Hallo
während der letzten Fahrt mit meinen Motorrad ist das Abblendlicht ausgefallen. Es war die Glühbirne. Ich bin sofort zur Werkstatt und habe sie tauschen lassen (kann das selber nicht, hatte nix dabei). Als ich dann zuhause war sagte mir meine Freundin, dass ich ohne Licht nicht fahren darf. Ich weiß, dass Lichtpflicht in Deutschland für alle Motorräder gilt, aber wie ist das wenn es während der Fahrt ausfällt, darf ich dann weiterfahren oder muss ich es tatsächlich stehen lassen und z.B. den ADAC rufen? Welche Regeln gelten da?
…sicherlich kannst du auf die Kulanz der Beamten hoffen wenn sie dich anhalten und du ihnen sagst,
daß dein Licht während der Fahrt ausfällt und du auf dem Weg zur Werkstatt bist.
Gruß
Hallo wenn man ein Fahrzeug fahren kann sollte man auch dafür sorgen dass man unterwegs selbst die defekten Leuchtmittel wechselt .
viele Grüße noro
Da spricht eine Menge Erfahrung über die Wartungsfreundlichkeit moderner Fahrzeuge.
Nicht.
Wie es beim Zweirad des Fragestellers aussieht, weiß ich nicht.
Bei meinem PKW muss ich zum Lampenwechsel den Luftfilterkasten ausbauen, wenn ich die Herstelleranleitung („Stoßfänger abbauen, Scheinwerfer komplett ausbauen“) umgehen möchte.
Hallo wir reden in erster Linie von dem Motorrad. Was die Autos anbetrifft habe ich 2 davon und die Leuchtmittel lassen sich ohne Werkzeug in wenigen Minuten wechseln .
Du hast von aktueller FZ-Technik offenbar keinen Schimmer.
Bei „modernen“ Fahrzeugen ist ein Leuchtmittelwechsel ohne mehr oder weniger umfangreiche Schrauberei kaum noch möglich. Bei Zweirädern sieht es nicht besser aus.
wer hier keinen Schimmer davon hat das fraht sich noch
Die selbstverständlichen Regeln des gesunden Menschenverstandes.
Lichtausfall am Tage = weiterfahren bis zu nächster Werkstatt, mit erhöhter Aufmerksamkeit, weil man von anderen leichter übersehen werden kann.
Lichtausfall bei Dunkelheit = Verbot der Weiterfahrt
und du glaubst von deinen auf die unzähligen anderen Modelle schließen zu können, von einer nackten bis zur voll verkleideten GT?
Gruß
Otto
Warum?
Was ist Lichtausfall?
Die Ursprungsfrage ging um das Abblendlicht.
Ein Motorrad hat doch auch ein zweites Birnchen als Begrenzungslicht in weiss und vorn sichtbar. (Vergleichabr mit dem Auto-Szandlicht). Jedenfalls sollten es manche Motorraeder haben. Damit KANN man hinter einem PKW doch nachts auf Landstrasse hinterherfahren, oder?
Ernsthaft jetzt ?
hi,
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden
Witzige Zusatzfrage wäre nun: muss der Fahrer dessen Abblendlicht nun ausgefallen ist auch das Standlicht abschalten?
nicht mehr verboten als ohne Abblendlicht bei Tag, kostet 10€ mehr und ist erheblich gefährlicher.
grüße
lipi
Für solche Fälle gibt es eine Faustregel (die sogar viele Polizisten nicht kennen):
Mit allen Mängeln, die beim TÜV (oder Dekra etc.) als geringe Mängel eingestuft werden und man trotzdem eine Plakette erhält, darf man bis zur nächsten Werkstatt fahren und den Mangel beheben lassen. Fällt nachts eine Birne aus, darf man nachts weiterfahren und die Birne am nächsten Tag tauschen lassen.