Links in Ebayangebot

Hallo!

Ich weiss zwar, dass es laut Ebay verboten ist, Artikel ausserhalb von Ebay anzubieten. Und deshalb denke ich, dass mein Vorhaben auch nicht gewünscht ist, also gelöscht wird. Zumal ich es nirgends bisher bei Ebay gesehen habe.

Ich habe überlegt (als privater Gelegenheitsverkäufer) bei Kleidung, die ich verkaufen möchte, einen Link in die Artikelbeschreibung zu setzen, der zeigt, was das Stück mal gekostet hat (bzw. was man anderswo dafür zahlen muss). Zwar keine Verlinkung zu Amazon, Zalando oder andere dt. Anbieter (echte Konkurrenten), sondern engl. Anbieter, die kaum jemand kennt.
Ich kaufe dort regelmäßig ein und da habe ich öfter Klamotten, die ich nach einigen Wochen schon nicht mehr trage.
Bisher schreibe ich manchmal „Neupreis: xxx“, aber es kommen manchmal nachfragen ob ich das offline gekauft habe oder online…und ob ich den „Beweis“ dafür liefern könnte, ob mein genannter Neureis stimmt.
(Ich antworte zwar mit nem Link, aber die Antwort öffentlich zu stellen, traue ich mich dann auch nicht. Wäre es dort möglich?)

Bei DVDs, Blu-Rays und Technikkram schreibe ich öfter sowas wie „Neupreis bei bekannten dt. Internetplattformen aktuell XXX€“…und da gabs noch nie Probleme (Ist aber auch einfacher für Käufer selbst zu recherchieren als bei Klamotten.).
Anders gefragt: Darf man andere Bezugsquellen zum Preisvergleich in Angebotsbeschreibungen nennen? Es dient ja der Beschreibung,Einschätzung der Ware.

Andere Möglichkeit: Screenshot von dem Angebot (Wo ich den Namen des ANbieters zensieren könnte). Dann ist es kein Link. Aber Bilder/Screenshots bescheren mir bestimmt größeren Copyright-Ärger. Deshalb glaub ich geht das auch nicht.

Gruss

Hallo,

Anders gefragt: Darf man andere Bezugsquellen zum
Preisvergleich in Angebotsbeschreibungen nennen? Es dient ja
der Beschreibung,Einschätzung der Ware.

um mal zu verdeutlichen, wie stringent (um nicht zu sagen: bescheuert) Ebay das Thema Links handhabt: ich habe vor einiger Zeit ein älteres Kameraobjektiv verkauft. Bei Nikon ist es so, daß nicht jedes ältere Objektiv an jeder aktuellen Kamera ohne Einschränkungen funktioniert (z.B. Autofokus außer Funktion). Bei Nikon ist aus diesem Grunde eine umfangreiche Kompatibilitätstabelle zum Download erhältlich, in die Kompatibilität aller denkbaren Kombinationen vn Objektiv, Blitz etc. mit jedem Kameramodell nachzulesen ist.

Daß es Einschränkungen gibt, ist nicht jedem Fotografen bekannt. Insofern wäre es natürlich für jeden Käufer nur von Vorteil, wenn dieser wüßte, ob das Objektiv nun mit seiner vorhandenen Ausrüstung harmoniert. Ich habe mit Ebay-Mitarbeitern mehrere Diskussionen geführt: per Telefon, per Email. Keiner ließ sich darauf ein.

Ich habe mir dann damit beholfen, einen Text in die Beschreibung aufzunehmen, in dem ich erklärte, wie man mit google die Kompatibilitätstabelle findet. Genauo so würde ich das an Deiner Stelle auch machen.

Schon der Link, der den Käufer vor einem Fehlkauf schützen sollte, war ja verboten, und in Deinem Fall geht es mehr darum, daß der Link dem Verkäufer helfen soll, seine Ware zu einem höheren Preis zu verkaufen. Kaum anzunehmen, daß Ebay das anders beurteilt als mein Anliegen.

