Hallo, angenommen es wird ein Kamera bei ebay von einer Privatperson als gebraucht versteigert. Der Verkäufer ist selbst nicht Erstbesitzer und hat keine fundierte Kenntnis über den Lieferumfang eines Neuproduktes. In der Auktion werden, neben Angaben wie „versteigert wird hier eine Kamera XY“ und „Genauer Lieferumfang siehe Bilder“ keine weiteren Angaben zum Lieferumfang gemacht. Die Auktion wird mit qualitativ hochwertigen, selbst erstellten Bildern versehen und läuft aus, es erfolgen keine Fragen des Käufers vorab. Der Verkäufer versendet alles und bekommt daraufhin die Nachricht, dass ein Teil der Kamera (z.B. eine Halterung, USB-Kabel etc.) fehlt. Auf den Bildern waren diese Teile nie zu sehen oder als Lieferumfang beschrieben. Zur Verwendung des Produktes sind sie nicht zwingend erforderlich. Sie stehen halt als Lieferumfang in der Beschreibung der Neuware. Kann der Käufer hier Ersatz verlangen? Mfg
Hallo!
Nein.
Die Aussage „Lieferumfang siehe Fotos“ ist klar.
Was abgebildet ist, gehört dazu und das muss auch ausgeliefert werden.
Was nicht zu sehen ist, das ist eben nicht dabei.
Klare Sache. Bei Eigenfotos ist das ja ideal,bei Werksfotos kann ja etwas abgebildet sein,was man selbst nicht mehr hat.
Das müsste man dann im Text genau beschreiben: Teil XY ist nicht dabei!
MfG
duck313