Liegenschaftsstreit anderes Bezirksgericht? Anderes Bundesland?

Ich habe eine Frage, kann man zb in der 2. Instanz ein Verfahren auf ein anderes Bezirksgericht verlagern? Also anderes Bundesland? ( zb Unterlassung, Besitzstörung)
Geht das auch bei Liegenschaftangelegenheiten?

Servus,

Obacht - damit Du keine verqueren Antworten bekommst, ist es vielleicht nützlich, wenn Du erklärst, dass es Dir um Österreichisches Recht geht. Meines Erachtens gibt es hier herum bloß einen, der sich damit auskennt, das ist @Tomh .

Schöne Grüße

MM

Ja ist österreichisches Recht.
Wie gesagt es war eine Unterlassungsklage am Bezirksgericht Innsbruck hier muss in Berufung gegangen werden, mein Anwalt ist von Salzburg, da wäre es gut es nach Salzburg 2. Instanz abzuziehen geht das? Mein Anwalt auf Urlaub hätte halt schon Vorab infos gehabt, sonst weiss ichs eh next week

Der aber alles andere, als ein Jurist ist, deswegen kann ich @Lux nur allgemeine Sachen antworten, wie z.b. das der Wohnort des Beklagten entscheidet, welches Bezirksgericht zuständig ist oder aber auch, dass, wenn sich beide Parteien einig sind, ein frei wählbares Bezirksgericht ausgesucht werden kann.
Aber da du ja eh einen Anwalt hast, wird er dir da sicher mehr sagen können.

Es täte mich arg wundern, wenn man in A im bereits laufenden Instanzenzug - insbesondere einseitig - noch mal das Gericht wechseln könnte. Wenn es mehrere mögliche Gerichtsstände gibt, dann wird man sich voraussichtlich auch in A erstinstanzlich zwar einen aussuchen können, ist daran dann aber für den Instanzenzug gebunden.

Ja anwalt noch auf urlaub dann weiss ichs eh
Ja ich glaub auch dass man nicht wechseln kann