hi,
Nur mal nebenbei ein paar Fakkten. IANAL:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__95a.html
Offizieller gesetzestext wird von jedem anders interpretiert, weshalb sie ja gern „gummiparagraphen“ genannt werden.
Schön, daß Du das einfach so mal in den Wind behauptest.
Das tu ich deshalb, weil die musikindustrie das geld hat soviel druck auszuüben, dass ein kleiner arbeiter/angestellter diesem niemals widerstehen kann, ob „wirksam“ oder nicht irgendwo steht ist dabei unbedeutend.
Gesetze werden in Deutschland aber nicht von jedem
nächstbesten Fred (wirksam) ausgelegt,
Und auch nicht von Dir oder von Fabian, der auch nur seine meinung vertritt und keine referenz darstellt.
sondern eben von Gerichten.
Gerichte, wie wir alle wissen, greifen gerade „wirksam“ in bestehende arbeitsverträge ein, was eigentlich gesetzlich garnicht möglich ist.
Was lässt dich glauben, dass der richter einen kleinen „raubkopierer“ unterstützen wird??? Richter sind alle parteigesteuert und die parteien wiederum kriechen vor der musikindustrie, wie man an den gesetzen sieht… D. h. man muss das glück haben, einen richter von der richtigen partei zu bekommen um zu gewinnen. Was nix helfen wird, weil die musikindustrie einfach in die nächste instanz geht bis das geld des vermeindlichen „raubkopierers“ versiegt.
Meines Wissens gibt es noch keinen Musterprozess, der diesen Punkt
geklärt hat.
DAS ist unsere einzige hoffnung!
http://www.fabiankeil.de/urheberrecht-richtigstellun…
http://www.fabiankeil.de/raubkopie-vs-privatkopie.html
Wie schon geschrieben, vertritt der fabian auch nur seine persönliche meinung wie wir auch
Die Musikindustrie scheint da aber wenig
interessiert: von der Verunsicherung lebt sie vermutlich sehr
gut => FUD.
Natürlich, die verunsicherung wird auch ausgenutzt daten von usern zu bekommen, weil die isp´s nicht wissen, dass die grundlage für die herausgabe der userdaten garnicht gegeben ist (was natürlich nichts mit dem kopierschutz an sich zu tun hat sondern mit filesharing).
Nichts desto trotz ist der verlierer der kopierer. Ob zurecht oder nicht steht heutzutage nicht zur debatte. Recht ist und war immer schon ein privileg der reichen und mächtigen (und in ganz seltenen fällen der gefinkelten wissenden).
Nochmal: wenn ich einen sogenannten „Kopierschutz“ nicht
bemerke (etwa weil ich immer über den Digitalausgang meines
CS-Spielers kopiere), würdest Du ihn dann als „wirksame
technische Maßnahme“ bezeichnen?
Wenn du beweisen kannst, dass du den kopierschutz nicht umgangen hast, weil er auf diese art nicht bemerkbar war, dann kann dir nix geschehen (mein ich, aber was zählt meine meinung schon . Im ausgangstread war jedoch von software die rede, die kopierschutz am pc aushebelt, weshalb ich gern beim thema bleiben möchte.
Es geht zumeisst um kopien die am pc gemacht werden und pc-cd-roms können (teilweise) mit den kopiergeschützten nicht umgehen. Solange keine (angeblich verbotene) software benutzt wird um diesen kopierschutz auszuhebeln, können die audio-cd´s nicht (korrekt) ausgelesen werden. Eine benutzung dieser software wäre eine umgehung des wirksamen kopierschutzes, der dummerweise NACH installation der betreffenden Software nicht mehr wirksam ist
Wenn eine solche software, die beim ausgangsthread ja vorgeschlagen wurde ungesetzlich, würde es sich bei benutzung um eine gesetzesübertretung handeln.
Stellt sich nur noch die frage: „Ist die verwendung von software, die einen kopierschutz aushebelt wirklich ungesetzlich oder nicht?“
Lt. presse ist sie ungesetzlich (hoax?). Was gerichte dazu meinen ist mir nicht bekannt.
Die musikindustrie will keine musik auf pc´s weil sie so in p2p-netzwerke gelangt.
Mich würd ja noch immer interessieren, ob das übermalen des kopierschutzes auf der cd eine umgehung desselben ist
lg,
fred