Wenn jemand behauptet, dass Daten in Glasfaserleitungen (GF) mit Lichtgeschwindigkeit übertragen werden, hat er vermutlich nicht Unrecht.
Aber wenn man berücksichtigt, dass der Laserstrahl keinen geradlinigen Weg durch die GF nimmt, sondern in einer Art „Zickzack“ zwischen der reflektierenden Ummantelung der GF verläuft, ist doch der Weg des Lichts länger, als wenn es einfach geradlinig (ohne Reflexionen) laufen würde.
D. h. die Laufzeit eines Signalbits in einer GF für eine gegebene Strecke müsste doch etwas länger sein, als wenn man dieses Signalbit zeitgleich über einen frei strahlenden Laser parallel neben der GF senden würde. Gleiches sollte für die parallele Sendung via Kupferleitung gelten.
Wenn also Glasfaseranbieter stolz behaupten, dass die Daten in ihrer GF mit Lichtgeschwindigkeit reisen, ist das zwar nicht grundsätzlich gelogen. Aber ich halte es für eine irreführende Marketingaussage, denn auch der elektrische Strom fließt mit Lichtgeschwindigkeit (z. B. durch Kupferadern). Weil es in Kupferadern (CU) aber keine Reflexion gibt und der Strom quasi geradlinig „hindurch rast“, denke ich, dass ein zeitgleich elektrisch durch eine CU-Leitung und als Laserstrahl durch eine GF gesendetes Signalbit durch die Kupferader beim Empfänger etwas früher ankommt und genutzt werden kann. (Natürlich ist der Laufzeitunterschied von der Länge der Strecke abhängig - und mit menschlichen Sinnen wohl kaum zu erfassen).
Wenn man jetzt noch bedenkt, dass das elektrische Signal beim Sender gar nicht erst in ein Lichtsignal umgewandelt und auch beim Empfänger nicht wieder in ein elektrisches Signal zurückgewandelt werden muss, denke ich, dass man nicht (physikalisch belastbar) behaupten kann, Daten kommen via GF schneller beim Empfänger an, als durch eine Kupferader - eher umgekehrt. (Notwendige Zwischenverstärker lasse ich in beiden Fällen mal außen vor, um es nicht unnötig kompliziert zu machen).
Ich halte es daher für irreführend, explizit die Lichtgeschwindigkeit als Vorteil von Glasfaserleitungen im Vergleich zu Kupferleitungen anzuführen. Die GF-Anbieter sollten sich ausschließlich auf die höhere Datenrate (Bandbreite) beziehen um einer Verbraucherschutzklage aus dem Weg zu gehen …
Meine Frage: Kann ein Experte hier meine vorgenannten Überlegungen veri- oder falsifizieren?
Viele Grüße vom
ollen FatzManiac