Hallo,
Person A wird arbeitslos.
Im Nebenberuf ist A Geschäftsführer einer vermögensverwaltenden GmbH, in der er auch, nicht beherrschender, Mitgesellschafter ist.
Die Arbeitszeit in dieser GmbH beträgt immer unter 15 Stunden wöchentlich, eine Entlohnung in Form eines Arbeitsverhältnisses erfolgt nicht.
Das einzige zufließende Einkommen ist einmal jährlich ein eventuell entstandener und zustehender Gewinnanteil.
Dieser Gewinnanteil ist kein Lohn aus einer aktiven Beschäftigung, sondern gehört zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.
Diese Verhältnisse bestehen tatsächlich schon seit Jahren so und sollen nicht jetzt, wegen einsetzender Arbeitslosigkeit, so „hingedreht“ werden.
Hat A einen Anspruch auf ALG I oder wird ihm eine aktive Beschäftigung unterstellt?
Wird der jährliche Gewinnanteil auf die Höhe des ALG I angerechnet?
Müssen hierzu überhaupt Angaben beim Jobcenter gemacht werden?
Gruß
Lawrence