… Auslandsaufenthalt mit Auslandsversicherung kehre ich nun nach Deutschland zurück. Ich war bis zu meiner Abreise gesetzlich versichert. Nun bin ich in Elternzeit und will/muss mich freiwillig gesetzlich versichern eine PKV kommt nicht in Frage. Ab Oktober werde ich voraussichtlich wieder arbeiten. Nun zu meiner Frage: Ist es möglich in Elternzeit wieder in die alte KK einzusteigen, oder wird die Elternzeit in diesem Fall nicht anerkannt?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja
Mit Wohnsitznahme in Deutschand entsteht Pflichtversicherung in der GKV nach §5.1.13 SGB V, unabhängig von Status und Beschäftigung.
Die Beiträge werden wie bei einem freiwillig Versicherten berechnet.
Wenn der bisherige Wohnsitz weiterbestanden hat, muss wahrscheinlich eine Krankenvesicherung für den Auslandsaufenthalt nachgewiesen werdn, um eine Nachzahlung zu vermeiden.
Viel Glück
Barmer
Hallo Sonja,
die richtige Anlaufstelle ist Ihre vorherige KK, ich denke aber daß die Elternzeit nicht berücksichtigt/anerkannt wird.
MfG -Leo!
Hallo
die gesetzlichen Krankenversicherung orientiert sich nicht am Eintrittsalten oder an dem Gesundheitszustand bei Eintritt. Was eine Rolle spielt wie Sie im Auslandversichert waren, da in Deutschland versicherungspflicht besteht wird ein Nachweiss von Ihnen verlangt wo Sie versichert waren. Sollten Sie Im Ausland privat versichert gewesen sein - dann müssen Sie hier auch in eine private Krankenversicherung.Eine andere Möglichkeit ist wenn Sie verheiratet sind und Ihr Mann hier in der GKV ist - dann besteht die Möglichkeit wenn Sie ohne Einkommen sind bei Ihm mit als Familienversicherte in der GKV versichert zu werden.
Hoffe das hilft Ihnen weiter -
Mfg
Esther Riehl-Müller
Hallo,
so einfach ist die Frage nicht zu beantworten…
Waren Sie in der Abwesenheit auch in Deutschland abgemeldet? Und beziehen Sie Elterngeld? Sind also in der offiziellen Elternzei? Wenn beides zutrifft, dann können Sie mit dem Elterngeldbescheid und der Anmeldung beim EInwohnermeldeamt zu ihrer letzten Krankenkasse gehen und sich dort wieder versichern. Alternativ gibt es die sogenannte Bürgerversicherung. In diesem Fall ist ebenfalls die letzte Krankenversicherung zuständig. Es wird dann ein Nachweis über den Auslandsaufenthalt (An/Abmeldung oder Stempel im Reisepass) benötigt sowie Angaben zu Ihrem aktuellen EInkommen. Das ganz entspricht dann einer freiwilligen Versicherung. In beiden Fällen ist dann auch eine kostenlose Familienversicherung der/des Kindes/er möglioch.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiter helfen.
Willkommen zurück
Corinna
Hallo,
da in Deutschland eine gewisse Krankenversicherungspflicht besteht (also jeder versichert sein soll), dürfte es kein Problem sein, dass du dich bei deiner alten KK freiwillig versicherst. Lass dich dort beraten.
VG
ayro
Da die GKV (auch die PKV, trifft aber bei Dir nicht zu)
seit 2009 eine Annahmepflicht hat, dürfte das mit eingeschlossen sein.
Allerdings nur bei der GKV in der Du vor dem Austritt versichert warst.
Grüße
Hupftiegel
Du musst sogar ab dem Rückkehrdatum nach Deutschland zu der letzten Krankenversicherung zurück bei der du vorher versichert warst. Elternzeit gibt es nur dann wenn du in einem Beschäftigungsverhältnis stehst. Ansonsten kann sie nicht anerkannt werden und die Beiträge müssen selbst gezahlt werden. Wenn du verheiratet bist und dein Ehemann in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, kannst du in die kostenfreie Familienversicherung.
Ich hoffe ich konnte helfen.
M.f.G
Yvonne
Hallo Sonja,
die Krankenkasse, bei der Sie zuletzt waren muß Sie wieder aufnehmen.
Gruß fair123
sorry kann nicht weiter helfen
Halloi, tur mir leid da kann ich dir nicht weiterhelfen.
Hallo Sonja,
du kannst schon in die gesetzliche KK. Aber nicht Beitragsfrei. Du mußt dich freiwillig versichern oder nach §5Abs 1 Nr. 13 SGB V. Alles Gute.
Hallo,
am besten setzen Sie sich einmal mit Ihrer letzten Krankenkasse persönlich in Verbindung, die kann alles klären und Ihnen alles genau erklären. Man braucht nämlich weitere Daten.
Sicher ist:
eine freiwillige Mitgliedschaft ist nicht möglich, aber in Deutschland muss jeder versichert sein, daher wird dann eine Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V durchgeführt, die Beitragsberechnung ist genauso wie bei der freiwilligen Mitgliedschaft.
Aber Elternzeit? in Elternzeit kann man nur sein, wenn man auch zb einen Arbeitgeber hat. In der Elternzeit ist man nämlich beitragsfrei über den Arbeitgeber weiter versichert.
Aber klären Sie das mit Ihrer Krankenkasse, die hat alle Daten von Ihnen.
Grüße,
Heiko
Hallo Sonja,
Ihre Frage würde ich an meine letzte Kasse richten.
Gruß
Hallo Sonja L.,
bevor ich die Frage beantworten kann, müsste ich wissen, in welchem Land Du warst. EU oder anderes Ausland?
Im Grund genommen muss Dich die „alte“ Krankenkasse nach Rückkehr nach Deutschland nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (Sozialgesetzbuch Teil 5) wieder aufnehmen. Damit Du jedoch keine Beiträge ab 2008 nachzahlen musst, benötigt die Kasse einen Nachweis, wo Du bis zur Rückkehr nach Deutschland versichert warst.
FG
Frankie
Ja, es ist möglich. Sie sollten einfach ein neuen Antrag bei der Versicherung stellen.