Hallo.
Ich habe Artikel online über einen Baumarkt bestellt. Diese sollten voraussichtlich zwischen den 27.04. und 06.05. geliefert werden. Per Telefon erreiche ich das Onlineportal nicht (lange Warteschleife). Mails werden nicht beantwortet. Auf der Internetseite wird angegeben, dass es wegen Covid19 zu Lieferverzögerungen von bis zu einer Woche kommen kann, diese Woche ist aber nunmehr ebenfalls vorbei.
Ich bin nicht länger gewillt auf die Artikel zu warten und möchte den Onlibeshop eine Lieferfrist von z. B.einer Woche setzen.
Ist der Verkäufer auch dann im Lieferverzug, wenn er bei der Bestellung eine voraussichtliche Lieferfrist setzt und wegen Covid19 außergewöhnliche Umstände geltend macht?
Danke