Zwei fiktive Freunde Michael und Dominik leben in Deutschland und haben eine Geschäftsidee.
Szenario 1:
Michael und Dominik wollen die gemeinsame Geschäftsidee realisieren und dazu eine GbR gründen. Da Michael ein sehr ängstlicher Mensch ist, möchte er eine englische Limited gründen. Das heißt die GbR besteht aus der Limited von Michael als juristische Person und Dominik als natürliche Person.
Angenommen die GbR erwirtschaftet einen monatlichen Gewinn von 10.000,-EUR. Im Geschäftsvertrag wird festgelegt, das Dominik 1.000,-EUR und Michaels Limited 9.000,-EUR erhalten. Da Michael ein sehr sparsamer Mensch ist, lässt er sich monatlich 1.500,-EUR Gehalt von seiner Limited ausbezahlen.
Szenario 2:
Michael ist wieder der Besitzer der Limited und Dominik ist in Deutschland als Einzelunternehmer tätig. Dominik erwirtschaftet wieder 10.000,-EUR pro Monat. Da Michael ihn aber dabei unterstützt stellt er seine Beratungsdienste Dominik mit 9.000,-EUR in Rechnung und lässt sich von seiner Limited wieder die 1.500,-EUR als Gehalt ausbezahlen.
Fragen:
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Sind Szenario 1 wie 2 möglich und legal? Bei Szenario 2 habe ich gewisse Zweifel, ob das Finanzamt die hohen Betriebskosten von Dominik auf Dauer akzeptieren wird.
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Was ist die Grundlage für die Bemessung der Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Krankenkassenbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge für Michael? Da die 9.000,-EUR der Limited gehören und Michael nur die 1.500,-EUR Gehalt, müssten doch diese 1.500,-EUR die Bemessungsgrundlage sein, oder?
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In Szenario 1 sind auf alle Umsätze der GbR Steuern fällig, wobei die Gesellschafter den Gewinn den sie der GbR entnehmen versteuern müssen. Auf die Einnahmen der Limited von Michael erhebt der Englische Staat auch steuern. Was ist hierfür die Bemessungsgrundlage, die 9.000,-EUR Umsatz, oder die 9.000,-EUR – 1.500,-EUR = 7.500,-EUR Gewinn?
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Michael und Dominik benötigen einen Firmenwagen. Ist es in Szenario 1 für Michael vorteilhafter seinen Firmenwagen auf die Limited oder die GbR anzumelden? Sind Tankrechnungen oder andere Aufwendungen von Michael in diesem Moment Betriebsausgaben der GbR oder der Limited?
Bitte keine Diskussion ob englische Limited oder deutsche UG, Nachteile einer eventuellen Doppelbesteuerung von Michael und warum überhaupt so eine komplizierte Konstellation angedacht wird.
Gruß
Achim