Linoleum erneuern?

Hallo,

mein Schwager zieht Ende des Monats um und hat nun folgendes Problem. Er hatte auf seinem Linoleum Teppichfliesen geklebt, die er nur mit viel Mühe wieder wegbekommen hat. Nun ist der Lineleum komplett verkratzt. Er hat nun irgendwo schon mal gehört, dass man sowas „abschleifen“ kann. Der Vermieter allerdings sagt, das bringt nichts mehr (die Beschädigungen wären zu stark) und will, dass der Linoleum komplett erneuert wird. Er würde aufgrund des Alters des Boden (13 Jahre) auch die Hälfte dran zahlen.
Soll mein Schwager das Angebot eingehen. Geht das Abschleifen überhaupt, inwiefern muss neu eingepflegt werden? Und was kommt teuerer, neu oder reparieren?

Danke Ute

Hallo Ute,
die Schwierigkeit der Beurteilung ergibt sich aus den Fragen:

  • welche Materialdicke hat der Linoleum?
  • welchen Pflegezustand wies der Lino bei der Übernahme auf?
    Das können wir aus der Distanz heraus nicht exakt beurteilen.

    Kritisch ist es jedoch immer, wenn eine fest mit dem Baukörper verbundene Schicht (hier: ein auf dem Unterboden verklebter Linobelag) durch den Mieter beschädigt wird.
    Bei einem seinerzeit teuren Linobelag und einem guten Pflegezustand bei Übernahme läge der Vermieter mit 50% der Kosten noch gut innerhalb der anzusetzenden Größenordnung!
    Selbst wenn der bei Beginn des Mietverhältnisses vorhandene Pflegezustand des Linos nicht bekannt war, hier aber eine Sachverständigen-Entscheidung gefordert wäre, müsste bei einer Belagdicke bis 2,5mm noch ein Restwert von rund 25% (das entspräche 65,–DM:1,956*0,25= 8,31€ pro m²) angesetzt werden.
    Bei einem dickeren Linomaterial bis 4mm sähe die Sache so aus, dass wir (erneut bei unbekanntem Pflegezustand beim Eintritt des Mietverhältnisses) zwischen 35 bis 55% des Neuwertes anrechnen müssten. Das entspräche bei 65,–DM/m² einem heutigen Restwert zwischen 11,63€ bis 18,27€ pro m². Die hohen Restwerte liegen in diesem letzten Beispiel einfach darin begründet, dass eine Nutzungsdauer zwischen 25 bis 40 Jahren unterstellt werden kann. Gute Pflege (wie bei uns Menschen) vorausgesetzt!
    -.-.-.-.-
    Abschleifen kann man einen Lino nur bedingt.
    Man nehme ein abrasiv wirkendes grünes PAD, führe eine Grundreinigung und nachfolgende Einpflege durch.
    Das allerdings sollte ein Fachmann durchführen - sonst ist der sofortige Totalverlust des Belages nicht auszuschließen. Die Kosten einer selber durchgeführten Reinigung wären damit schlecht angelegt.
    Die Kosten für eine gewerblich durchgeführte Grundreinigung und Einpflege werden aber 18€ pro m² mit Sicherheit übersteigen.
    Fazit: Selbst wenn Dein Schwager 18€/m² (damit 55% des Anschaffungswertes nach 143 Jahren) an den Vermieter zahlen müsste, wäre dies für ihn wahrscheinlich der „günstigere Weg“.

    Wie schrieb ich in diesem Forum in der letzten Woche:
    „Mache nur das … was Du beim Auszug mit vertretbarem Aufwand wieder in den Urzustand zurück führen kannst!“
    Am Beispiel Deines Schwagers wird nun, nachdem textile Fliesenplatten auf dem Lino verklebt wurden und er die Mietsache zurück geben muss, die Auswirkung dieser Anmerkung schmerzhafte Realität.
    -.-.-.-.-
    Mit freundlichem Gruß
    Klaus Rauer; Sachverständigenbüro für Fußbodenkonstruktionen

Es musste natürlich in meiner Antwort heißen: „… (damit 55% des Anschaffungswertes nach 13 Jahren)…“
und nicht: nach 143 Jahren.
Da waren die Hände flinker als das heute offenbar leicht schwächelnde Auge …
-.-.-.-
Klaus

@ Ralf,
überlassen wir die uns jeweils unbekannten Themen Jenen, die Ahnung „von der Materie“ haben.

beim Abreißen der Teppichfliesen ist wahrscheinlich so viel von der Deckschicht mitgegangen, dass sich da nichts mehr reparieren lässt. Die Deckschicht bei Linoleum ist höchstens 1mm stark

Eine mutige These, die in Ersataunen versetzt, was die Materialeigenschaften von Lino angeht!
Lino ist MINDESTENS 2,5mm dick, zuzüglich dem Juterücken, der allerdings nur ca. 0,5mm dick aufträgt. Und bis auf diesen Juterücken ist der Belag auch homogen.
Heißt: Es gibt bei Lino überhaupt keine Deckschicht. Insofern
Möglicherweise eine Verwechslung mit einem heterogenen PVC-Belag?
DLW ist zudem nicht der einzige Linohersteller. Bitte einmal bei Forbo hineinschauen, dem zweiten relevanten Hersteller.

