Limitierte Kunstdrucke verkaufen = Gewerbe?

Hallo liebe Leute,
Ich bin seit 2004 als Grafikdesignerin beim Finanzamt gemeldet und falle unter die sog. „Freien Berufe“. In den letzten Jahren habe ich verstärkt auch rein künstlerisch gearbeitet: Collagen mit Farbe und Papier auf Sperrholz. Da ich auch digitale Collagen herstelle, habe ich ja die Möglichkeit mehrere Ausdrucke zu machen: momentan schwebt mir vor, 20 Ausdrucke, limitiert, nummeriert und signiert anzubieten.
Muß ich mich dafür jetzt zusätzlich beim Gewerbeamt anmelden???
Es wäre schön, wenn mir jemand helfen kann, denn ich finde im Internet keine Infos dazu.

Hallo, also ich bin der Meinung, dass dies nach wie vor unter Grafikdesign, bzw. Kunst fällt, auch wenn „eins“ dupliziert wird.

Gruß

Hallo swinx1976

Fällt doch alles unter Grafik, ob nun von Hand erstellt oder Digital. Brauchst also kein weiteres Gewerbe.
Wo kann man denn die Kunstwerke sehen, bzw. ersteigern ??

Levitron
www.kopisoft.de

Hüstel…„kein weiteres Gewerbe…“ ??? Ich habe momentan KEIN Gewerbe angemeldet, da ich freischaffend tätig bin. Deswegen frage ich ja, ob ich dafür ein Gewerbe anmelden muß :wink:
www.swinxgrafix.de

Uuups !!
Da muss ich was falsch verstanden haben. Ich dachte weil du schon beim Finanzamt gemeldet bist das du schon ein Gewerbe hast.
Da du jetzt Keins hast, würde ich dir raten eines anzumelden und Künstler (wenn es noch geht) und evtl Händler eintragen zu lassen.

Levitron
www.Kopisoft.de

PS: danke für den Link, aber wenig Bilder zu sehen.

Hüstel…„kein weiteres Gewerbe…“ ??? Ich habe momentan KEIN
Gewerbe angemeldet, da ich freischaffend tätig bin. Deswegen
frage ich ja, ob ich dafür ein Gewerbe anmelden muß :wink:
www.swinxgrafix.de

Hallo,
ein Gewerbe würde ich garnicht anmelden, daß würde ich als „Freischaffende, künstlerische Tätigkeit“ versuchen anzumelden.
Als ich meine „Freischaffende, künstlerische Tätigkeit“
als Airbrusher anmeldete hab ich irgendwann später auch Arbeiten am Pc angeboten.
Hab ein Schreiben verfasst das ich zu meiner „Freischaffenden, künstlerischen Tätigkeit“
( Airbrushdesign ) ab ( Datum ) noch ( Tätigkeit ) betreibe oder anbiete.
Hab da nie Probleme bekommen weil ich ja Bescheid gab.
Wenn man jetzt in deinem Fall mehrere Sachen verkauft weiß ich nicht ob das als Handel angemeldet werden muß.
Beim Finanzamt nachzufragen kannst du dir sparen weil die wegen ihrer Planlosigkeit die Leute dermaßen falsch beraten, sofern die überhaupt dazu in der Lage sind.
Ein Beispiel:
Hatte mich damals beim Finanzamt erkundigt wie ich meine Airbrushtätigkeit als „Freischaffende, künstlerische Tätigkeit“ anmelden kann. Zur Antwort bekam ich von dem Beamten das es sowas wie eine „Freischaffende, künstlerische Tätigkeit“ gar nicht gibt und ich muß einen Handwerksbetrieb anmelden, dann meinte er noch das ich für meine Tätigkeit den Meisterbrief als KFZ - Lackierer brauche usw…
Am besten wär es wenn du einen Bekannten hättest der das auch geschafft hat das anzumelden und den du fragen könntest.
Hab damals auch einen anderen angemeldeten Künstler gefragt sonst wüßte ich bis heute nicht wie man eine „Freischaffende, künstlerische Tätigkeit“ anmeldet.
Das Landratsamt konnte mir auch nicht weiterhelfen, evtl. hat ein Steuerberater mehr Plan das du den mal fragst.

