Ausgangslage:
Haus hat 4 Etagen, 3 Etagen Büroräume, oberste Etage abgeschlossene Wohnung und Boden.jetzt ist der Fahrstuhl nur noch als Lastenfahrstuhl nutzbar. Da ich aber auch als Rentner dort wohnen bleiben kann, habe ich die Bedenken: wie kommst du mit 80 Jahren dort hoch? Den der Lastenfahrstuhl müßte durch Lichtschranke usw. umgerüstet werden. Suche deshalb eine kostengünstige Variante, welche ich mir so vorstellen könnte:
Die Steuerungseinheit im Fahrstuhl ist jetzt komplett verdeckt, früher konnte man innen mit einem Schlüssel die Stationen ansteuern. Wenn man jetzt die unterste und oberste Station frei macht, damit man den Schlüssel zum Start des Fahrstuhles reinstecken kann, evtl. in der Mitte des Seitenteils 2 Knöpfe, die man drücken muß und damit beide Hände an der ungefährlichen Aussenwand hat und nichts passieren kann, scheint mir das eine kostengünstige Lösung. Den Schlüssel hätten dann nur die beiden Personen, welche in der oberen Etage wohnen. DIese Personen werden zusätzlich noch als Fahrstuhlführer eingewiessen, ob das der TÜV mitmachen würde. Wen kann man danach fragen? Bitte helft mir weiter, danke
Hallo !
Du hast den TÜV doch selbst genannt,er ist für solche Prüfungen und Abnahmen der richtige Ansprechpartner,bzw. die Fahrstuhlfirma.
Wer verlangt denn überhaupt den Umbau ?
Wohnst Du denn dort noch nicht immer ?
Wie benutzen denn die Büroangestellten den Aufzug,etwa gar nicht,laufen die durchs Treppenhaus ?
Es fahren doch sicher Personen mit,nicht nur Lasten ohne Personen,ob mit oder ohne innerer Kabinentür.
Wenn Du dort einen Mietvertrag hast,sollte der Vermieter dafür sorgen,daß Du den Aufzug nutzen kannst.
Evtl. muß die Kabine umgebaut werden und eine Tür bekommen oder ist dann die Breite für Lastnutzung nicht mehr gegeben ?
MfG
duck313
Hallo Duck,
Du hast den TÜV doch selbst genannt,er ist für solche
Prüfungen und Abnahmen der richtige Ansprechpartner,bzw. die
Fahrstuhlfirma.
vollkommen richtig. Und ich benutze selbst täglich den Aufzug (wohne im 6ten Stock) ein Vertrag o.ä. mit einer Aufzugfirma MUß sein, also
daß wie bei mir im Aufzug eingebaut ist, daß ich per Tastenklick 24h jeden Tag Hilfe anfordern kann.
Im Laufe meines Lebens war ich schon mehrmals in Aufzügen eingeschlossen, mal eine Stunde, mal 40min. Damals habe ich das locker weggesteckt, habemir im Gegenteil noch einen gegrinst weil es während der Arbeitszeit passierte.
Leider ist mein Seelenzustand heute nicht mehr so. Ich würde Panik kriegen. Dann kommt vielleicht noch rauch in die Kabine und draußen ruft jemand „Feuer“. Wäre der perfekte Albtraum für mich *nicht erleben will*
In so Momenten ist es unheimlich wichtig daß man sofort Verbindung nach außen hat. Es beruhigt ungemein wenn man gesagt bekommt, Hife ist unterwegs…
Wenn Du dort einen Mietvertrag hast,sollte der Vermieter dafür
sorgen,daß Du den Aufzug nutzen kannst.
Das weiß ich nicht. Soweit ich zu wissen glaube muß bei Neubauten ab 5 Stockwerken ein Aufzug eingebaut werden. Altbauten haben Bestandsschutz.
Wenn also in einem 4stöckigem haus ein Aufzug vorhanden ist, weiß ich nicht daß da Mieter darauf Anspruch haben den auch nutzen zu dürfen.
Das wäre was fürs Rechtsbrett.
Das mit den Lichtschranken habe ich nicht verstanden. Ich bin schon tausendfach mit großen/kleinen Lastenaufzügen gefahren.
Da gab es schon Lichtschranken aber Personenbeförderung war nicht verboten.
Das war auf der Messe Frankfurt. Heutzutage gibt es da in jedem Lastenaufzug einen (mies bezahlten) Aufzugsführer. Und natürlich hat er innen Druckknöpfe um die Etagen auszuwählen, mit einem Schlüsselschalter vor unbefugter Benutzung geschützt.
Aber, vor langer Zeit, hat man da so eine Art Fahrstuhlführerschein gemacht. Nach Vorlage dieses Dokuments bekam man problemlos den Schlüssel für den Aufzug.
