Liebeszauber darf nix kosten

Liebe EsoterikerInnen,

ich möchte sie auf ein Urteil des Amtsgerichts München aufmerksam machen - wenn siealso solches als Geschäftsmodell planen, sollten sie es überdenken! Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!

Micha

… un dhier der Text:

Hexenzauber - nicht nur vergeblich, auch umsonst

Ein Liebeszauber ist auf eine objektiv unmögliche Leistung gerichtet. Die dafür geleistete Bezahlung muss zurückerstattet werden.

So urteilte kürzlich das Amtsgericht München. Was war geschehen? Im Herbst 2003 trennte sich der Lebensgefährte der späteren Klägerin von dieser. Da die Klägerin sich damit nicht abfinden wollte, wandte sie sich an die Beklagte, die sich selbst als Hexe bezeichnete. Sie vereinbarte mit dieser die Durchführung eines Liebeszaubers, mit dessen Hilfe der ehemalige Lebensgefährte der Klägerin zu dieser zurückkehren sollte und bezahlte dafür über 1.000,-- EURO. Die Beklagte führte über mehrere Monate, jeweils vor Vollmond, das entsprechende Ritual durch, dass allerdings ohne Erfolg blieb.

Darauf hin wollte die Klägerin ihr Geld zurück, schließlich sei ihr der Erfolg garantiert worden.

Die Beklagte weigerte sich, schließlich habe sie keinen Erfolg versprochen. Ein solches Ritual sei nicht stets wirksam, auch wenn es grundsätzlich geeignet sei, Paare wieder zusammenzuführen.

Das Amtsgericht München verurteilte die Beklagte zur Rückzahlung der geleisteten Vergütung. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Beklagte einen Erfolg versprochen habe. Sie habe zumindest einen aus ihrer Sicht potentiell wirksamen Zauber vereinbart. Diese Vereinbarung sei jedoch tatsächlich auf eine Leistung gerichtet, die objektiv völlig unmöglich sei. Ein Liebesritual sei nicht geeignet, einen Menschen aus der Ferne zu beeinflussen. Da die geschuldete Leistung der Beklagten von dieser nicht erbracht werden könne, werde auch die Klägerin von ihrer Zahlungsverpflichtung frei. Sie könne auch das schon gezahlte Geld zurückverlangen. Dabei spiele auch keine Rolle, dass die Klägerin mit dem Vertrag einverstanden war, da sich in diesem Fall der Rückforderungsanspruch direkt aus dem Gesetz ergebe. Die dagegen eingelegte Berufung blieb erfolglos.

Aktenzeichen:
Amtsgericht München: 212 C 25151/05
Landgericht München I: 30 S 10495/06

Hi

Ich find das niedlich.
Aber gerecht.

„Hexen“ die für ihre Dienste Geld wollen, noch dazu solch lächerlich hohe Beträge, werde ich auch nie verstehen. Weisheit sammeln und teilen, nicht verkaufen.

lg
Kate

Hi,

„Hexen“ die für ihre Dienste Geld wollen, noch dazu solch
lächerlich hohe Beträge, werde ich auch nie verstehen.
Weisheit sammeln und teilen, nicht verkaufen.

Nun ja…
Der Schlüsselsatz ist wohl jener hier:

„Diese Vereinbarung sei jedoch tatsächlich auf eine Leistung gerichtet, die objektiv völlig unmöglich sei.