Gruß
C.

hab ich mir gedacht. keine links

aber kein guter service von ebay.

hab ich mir gedacht. keine links

aber kein guter service von ebay.

Der Grundgedanke ist schon richtig: Links bedeuten, daß auf fremde Inhalte verwiesen wird und diese Inhalte können eben auch im Verlauf der Auktion verändert werden. Das ist genau das, was Ebay vermeiden will.

Die Prüfung im Einzelfall kann bei zigtausenden gleichzeitig laufenden Auktionen niemand gewährleisten.

Hallo,

Der Grundgedanke ist schon richtig: Links bedeuten, daß auf
fremde Inhalte verwiesen wird und diese Inhalte können eben
auch im Verlauf der Auktion verändert werden
. Das ist genau
das, was Ebay vermeiden will.

da stimme ich Dir zu. Allerdings sollte man das auch konsequent zu Ende denken. Artikelbilder, die über den eigenen Server eingebunden werden, können jederzeit geändert werden. Selbst im Auktionstext eingebundene JPEGs, die Artikelbeschreibungen, AGB etc. enthalten, können jederzeit geändert werden. Das ist auch der Grund, warum so Vertragsinhalte bei unseriösen Shops gerne als JPEG zu sehen sind, wenn auch für den Käufer nicht immer auf Anhieb erkennbar. Da kann der Verkäufer locker nach Auktionsende das Bild tauschen, ohne dass es nachweisbar wäre, und das Gegenteil behaupten (war doch als defekt deklariert etc.)

Entweder, oder. Ebay geht einfach nur der Stift, dass auf andere Plattformen verlinkt wird, wo der Käufer dann direkt kauft. Das ist der einzige Grund. Würde Ebay etwas zur Sicherheit der Käufer beitragen wollen, würden sie sich grundsätzlich ganz anders verhalten.

Gruß

S.J.

Hallo,

da stimme ich Dir zu. Allerdings sollte man das auch
konsequent zu Ende denken. Artikelbilder, die über den eigenen
Server eingebunden werden, können jederzeit geändert werden.
Selbst im Auktionstext eingebundene JPEGs, die
Artikelbeschreibungen, AGB etc. enthalten, können jederzeit
geändert werden.

wenn es erst einmal ein Gebot gibt, sind Änderungen nicht mehr möglich, sondern lediglich Ergänzungen des Textes, die dann unter der eigentlichen Artikelbeschreibung angezeigt werden. Außerdem können die schon hochgeladenen Bilder nicht mehr gelöscht, sondern nur noch neue Bilder hinzugefügt werden.

Gruß
C.

Hallo exc,

wenn es erst einmal ein Gebot gibt, sind Änderungen nicht mehr möglich, sondern lediglich Ergänzungen des Textes, die dann unter der eigentlichen Artikelbeschreibung angezeigt werden. Außerdem können die schon hochgeladenen Bilder nicht mehr gelöscht, sondern nur noch neue Bilder hinzugefügt werden.

Im Grunde hat S.J es schon richtig erklärt, doch verständlicherweise möchte ich dazu keine detaillierte Anleitung geben. Aber ob du es glaubst oder nicht, mit etwas bösem Willen und genügend Hintergrundwissen ist es nicht nur möglich, sondern überhaupt kein Problem zu jedem beliebigen Zeitpunkt sein Angebot in der Art zu verändern wie S.J. es beschrieben hat. Dabei spielt es auch keine Rolle wie viel Gebote vorliegen, oder wie lange die Auktion noch läuft. Selbst wenn die Auktion beendet ist, lassen sich solche Änderungen noch vornehmen.

