Lieferkosten obwohl Auftrag storniert wurde

Hallo,

es geht um eine Lieferung von ca. 400 Kg. (Motor) per Spedition innerhalb Deutschlands (300km).
Ware wurde von Person X bestellt und bezahlt, Händler räumt vertragl. Rückgaberecht ein.

Auftrag wurde nun 3 Tage  vor der abgemachten Anlieferung storniert.

Nun möchte der Händler die Versandkosten von 300 Euro einbehalten da nach seiner Angabe die Spedition schon beauftragt wurde.

In der AGB des Händlers steht: Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Wie gesagt ,der Auftrag wurde 3 Tage vor Absendung storniert.

Kann der Händler die Lieferkosten einbehalten?

Danke Euch für Infos

Grüße
Markus

Ne Antwort wäre mir lieber als ein Sternchen.

Moin,

gibt es denn ein gesetzliches Rücktrittsrecht oder nur das vertragliche vereinbarte Rückgaberecht?

Gruß

TET

wo würde da der unterschied liegen? wenn nur vereinbart ist, das die rücksendekosten übernommen werden müssen, dann wurde kein schadensersatz für die hinsendung vereinbart. solange es das recht gibt, kann man es auch nutzen

wenn nur vereinbart ist,
das die rücksendekosten übernommen werden müssen, dann wurde
kein schadensersatz für die hinsendung vereinbart.

Und jetzt erklärst du mir mal kurz, wo du liest, dass kein Schadensersatz für die Hinsendung vereinbart wurde und warum dieser in jedem Fall explizit vereinbart werden muss.

Hallo,

gibt es denn ein gesetzliches Rücktrittsrecht oder nur das
vertragliche vereinbarte Rückgaberecht?

Es handelt sich um einen gewerblichen Händler im Verkaufsportal E…y.
Das Rückgaberecht ist in den AGB des Händlers definiert und wird meines Wissens auch von dem Verkaufsportal für gewerbliche Händler vorgegeben.

Grüße
Markus

Moin,

und der Käufer handelt privat?

Gruß

TET

Hallo TET,

und der Käufer handelt privat?

Ja, es wird als Privatperson von einer Firma gekauft.
Die Bestellung wurde wie schon gesagt 3 Tage vor der Anlieferung (Spedition) storniert.

Der angekündigte Anlieferungszeitpunkt des Verkäufers wurde jedoch von dem Käufer nicht bestätigt.

Grüße
Markus

Moin,

wenn man sein gesetzliches Rücktrittsrecht in Anspruch nimmst, hat der Verkäufer die Hinsendkosten zu tragen.

Gruß

TET

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weil wir vertragsfreiheit in deutschland haben? nur was vertraglich oder gesetzlich vereinbar ist, kann auch geltend gemacht werden.

Also sind wir uns einig: Es muss nicht in jedem Fall etwas vertraglich vereinbart werden und über eine Vereinbarung zu Hinsendekosten stand im UP auch nichts.

stimmt. die kosten für die hinsendung sind aber vertragsbestandteil. der vertrag wurde aber aufgelößt. da der rücktritt keinen schadensersatz vorsieht, braucht es also eine regelung, die hier aber nicht vorliegt.
somit auch kein schadensersatz