Linke Spur - Behinderung des Verkehrs?

Folgende Frage:
Wir befinden uns Innerorts auf einer zweispurigen Fahrbahn (mit Kennzeichnung). Bei Möglichkeiten links abzubiegen teilte sich eine extra Linksabbiegerspur ab.
Tempo 50 war ausgeschildert, weiter hinten wäre es dann zu Tempo 70 gewechselt. Aber im Moment befinden wir uns im Tempo 50-Bereich.

Szenario:
Ich fuhr mit Tempo 50 auf der linken Spur, weil ich wusste, dass es schwierig wird, sich später in diese einzuordnen, weil ich später (kurz vor dem Tempo 70-Bereich) links abbiegen musste.

Plötzlich ertönt ein Hupen. Laut und anhaltend.
An der roten Ampel, als wir stehen, sehen wir uns irritiert um, ein Rentnerpärchen hält neben uns- offenbar die Huper.
Meine Frau fährt auf deren hektische, wütende Gestiken hin, neugierig das Fenster runter- man weiß ja nie.

Sie schimpfen rüber, dass wir den ganzen Verkehr behindern würden, weil wir die ganze Zeit links fahren.

Ich sage dazu nichts, meine Frau entschuldigt sich. An der nächsten Ampel müssen wir auch schon abbiegen.

Nachdem, was ich in der Fahrschule gelernt habe, habe ich Innerorts freie Fahrbahnwahl, rechts darf auch überholt werden, solange man dabei die Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet.
Da ich Tempo 50 fuhr, war das exakt die Höchstgeschwindigkeit, demenstsprechend habe ich meiner Auffassung nach niemanden behindert, egal welche Fahrbahn. 50 heißt ja nicht 55 oder 60, auch wenn viele das gerne so auslegen.

Nun meine Frage:
Hatte der Rentner Recht? Habe ich den Verkehr behindert?

Sie haben Recht! Innerorts besteht freie Fahrbahnwahl. Die Rentner liegen falsch. Die StVo sagt dazu:

§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Der Rentner hat Unrecht, innerhalb geschlossener Ortschaften darf man
die linke Spur benutzen, also kein Rechtsfahrgebot.
Ausnahme: Lkw dürfen nur links fahren, wenn Sie dann links abbiegen wollen.
Mfg

Hans D.

So wie ich Ihre geschilderte Sitution verstanden habe, sind Sie im Recht, da Sie innerhalb geschlossener Ortschaft bis 3,5t zGM freie Fahrstreifenwahl haben, und die Höchstgeschwindigkeit auf diesem Abschnitt noch 50km/h beträgt.

Straßenverkehrs-Ordnung, § 7
Absatz 1: Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

Absatz 3: Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Nach Absatz 3 des § 7 StVO habt ihr nichts verkehrt gemacht. Das ältere Pärchen sollte seine Kenntnisse der StVO auffrischen.

Folgende Frage:

Wir befinden uns Innerorts auf einer zweispurigen Fahrbahn (mit Kennzeichnung). Bei Möglichkeiten links abzubiegen teilte sich eine extra Linksabbiegerspur ab.
Tempo 50 war ausgeschildert, weiter hinten wäre es dann zu Tempo 70 gewechselt. Aber im Moment befinden wir uns im Tempo 50-Bereich.

Szenario:
Ich fuhr mit Tempo 50 auf der linken Spur, weil ich wusste,
dass es schwierig wird, sich später in diese einzuordnen, weil
ich später (kurz vor dem Tempo 70-Bereich) links abbiegen
musste.

Plötzlich ertönt ein Hupen. Laut und anhaltend.
An der roten Ampel, als wir stehen, sehen wir uns irritiert
um, ein Rentnerpärchen hält neben uns- offenbar die Huper.
Meine Frau fährt auf deren hektische, wütende Gestiken hin,
neugierig das Fenster runter- man weiß ja nie.

Sie schimpfen rüber, dass wir den ganzen Verkehr behindern
würden, weil wir die ganze Zeit links fahren.

Ich sage dazu nichts, meine Frau entschuldigt sich. An der
nächsten Ampel müssen wir auch schon abbiegen.

Nachdem, was ich in der Fahrschule gelernt habe, habe ich
Innerorts freie Fahrbahnwahl, rechts darf auch überholt
werden, solange man dabei die Höchstgeschwindigkeit nicht
überschreitet.
Da ich Tempo 50 fuhr, war das exakt die Höchstgeschwindigkeit,
demenstsprechend habe ich meiner Auffassung nach niemanden
behindert, egal welche Fahrbahn. 50 heißt ja nicht 55 oder 60,
auch wenn viele das gerne so auslegen.

Nun meine Frage:
Hatte der Rentner Recht? Habe ich den Verkehr behindert?

Hi,

du hast definitiv Recht, dass du niemanden behindert hast. Auch wenn wir in Deutschland das Rechtsfahrgebot haben, was selbst innerorts auf mehrspurigen Straßen bedeutet, dass man sich rechts halten SOLLTE, ist dies keine Pflicht.

Und wie du schon sagst, können andere Autofahrer, die sich durch deine vorbildhafte Geschwindigkeit von 50km/h in ihrer Fahrweise behindert fühlen, innerorts rechts an die vorbei ziehen. Dementsprechend haben die lieben Raser kein Recht, von „Behinderung“ zu sprechen.

Wäre dieses Szenario natürlich außerorts, hätten sie Recht, aber so definitiv nicht. :wink:

Hallo

Nein Sie haben den Verkehr nicht behindert.

MfG

Michael H.

Hallo,

wenn sich alles zu zugetragen hat wie beschrieben habt ihr nichts falsch gemacht.

Meckerköpfe, die die Geschwindigkeitsregeln für sich immer etwas höher ansetzen als vorgeschrieben, gibts überall.

Aber dabei ist auch zu bedenken, dass der Tacho eines Pkw immer mehr anzeigt, als tatsächlich gefahren wird. Die Differenz kann auch bei modernen Pkw bei bis zu 7 % liegen.
Aber auch das ist kein Grund für die anderen, gleich auszuflippen.
Mein Tipp: mitschwimmen…

Gruß

Hans Niemann

Hallo,

ich gebe Ihnen vollkommen Recht. Innerorts (zwischen Ortstafeln) ist das Rechtsfahrgebot auf Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen je Richtung aufgehoben. Es darf demnach links gefahren und rechts vorbeigefahren werden.

MfG