Folgendes Problem:
Zusätzlich zur eigenen Eigentumswohnung mietet eine Person im gleichen Haus eine zweite Wohnung an. Um die Kosten für die Grundmiete eines der beiden Stromzähler zu sparen, wird der Zähler der angemieteten Wohnung abmontiert und der Strom beider Wohnungen über den verbleibenden Zähler der Eigentumswohnung gemessen und abgerechnet. Nach mehreren Jahrzehnten endet das Mietverhältnis und der ursprüngliche Zustand soll wiederhergestellt werden. Die Wiederinstallation des alten Zählers ist nun jedoch nicht mehr zulässig, da diese Technik inzwischen veraltet ist. Die übrigen - genau so alten - Stromzähler des Hauses sind weiterhin in Betrieb, da sie Bestandsschutz genießen. Für die Neuinstallation eines Zählers nach aktuellen Vorgaben fallen erhebliche Kosten an. Die zeitweilige Entfernung des Zählers geschah zwar vorsätzlich, doch unter der Annahme, dass dessen Wiederanbringung möglich sei. Der Mieter kann diese Kosten selbst nicht aufbringen, ist aber gegenüber dem Vermieter zur Wiederherstellung der Stromversorgung verpflichtet und hat daher den Schaden verursacht. Kann er in einem solchen Fall seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen?
Vielen Dank vorab für jede Einschätzung und beste Grüße
RV