Gruß
N.N

Guten morgen,

Im Grunde hat S.J es schon richtig erklärt, doch
verständlicherweise möchte ich dazu keine detaillierte
Anleitung geben. Aber ob du es glaubst oder nicht, mit etwas
bösem Willen und genügend Hintergrundwissen ist es nicht nur
möglich, sondern überhaupt kein Problem zu jedem beliebigen
Zeitpunkt sein Angebot in der Art zu verändern wie S.J. es
beschrieben hat.

das hat nichts mit Glauben zu tun. Es mag sein, daß es früher mal möglich war, Bilder auszutauschen oder Beschreibungen zu ändern, nachdem es schon Gebote gab. Heute geht das allerdings nicht mehr.

Das besagen nicht zuletzt die Ebay-Hilfethemen. Aus eigener Erfahrung kann ich versichern, daß diese Texte die Realität durchaus zutreffend beschreiben.

Solltest Du jedoch über Fertigkeiten und/oder Methoden verfügen, um die technischen Restriktionen zu umgehen, kannst Du mir ja mal eine Nachricht schreiben. Ich verrats auch nicht weiter.

Gebote vorliegen, oder wie lange die Auktion noch läuft.
Selbst wenn die Auktion beendet ist, lassen sich solche
Änderungen noch vornehmen.

Ich bleibe gespannt.

Gruß
C.

Hallo exc,

Solltest Du jedoch über Fertigkeiten und/oder Methoden verfügen, um die technischen Restriktionen zu umgehen, kannst Du mir ja mal eine Nachricht schreiben. Ich verrats auch nicht weiter.
Ich bleibe gespannt.

Nur um das klar zu stellen , weder habe ich diese Möglichkeit jemals benutzt, noch werde ich das je machen. Mir ist aber klar was S.J. meinte als er davon geschrieben hat dass nachträgliche Manipulationen möglich sind.

Schau mal in dein Postfach.

Gruß
N.N

Hallo,

das hat nichts mit Glauben zu tun. Es mag sein, daß es früher
mal möglich war, Bilder auszutauschen oder Beschreibungen zu
ändern, nachdem es schon Gebote gab. Heute geht das allerdings
nicht mehr.

doch. Es geht.

Das besagen nicht zuletzt die Ebay-Hilfethemen. Aus eigener
Erfahrung kann ich versichern, daß diese Texte die Realität
durchaus zutreffend beschreiben.

Zwischen dem, was Ebay wünscht und dem was möglich ist, liegen nicht selten Welten.

Gruß

S.J.

Guten morgen,

das hat nichts mit Glauben zu tun. Es mag sein, daß es früher
mal möglich war, Bilder auszutauschen oder Beschreibungen zu
ändern, nachdem es schon Gebote gab. Heute geht das allerdings
nicht mehr.

doch. Es geht.

vorab: ich meinte, daß Artikelbeschreibungen und hochgeladene Bilder nicht mehr geändert werden können, was den Tatsachen entspricht. Was die eingebundenen JPGs angeht: der Ebay-Beschreibung für meine Begriffe werden auch diese Bilder auf den Ebay-Server übertragen (steht zumindest hier: http://pages.ebay.de/help/sell/pictures.html).

Die ganze Diskussion ist aber abgedriftet. Es ging darum, ob Links im Einzelfall erlaubt sind oder nicht bzw. warum sie nicht erlaubt sind. Ob die Regelungen sinnvoll sind oder nicht oder ob Ausnahmeregelungen für Bilder mißbraucht werden können, steht ja auf einem ganz anderen Blatt.

Gruß
C.

P.S.
Was mir gerade noch einfällt: AGB als eingebundene JPGs habe ich schon gesehen. Diese nach Ablauf der „Auktion“ zu ändern macht aber doch überhaupt keinen Sinn. Schließlich hat doch gerade derjenige, der AGB verwendet, in der Regel immer was laufen, so daß jeder Käufer problemlos die Original-AGB bei den noch laufenden Geschäften nachlesen kann.

Artikelbeschreibungen als eingebettete Bilder sind mir hingegen noch nicht begegnet.