Lieferant - Nachforderung für mehrere Jahre

Hallo,

BK-Abrechnung - die Rechnung für Niederschlagswasser hat sich gegenüber dem langjährigen Mittel um 800% erhöht.
Begründung:
Nachforderung des Wasserbetriebes für mehrere Jahre.
Meine Fragen:

  • Ist das zulässig ?
  • wenn ja, für welchen rückläufigen Zeitraum ? (tatsächlich mehrere Jahre ?)

Mit Dank und
freundlichem Gruß
Uwe

Bitte um Rechnungseinsicht.

Forderungen verjähren in der Regel mit Ablauf des dritten Jahres, nachdem der Anspruch entstanden ist.

Man hat also in der Regel nach dem am 31.12.24 die Möglichkeit, Forderungen, die vor dem 01.01.21 entstanden sind, durch Einrede der Verjährung nicht mehr bezahlen zu müssen.

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hi,

habe ich nen Knoten im Kopf oder hast du nen Zahlendreher?

Forderungen vor dem 1.1.2021 sind 2020 entstanden.
Mit Ende 2020 beginnen also die 3 Jahre.
Das wäre das komplette Jahr 2021, sowie 2022 und 2023.
Nach dem 31.12.2023 wäre die Frist daher bereits rum.

Deine Antwort bleibt natürlich korrekt. Ich meine es geht aber bereits ein Jahr früher.

grüße
lipi

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Vorsicht: bei Forderungen des Staates gilt mitunter auch eine Verjährungsfrist von fünf Jahren.

Hallo Uwe_Ernst,

Also ich verstehe noch nicht so ganz. Die „Niederschlagswassergebühr“ wird nach Quadratmetern Grundstücksfläche berechnet. Die Grundstücksfläche wird sich wohl kaum so massiv geändert haben.

Oder hat sich der Gebührensatz um 800 % erhöht? Hast Du Einblick in den Abgabenbescheid der Gemeinde?
Falls ja: Um welches Bundesland handelt es sich?

Dein,
Ebenezer