Viele Grüße
WoDi

Hallo,

„Diese Vereinbarung sei jedoch tatsächlich auf eine Leistung
gerichtet, die objektiv völlig unmöglich sei.

das beweißt doch wieder mal, daß Bürokraten überhaupt keine
Ahnung haben von den Geheimwissenschaften :smile:
Gruß Uwi

Hi

Hallo,

„Diese Vereinbarung sei jedoch tatsächlich auf eine Leistung
gerichtet, die objektiv völlig unmöglich sei.

das beweißt doch wieder mal, daß Bürokraten überhaupt keine
Ahnung haben von den Geheimwissenschaften :smile:

*sfg* wenn ich mir vorstell, das würde garantiert funktioniern,
he, das wär DIE Waffe überhaupt.
Andererseits, ich hätte partour was dagegen, wenn einer meiner
Verflossenen auf die Idee käme, mithilfe einer solchen Hexe
mich wieder zurückhaben zu wollen. Wo bliebe da mein Recht
auf mein Leben?
Oder ne nervende Schwiegermutter: frau zieht ans andere Ende
der Welt um vor Schwiegerdrache Ruhe zu haben und SD kommt
auf die Idee, Söhnchen samt Angetrauter mittels Zauber wieder
zurückzuholen. *grusel*
LG
D

Hallo,

Andererseits, ich hätte partour was dagegen, wenn einer meiner
Verflossenen auf die Idee käme, mithilfe einer solchen Hexe
mich wieder zurückhaben zu wollen.
Oder ne nervende Schwiegermutter:

Viel schlimmer: MEHRERE Deiner Verflossenen wollen Dich wiederhaben. Das gibt dann die Höchststrafe für Bigamie: mehrere Schwiegermütter!
Gruß
loderunner

2 Like

Liebeszauber muss was kosten!
Hi WoDi,

Der Schlüsselsatz ist wohl jener hier:

„Diese Vereinbarung sei jedoch tatsächlich auf eine Leistung
gerichtet, die objektiv völlig unmöglich sei.

da spricht der Vater säuerlich:
„Das ist ja sehr bedäuerlich!“

Wieso interessiert sich ein Gericht dafür, was objektiv völlig unmöglich ist? Der Mensch braucht, um glücklich zu sein, subjektive Überzeugungen, für die er dann auch gerne Geld ausgibt.

Wie sollen die Menschen denn lernen, wenn Gerichte nun auch noch das Lehrgeld zurückzahlen?!?

Gruß Ralf

2 Like

Rehi

Hallo,

Andererseits, ich hätte partour was dagegen, wenn einer meiner
Verflossenen auf die Idee käme, mithilfe einer solchen Hexe
mich wieder zurückhaben zu wollen.
Oder ne nervende Schwiegermutter:

Viel schlimmer: MEHRERE Deiner Verflossenen wollen Dich
wiederhaben. Das gibt dann die Höchststrafe für Bigamie:
mehrere Schwiegermütter!

*schluck*
ich denke, spätestens dann würde ich mich meiner Religion
besinnen und darüber nachdenken, in ein Kloster zu gehen…
Da ich deine Antwort als hilfreiche Warnung anseh gibts
jetzt dafür noch ein Sternchen *sfg*

Gruß

retour

loderunner

D

kein Problem
Hallo,

he, das wär DIE Waffe überhaupt.
Andererseits, ich hätte partour was dagegen, wenn einer meiner
Verflossenen auf die Idee käme, mithilfe einer solchen Hexe
mich wieder zurückhaben zu wollen. Wo bliebe da mein Recht
auf mein Leben?

Die Manheimer, HUK oder Allianz bieten Dir da bestimmt eine
hexenschutzversicherung an.
Im Falle eines Falles mußt Du dann eine Antihexe beauftragen,
den Hexenbah zu brechen.
Kosten : ca. 2000€

Oder ne nervende Schwiegermutter: frau zieht ans andere Ende
der Welt um vor Schwiegerdrache Ruhe zu haben und SD kommt
auf die Idee, Söhnchen samt Angetrauter mittels Zauber wieder
zurückzuholen. *grusel*

Uih ; kostet ca. 5000€
In solchen Fällen wird’s hart. Da gibt’s nur Versicherungen
mit 30% Selbstbeteiligung :frowning:
Spare schon mal bischen!
Gruß Uwi

1 Like

*sfg* rehi
hm, als H4-ler könnt ich mir das nicht leisten,
aber es wäre ne denkbare berufliche Herausforderung,
also aus der Not eine Tugend machen, von wegen
Antihexehexe. …
*trainiernd-diabolisch-grins*
D

[MOD] Also, ist nun gut?
Hallo,

muß ich nun jedesmal alles abschließen oder besinnt ihr euch, das es ein gewisses Brett für Plaudereien weiter unten gibt?