Viel Glück und Erfolg
Andreas

Hallo,
das war ja endlich mal ne ausführliche antwort - vielen dank dafür!!!
ich habe vor einer stunde grade einen befreundeten künstler angeschrieben und um hilfe angefleht :wink:
liebe grüße
cindy

Hallo und guten Tag,

Du brauchst kein weiteres Gewerbe anmelden. Es reicht, das bestehende Gewerbe zu erweitern: Erstellung und Vertrieb von eigenen künstlerischen Arbeiten (Bildern, Gemälden und ähnliches), auch als Digitaldrucke mit Signierung.

MfG

Felix

hallo :smile:
Warum versteht mich keiner :wink:?
ich habe KEIN gewerbe angemeldet, da ich bis jetzt als freiberuflerin tätig war/ bin.
liebe grüße
c.

Sorry, aber JETZT musst Du ein Gewerbe anmelden und die freiberufliche Tätigkeit mit angeben!!!

Okay ???

MfG

Felix

ja, alles klar. das war eigentlich, was ich wissen wollte: ob ich ein gewerbe anmelden muß, wenn ich als freiberufler gemeldet bin und limitierte drucke verkaufen möchte.
ich war mir nicht sicher, ob es für künstler spezielle regelungen gibt, da ich das eigentlich nicht als handel i.s. von gewerbe bezeichnen wollte. anyway… ich dank dir für die info!
schönen tag noch!
c.

Freie Berufe; warum nicht kuenstlerin…? Sie wuerden weniger Krankenkassenbeitraege zahlen!
Aber egal, ich weiche der Anfrage ab.
Ich wuerde persoenlich nix daraus machen und kein gewerbe anmelden: dem FA geht es einfach darum Geld einzutreiben aber nicht zu sehen was Sie tun 100% zu dem passt was sein muesste.
Wenn die Stuecke von Ihnen sind, dann sind Sie eine Kuenstlerin und daher „selbstaendig-aehnlich“ (mit weniger Kassen-Beitraege).
Wenn Sie aber mit Ware handeln (einkaufen, verkaufen) und die fuer laengere Zeit, sollten Sie ein Gewerbe anmelden (fragen Sie Ihrem Steuerberater falls es nicht steuerlich ganz rein ist).

Hey, sobald du geld einnimmst musst du meines erachtens ein Gewerbe anmelden da du sonst schwarz arbeitest, du kannst einkleingewerbe anmelden was unter 17500 € im jahr steuerfrei ist!

Aber, wenn du bereits bei dem Finanzamt gemeldet bist musst du dich da glaube ich nciht anmelden dann hast du doch bereits ein kleingewerbe, oder nicht?! ruf doch mal beim finanzamt an die wissen das!

Wenn Sie wirlich nach § 18 EStG als Freiberufler anerkannt sind, ist eine Gewerbeanmeldung erst dann erforderlich, wenn die reine Verkaufstätigkeit überwiegt. Dann ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich, wodurch Sie dann Zwangsmitglied bei der IHK und evtl. gewerbesteuerpflichtig werden.

Ich glaube, hier wird einiges durcheinandergeworfen…

Also: Gewerberechtlich gilt keine (!) Gewerbeanmeldepflicht, sofern die Tätigkeit „freiberuflich-künsterlisch“ erfolgt. Dies gilt übrigens auch für das „Früchteziehen“ aus dieser Tätigkeit. Wer also eine Musikkassette oder CD mit eigenen Kreatitionen (wichtig!) besingt/aufnimmt und diese Tonträger (selber) verkauft, gilt nach wie vor als Freischaffender und muss kein Gewerbe anmelden.

Übrigens: Das Gewerbe wird nicht beim Finanzamt angemeldet, sondern beim örtlichen Ordnungsamt.

Ob etwas freiberuflich um Sinne des EStG ist, entscheidet nicht das Ordnungsamt, sondern das Finanzamt.

Wer freiberuflich tätig ist, muss dies nicht beim Ordnungsamt anzeigen, aber beim Finanamt einen steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen. Die entscheiden dann, ob man unter den Katalogberuf der Freiberufler fällt und somit von der Gewerbesteuer befreit ist.