechtswidrigkeit wird bekanntlich durch die Tatbestandsmäßigkeit indiziert und die Schuld läuft in der strafrechtlichen Prüfung meistens durch (gibt ja nicht allzu viel Ent-schuldigungen bzw. Schuld-unfähigkeiten).