Danke
André

Ob etwas unmöglich ist oder nicht, interessiert die Leute, die dran glauben, meistens eher wenig. Oft glauben sie ja nichtmals, dass es unmöglich ist, aber schlimmer find ichs, ob die Hexe nun von sich überzeugt ist oder nicht, anderen auch noch Geld dafür abzuknöpfen

lg
Kate

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Kate,

Ob etwas unmöglich ist oder nicht, interessiert die Leute, die
dran glauben, meistens eher wenig. Oft glauben sie ja
nichtmals, dass es unmöglich ist, aber schlimmer find ichs, ob
die Hexe nun von sich überzeugt ist oder nicht, anderen auch
noch Geld dafür abzuknöpfen

Wo Gläubige sind kann natürlich auch Geld abgezockt werden. Ob bei folgenden Angeboten die Anbieterinnen tatsächlich daran glauben kann ich nicht entscheiden:

http://www.hexen24.com/ (Liebeszauber per Telefon für 1,79 € / Min)
http://www.liebeszauberin.com/ (je nachdem 200 - 665 €)

(ich habe nur 2 Minuten gesucht - weiß aber dasss es mehr davon gibt, weil in meiner leider verloren gegangenen Linksammlung ca. 15-20 Anbieter solcher Dienste zu finden waren).

Andere AnbieterInnen nennen keine Preise oder es steht dort „Preis VB“.
Immerhin dürfen die Kunden gemäß dem Urteil aus München jetzt ihr Geld zurück verlangen - wenn sie ein Quittung haben!

Grüße
Micha

Rückzahlung der Kirchensteuern ?
Hallo,

… und hier der Text:
Hexenzauber - nicht nur vergeblich, auch umsonst
Ein Liebeszauber ist auf eine objektiv unmögliche Leistung
gerichtet. Die dafür geleistete Bezahlung muss zurückerstattet
werden.

Da Frage ich mich nun bloß noch, wann ein bayrischens Gericht
endlich mal feststellt, daß die Versprechnung des Seelenheils
nach dem Tod durch die römisch katholische Kirche eine objektiv
unmögliche Leistung darstellt und deshalb die Kirchensteuern
der letzten 50 Jahre zurückzuzahlen sind :wink:
Gruß Uwi

Gruß Uwi

Da Frage ich mich nun bloß noch, wann ein bayrischens Gericht
endlich mal feststellt, daß die Versprechnung des Seelenheils
nach dem Tod durch die römisch katholische Kirche eine
objektiv
unmögliche Leistung darstellt und deshalb die Kirchensteuern
der letzten 50 Jahre zurückzuzahlen sind :wink:
Gruß Uwi

Gruß Uwi

-))))))))))))))))))))))))))))))))))))

Eine geniale Frage! :smile:
LG,
H.

Zu einem Vertrag gehören immer zwei Partner. Warum ist denn die Betroffene erst dahin gegangen?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Zu einem Vertrag gehören immer zwei Partner. Warum ist denn
die Betroffene erst dahin gegangen?

Das möchte ich jetzt nicht sagen. Könnte Ärger geben. :smile:

Viele Grüße
WoDi

2 Like

Es lässt sich halt nicht beweisen, dass der Erfolg (nicht?) eintritt!!

Kay

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Zu einem Vertrag gehören immer zwei Partner. Warum ist denn
die Betroffene erst dahin gegangen?

es geht darum:
Ein Vertrag, der eine unmögliche Leistung beinhaltet ist schlicht und einfach ungültig - egal, ob der Zahlende dran glaubt (oder geglaubt hat) oder nicht! Deswegen musste auch das Geld zurückgezahlt werden.

Micha