Hallo!
Ich weiss zwar, dass es laut Ebay verboten ist, Artikel ausserhalb von Ebay anzubieten. Und deshalb denke ich, dass mein Vorhaben auch nicht gewünscht ist, also gelöscht wird. Zumal ich es nirgends bisher bei Ebay gesehen habe.
Ich habe überlegt (als privater Gelegenheitsverkäufer) bei Kleidung, die ich verkaufen möchte, einen Link in die Artikelbeschreibung zu setzen, der zeigt, was das Stück mal gekostet hat (bzw. was man anderswo dafür zahlen muss). Zwar keine Verlinkung zu Amazon, Zalando oder andere dt. Anbieter (echte Konkurrenten), sondern engl. Anbieter, die kaum jemand kennt.
Ich kaufe dort regelmäßig ein und da habe ich öfter Klamotten, die ich nach einigen Wochen schon nicht mehr trage.
Bisher schreibe ich manchmal „Neupreis: xxx“, aber es kommen manchmal nachfragen ob ich das offline gekauft habe oder online…und ob ich den „Beweis“ dafür liefern könnte, ob mein genannter Neureis stimmt.
(Ich antworte zwar mit nem Link, aber die Antwort öffentlich zu stellen, traue ich mich dann auch nicht. Wäre es dort möglich?)
Bei DVDs, Blu-Rays und Technikkram schreibe ich öfter sowas wie „Neupreis bei bekannten dt. Internetplattformen aktuell XXX€“…und da gabs noch nie Probleme (Ist aber auch einfacher für Käufer selbst zu recherchieren als bei Klamotten.).
Anders gefragt: Darf man andere Bezugsquellen zum Preisvergleich in Angebotsbeschreibungen nennen? Es dient ja der Beschreibung,Einschätzung der Ware.
Andere Möglichkeit: Screenshot von dem Angebot (Wo ich den Namen des ANbieters zensieren könnte). Dann ist es kein Link. Aber Bilder/Screenshots bescheren mir bestimmt größeren Copyright-Ärger. Deshalb glaub ich geht das auch nicht.
Gruss