Liebe experten,weiß jemand ob für

… mobilisierung einem patienten eine zweite pflegekraft zusteht, wenn mobilisierung mit einem patientenlifter nicht möglich oder aus angst nicht erwünscht ist. ich wäre für die info sehr dankbar.

gruß vsgforce

Solch eine gesetzliche Regelung kenne ich nicht. Man sollte den Physio- und den Ergotherapeuten einbeziehen.
Um sich „nur“ aufzurichten, um in den Rollsthuhl zu gelangen, gibt es gute Pflegebetten mt Sitz-und Drehvorrichtung.