… gebrauchten SachenKleidung, Dachbodenfunde etc. verkaufen.
Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden?
Vielen Dank im Voraus
… gebrauchten SachenKleidung, Dachbodenfunde etc. verkaufen.
Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden?
Vielen Dank im Voraus
Hallo Michel1985
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst teile ich Ihnen mit, dass ich kein Rechtsanwalt bin, somit kann ich Ihnen nur unverbindlich im Rahmen meines Berufes im kaufmännischen Bereich und/oder meiner Meinung antworten. Sollten Sie eine verbindliche Antwort wünschen, so wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an Ihre für Sie zuständige Verbraucherzentrale.
Ein Blick ins Ebay-Rechtsportal gibt hier Aufschluss:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html
Sie finden diesen unter Kundenservice (Nur Maus drauf halten, nicht klicken) > Rechtsportal.
Sollten Sie nur ein paar gefundene Gegenstände verkaufen, brauchen Sie somit noch kein Gewerbe. Unter dem oben genannten Link finden sich weitere Punkte, die einen privaten von einem gewerblichen Verkäufer unterscheiden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Bis denne
gitarrejoern