Hallo!
Du verwechselst doch auch wieder die 2 Begriffe.
Es gibt die gesetzliche Gewährleistung, 2 Jahre, die allein der Verkäufer übernehmen muss.
Die besagt aber leider gar nicht, dass auftretende Fehler kostenfrei behoben werden .
In den ersten 6 Monaten fast sicher JA, später schwierig bis kaum durchsetzbar.
Warum, will ich nicht nochmals erklären!
Und dann die freiwillige Hersteller-Garantie, meist mind. 1 Jahr. Da verspricht der HERSTELLER dem Kunden kostenfreie Reparatur(im Rahmen der Bestimmungen) während der Garantiezeit.
Und der Kunde braucht schon die Garantiekarte. Sie wäre mit dem Kaufbeleg(Datum !) wichtig, wenn man den Kundendienst in Anspruch nehmen will.
Manchmal muss man die Karte auch zum Hersteller einschicken um die Garantie zu aktivieren !
Denk mal, die ziehst um in andere Stadt. Dann kannst Du ja beim besten Willen nicht den Kundendienst des Verkäufers in Anspruch nehmen. Also braucht man die Garantiekarte.
Sie gehört dem Kunden, so wie das Anleitungsheft.
Ich will dem „Meister“ nicht gleich etwas kundenunfreundliches unterstellen, warum er die Karte nicht rausrückt.
Denke an das Gute. Mag sein, er reicht die Karte auch noch über Hersteller ein, wenn die Garantiezeit leicht überschritten ist, repariert es und stellt es dem Hersteller in Rechnung.
Braucht sie ja bloß entsprechend ausfüllen und abstempeln.
Wenn er selbst einen Kundendienst dieser Marke unterhält, dann sichert er sich so auch die Kundenbindung und kann am Service verdienen.
MfG
duck313