Irgendwie verstehe ich nicht warum jetzt da beim Anfrager die Schaltknöpfe abgedeckt sind. Auch Lasten müssen mal in den 1ten Stock, mal in den 2ten Stock usw.
Fazit. Es müßte sich der Anfrager mit dem vermieter, ggfs. dem Bürochef zusammensetzen und einen Plan erarbeiten der allen gerecht wird. Dann wird eine Aufzugsfirma damit beauftragt alles so umzubauen, der Tüv nimmt das dann ab.
Just my 2c
Gruß
Reinhard
Evtl. muß die Kabine umgebaut werden und eine Tür bekommen
oder ist dann die Breite für Lastnutzung nicht mehr gegeben ?MfG
duck313
Hallo Reinhard !
Die Innenbedienung in der Kabine ist wohl abgedeckt,damit man nicht mitfahren kann.
Man schiebt die Last rein,muß von außen die Tür schließen und drückt von außen das Stockwerk ?.
Die Last fährt also allein und man muß auf der Treppe hinterher oder andere Mitarbeiter nehmen es dort in Empfang.
Dann müßte es aber außen an den Schachttüren Tableaus geben,nicht nur AUF und AB ,sondern volle Etagenwahl mit 4 Tasten(ungewöhnlich).
Womöglich wurde es so gemacht,weil eine geforderte Umrüstung auf Sicherheitseinrichtungen usw. zu teuer und aufwändig war und die Lastfahrstuhl-Lösung rechtlich ein Ausweg war,wenn Personenfahrt ausgeschlossen wird.
Der Aufzug hat vermutlich keine Innentür(en),man kann also an die Schachtwand greifen.
Als Abhilfe fiele mir da eine zweiflügelige Klapptür ein,die zur Schachtwand hin die Kabine abtrennt. Zur Lastnutzung können die Flügel seitlich an die Kabinenwand geklappt werden.
Das trägt nicht viel auf und die fast volle Kabinenbreite bleibt erhalten.
Bei Personenfahrt wäre Fahrt nur möglich,wenn diese Klapptür verriegelt wird(Kontakte oben an der Kabinendecke). Das sollte m.E. als Schutz ausreichen.
Eine Alarmierung(im abends und am Wochenende unbesetzten Bürohaus) muß für den Mieter gegeben sein,das ist wohl nur über eine übliche Alarmschaltung über den Aufzugsdienst zu deren Notdienstzentrale möglich.
Das wird auch Geld kosten,aber ich halte es nicht für unerfüllbar und sollte so dem alleinigen Mieter die Nutzung des Aufzugs ermöglichen.
MfG
duck313
Der Aufzug hat vermutlich keine Innentür(en),man kann also an
die Schachtwand greifen.
Hallo,
richtig, unter anderem. Aber die technischen Fragen sind sicher nicht entscheidend - würde man eine schicke Penthouse-Wohnung einbauen, wäre auch der Aufzug nicht das Problem, aber ich vermute mal, dass der Fragesteller nur eine sehr geringe Miete zahlt und auch garnicht einverstanden wäre (bzw. sein kann), dass die Umbaukosten auf seine Miete umgelegt werden. Ausserdem kommen ja noch nicht unbedeutende Wartungskosten dazu, ich vermute mal die wären schon höher als die Miete.
Fahrerbeschränkungen kenne ich aus der Mühle, in der wir mal eingemietet waren, da war ein offener Lastaufzug, mit dem durfte ausschliesslich der Müller selbst fahren. Dass jemand (z.B. TÜV) einem 80Jährigen, der da zufällig wohnt, eine solche Sondergenehmigung erteilt, halte ich für völlig ausgeschlossen, ob mit oder ohne „Fahrstuhlführerausbildung“. Wie immer die aussieht.
Gruss Reinhard
Die vorhandene Steuerung hat wohl einen Grund. Da wird wohl das Abnahmeunternehmen (TÜV) eingeschritten sein und hat so die Personenfahrt verhindert und dem Vermieter war eine Umrüstung zu teuer.
Ziel wäre es dies zu ergründen (Vermieter fragen; Aufzugsbuch einsehen (sowas gibt es))
Umbaukosten ermitteln und entscheiden.
Es kann teuer werden; vielleicht auch zu teuer . Aber im Falle von Aufzügen ist jede Art von Bastelei tabu.
Aus meiner Erfahrung ist viel möglich (kommt auch auf den Sachverständigen an).
(Der Umbau zählt (wenn möglich) zu den umlagefähigen Kosten.
Vielleicht ist der Vermieter auch an ihnen als Mieter interessiert und hilft auch finanziell am Umbau.
reinhardbo