Links abbiegen bei Pfeil geradeaus?

Hallo zusammen,

Fahrer möchte von einer Fahrbahn, auf der ein Pfeil geradeaus (297) gezeichnet ist, links abbiegen. Links von dieser Fahrbahn ist keine durchgezogene Fahrbahnlinie vorhanden. Links von dieser Fahrbahn befinden sich zwei Straßenbahngleise (einmal stadtein- und einmal stadtauswärts). Diese Gleise sind fahrbahnbündig.

Was hat jetzt gesetzlichen Vorrang? Der geradeaus-Pfeil der das Geradeausfahren vorschreibt oder das Nichtvorhandensein der durchgezogenen Fahrbahnlinie, die ein Überfahren verbietet? Ist also das Linksabbiegen erlaubt oder verboten?

Das Schild „Z 209-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus“" ist nicht vorhanden.

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Hallo DU da,

wenn ich diese interessante Frage richtig interpretiere, kann man inks in eine „normale“ Straße einbiegen, also keine Einbahnstraße in entgegengesetzter Richtung.
Hinderungsgrund könnte höchsten die Straßenbahn sein, die sicherlich Vorfahrt hat.
Wenn es keinen Hinweis gibt, daß Straßenbahngleise an dieser Stelle nicht überfahren werden dürfen, müsste das Linksabbiegen erlaubt sein (keine weiße durchgezogene Linie links)
siehe auch hier:
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau…

Demnach stellen die Richtungspfeile einen Hinweis dar, sich auf diese Spuren in der vorgegeben Richtung einzuordnen.
Innerhalb der durchgezogenen Spurlinien (Sperrlinie Z 297) darf dann nicht in eine andere Richtung gefahren werden.
Da hier links die Sperrlinie fehlt, darf nach links abgebogen werden.
Zu beachten ist auch, daß Fahrbahnmarkierung u.U. nicht sichtbar sein können (Schnee etc.) Daher dann auch Schilder (Linksabbiegeverbot).

Gruß Heinz