Hallo zusammen,
Fahrer möchte von einer Fahrbahn, auf der ein Pfeil geradeaus (297) gezeichnet ist, links abbiegen. Links von dieser Fahrbahn ist keine durchgezogene Fahrbahnlinie vorhanden. Links von dieser Fahrbahn befinden sich zwei Straßenbahngleise (einmal stadtein- und einmal stadtauswärts). Diese Gleise sind fahrbahnbündig.
Was hat jetzt gesetzlichen Vorrang? Der geradeaus-Pfeil der das Geradeausfahren vorschreibt oder das Nichtvorhandensein der durchgezogenen Fahrbahnlinie, die ein Überfahren verbietet? Ist also das Linksabbiegen erlaubt oder verboten?
Das Schild „Z 209-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus“" ist nicht vorhanden.
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU