Linke Spur auf Autobahnbaustellen (max. 2 m) nutzen?

Guten Abend,

da die meisten modernen Autos breiter als 2 m sind (http://www.zeit.de/mobilitaet/2014-07/autobahn-baust…) duerften diese ja bei den meisten Autobahnbaustellen nur auf der rechten Spur bleiben.

Ist dies immer so? Ist es also auch verboten wenn man kurz auf die linke Spur faehrt um z.B. jemanden vom Beschleunigungsstreifen rein zu lassen?

Gilt hierbei strikt die Regel dass man die linke Spur mit einem Auto ueber 2 m Breite nicht nutzen darf oder darf man zwecks Gefahrenvermeidung (z.B. wenn man Bedenken hat dass das Auto vom Beschleunigungsstreifen einfach auf die rechte Spur faehrt) doch kurz auf die linke Spur?

Hintergrund ist dass viele Autofahrer nicht wissen dass die meisten modernen Autos nicht auf die linke Spur duerfen und beim beschleunigen auf dem Beschleunigungsstreifen damit rechnen dass der Autofahrer auf der rechten Spur nach links faehrt um Platz zu machen - wenn dies nicht passiert erhoeht sich die Unfallgefahr.

Was schreibt das Gesetz vor? Stur auf der rechten Spur bleiben auch wenn links alles frei ist oder doch eben auf die linke Spur wechseln?

Gruss
Desperado

Ist es also auch verboten wenn man kurz auf
die linke Spur faehrt um z.B. jemanden vom
Beschleunigungsstreifen rein zu lassen?

Ja, eine Ausnahme nach der ein Vorschriftzeichen mal kurz missachtet werden darf gibt es nicht.

Gilt hierbei strikt die Regel dass man die linke Spur mit
einem Auto ueber 2 m Breite nicht nutzen darf oder darf man
zwecks Gefahrenvermeidung (z.B. wenn man Bedenken hat dass das
Auto vom Beschleunigungsstreifen einfach auf die rechte Spur
faehrt) doch kurz auf die linke Spur?

Das ist dann ja wohl eher als Maßnahme zur Unfallvermeidung anzusehen und somit kein gewolltes Fahrmanöver.

Was schreibt das Gesetz vor? Stur auf der rechten Spur bleiben
auch wenn links alles frei ist oder doch eben auf die linke
Spur wechseln?

§ 18 StVO Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.

und

Zeichen 264 Verbot für Fahrzeuge über tatsächliche Breite einschließlich Ladung [und Spiegel]

Gruß Crack

Danke erstmal.

Gilt hierbei strikt die Regel dass man die linke Spur mit

einem Auto ueber 2 m Breite nicht nutzen darf oder darf man
zwecks Gefahrenvermeidung (z.B. wenn man Bedenken hat dass das
Auto vom Beschleunigungsstreifen einfach auf die rechte Spur
faehrt) doch kurz auf die linke Spur?

Das ist dann ja wohl eher als Maßnahme zur Unfallvermeidung
anzusehen und somit kein gewolltes Fahrmanöver.

Kommt darauf an. Wenn das andere Auto schon auf der rechten Spur ist so dass man nicht mehr bremsen kann schon - aber wenn das Auto nur auf dem Beschleunigungsstreifen beschleunigt und man nicht weiss ob es gleich nach rechts faehrt oder doch noch davor bremst ist es zwar sinnvoll vorsichtshalber auf die linke Spur zu wechseln aber eben illegal. Und hier stellt sich die Frage ob man als Autofahrer eher Schuld hat wenn man dann auf die illegale linke Spur wechselt (und dort ein Unfall passieren sollte) oder ob man eher Schuld bekommt wenn man stur auf der rechten Spur geblieben ist obwohl man ahnen konnte dass das andere Auto einfach auf die rechte Spur einschert (weil es das Auto auf der rechten Spur evtl. nicht gesehen hat).

Gruss
Desperado

Und hier stellt sich
die Frage ob man als Autofahrer eher Schuld hat wenn man dann
auf die illegale linke Spur wechselt (und dort ein Unfall
passieren sollte) oder ob man eher Schuld bekommt wenn man
stur auf der rechten Spur geblieben ist obwohl man ahnen
konnte dass das andere Auto einfach auf die rechte Spur
einschert (weil es das Auto auf der rechten Spur evtl. nicht
gesehen hat).

Im Großen und Ganzen läuft es auf das Selbe hinaus, Unfallverursacher ist der auf die Autobahn Auffahrende.

Eine Teilschuld für den sich bereits auf der Autobahn Befindlichen ergibt sich nur dann wenn man ihm auch ein Fehlverhalten nachweisen kann. Ein Ausweichen zur Unfallvermeidung ist sicher kein Fehlverhalten. Man muss zwar immer bremsbereit sein, verpflichtet einem Auffahrenden wohlwollend Platz zu schaffen oder sogar zu bremsen nur um ihm das zu ermöglichen ist man aber nicht.

Gruß Crack

Im Großen und Ganzen läuft es auf das Selbe hinaus,
Unfallverursacher ist der auf die Autobahn Auffahrende.

Eine Teilschuld für den sich bereits auf der Autobahn
Befindlichen ergibt sich nur dann wenn man ihm auch ein
Fehlverhalten nachweisen kann. Ein Ausweichen zur
Unfallvermeidung ist sicher kein Fehlverhalten. Man muss zwar
immer bremsbereit sein, verpflichtet einem Auffahrenden
wohlwollend Platz zu schaffen oder sogar zu bremsen nur um ihm
das zu ermöglichen ist man aber nicht.

Wobei sich dann natuerlich die Frage der Beweisbarkeit stellt denn wenn der auf der Autobahn fahrende dem Einscherenden hinten drauf faehrt ist es schwer zu beweisen ob dieser mit zu wenig Abstand eingeschert ist oder der Geradeausfahrer einfach unaufmerksam war oder gar zu schnell gefahren ist.

Gruss
Desperado

Wobei sich dann natuerlich die Frage der Beweisbarkeit stellt
denn wenn der auf der Autobahn fahrende dem Einscherenden
hinten drauf faehrt ist es schwer zu beweisen ob dieser mit zu
wenig Abstand eingeschert ist oder der Geradeausfahrer einfach
unaufmerksam war oder gar zu schnell gefahren ist.

Auch dann dürfte es für den auf der Bahn befindlichen recht schmerzfrei ausgehen.
Nach dem Anscheinsbeweis dürfte klar sein das der Unfall allein durch den auf die Bahn Auffahrenden verursacht wurde. Wenn dieser anderer Meinung ist steht es ihm frei zu seiner Entlastung etwas Anderes zu beweisen.

Gruß Crack

Hallo,

um einer konkreten Gefahrensituation zu entgehen (Unfallvermeidung), darf man sogar entgegen der zulässigen Fahrtrichtung (ein Stück) in eine Einbahnstraße einfahren. Es gilt die Regel: Leben vor STVO.

vdmaster

Hallo,

aber wenn das Auto nur auf dem Beschleunigungsstreifen beschleunigt und
man nicht weiss ob es gleich nach rechts faehrt

Damit würde sich die Sache für den bereits auf der rechten Spur fahrenden Verkehrsteilnehmer erledigen. :smile:

SCNR
vdmaster