Also: bitte demnächst besser recherchieren.
Zur Not auch nur beim Vor-Posting …
-.-.-.-.-
mfg Klaus

Hallo Klaus,

ach du mein Bodenberater :smile:
Meine Küche ist ja auch wieder wie neu. Allerdings haben wir den alten Belag nun drinne gelassen und nur ausgebessert. Es musste schnell fertig werden und mein Mann war gegen die Geruchsbelästigung (weisste noch. PVC auf PVC).

Also der Boden meines Schwagers war bei dem Einzug niegel-nagelneu. Es war Erstbezug. Was vielleicht teilweise dem Eigentümer zuzuordnen war, ist dass die Zimmertüre immer etwas über den Boden schleifte. Allerdings hat mein Schwager auch nie reklamiert. Sie haben dann eben diese (Glastüre) ausgehängt und die Teppichfliesen auf den Boden geklebt. Nun ist der Boden, so wie ich es sehe, wirklich kaputt. Sie haben unter anderem mit Teppichmesser die aufgeklebten Fliesen rausgeschabt.

Also, ich finde, das der Vermieter schon wirklich viel Entgegenkommen zeigt bei einer 50:50 Lösung. Mein Schwager denkt jedoch ein Lino-Boden ist nach 13 Jahren eh zum Austausch nötig und man hätte ihn ja auch nie über die richtige Pflege aufgeklärt. (vielleicht hätte ich ihm ja mal dieses Forum empfehlen sollen).

Selbst austauschen kann er das mit Sicherheit nicht. Über die Qualität und Dicke kann ich nichts sagen. Aber ich werde ihm sagen, dass ein Abschleifen nicht wirklich möglich ist und der Boden ausgetauscht werden muss.

Danke Ute

Hallo Ralf,

so wie ich das gesehen habe ist der Boden vollkommen zerkratzt. Mein Schwager hat teilweise mit Teppichcutter gut gearbeitet. Also, raus mit dem Zeugs und neues rein. Ich denke mit der 50:50 Lösung kommt er da recht gut weg. Immerhin hat er den Schaden verursacht. Er beruft sich zwar drauf, dass ihm niemand gesagt hat wie er den Boden zu pflegen hat. Aber es gibt ja noch den gesunden Menschenverstand und Internet. Man hätte sich auch mal informieren können. Ich habe mir den Boden heute mal genauer angesehen, und ehrlich gesagt ich würde als Vermieter ausflippen. Also, musser da durch der Gute. Selbermachen ist auch nicht drin, das bekommt er mit Sicherheit nie hin.

Grüße Ute

Moin, Klaus,

schön, dass Du ein Gebiet hast, auf dem Dir keiner was vormacht. Noch schöner finde ich, dass es hier möglich ist, Hilfe zugeben, ohne auf einem Gebiet perfekt zu sein. Letztlich kommen wir trotz unterschiedlichen Wissensstandes über die Deckschicht zum gleichen Ergebnis. Ist das nicht toll?

Gruß Ralf

ps: Was ist denn ein öbv Sachverständiger?

Hallo Ute,
erst einmal herzlichen Dank „für die Blumen“.
Deinem Schwager könnte man noch folgenden Vorschlag machen, quasi als Vorversuch:

  • in einem Fachgeschäft einen für Linoleum geeigneten (!!) GRUNDREINIGER besorgen. Bitte nichts anderes nehmen. Dazu bitte eine für Lino geeigneter Einpflege vom gleichen Hersteller, wie zuvor der Grundreiniger (z.B. von RZ Chemie)
  • Grundreiniger gemäß Vorgabe des Herstellers mit Wasser mischen. Wir benötigen für den Handversuch maximal 200ml Lösung.
  • eine Kleinfläche als Probefläche (ca. 1m X 1m) markieren
  • Reinigungslösung zur Hälfte auf die Belagoberfläche gießen und die Lösung mit einer mittelharten Handbürste kreisend unter leichtem Druck 3 Minuten „einmassieren“.
  • danach ca. 5 Minuten nur einwirken lassen
  • mit sauberem (trockenem) Tuch die entstandene Schmutzflotte aufnehmen und den Rest der sauberen Grundreiniger-Lösung aufbringen. Prozedur wiederholen. Schmutzflotte abschließend wieder aufnehmen.
  • danach mit klarem Wasser 2x wischen (man spricht hier auch fälschlicherweise von „neutralisieren“.) und die gereinigte Belagoberfläche vollständig abtrocknen lassen.
  • die Einpflege kann nun über einen sauberen Lappen kreuzweise auftragen werden, es darf jedoch nur ein dünner Film entstehen.
  • Einpflege trocknen lassen (sehr wichtig!)
  • Einpflege mit Zwischentrocknung noch 2 x wiederholen
    -.-.-
    Nun werden wir die Chancen anhand der fertig gestellten Probefläche ausloten können; ob es sich also lohnt, den Boden zu sanieren, oder aber ihn doch besser zurück zu bauen, weil der Aufwand nicht den Erfolg erwarten lässt.

Also der Boden meines Schwagers war bei dem Einzug niegel-nagelneu. Es war Erstbezug.

Ich war bei meiner Kalkulation des Belag-Restwertes von einem mittleren Pflegezustand ausgegangen. Das passt dann schon.

Richtig ist, dass die seinerzeitige „Massenträgheit“ (ich spreche hier von dem damaligen Versäumnis Deines Schwagers - er möge mir verzeihen) in Bezug auf den Hinweis, dass die Tür schliff, nun voll und ganz in die Gesamtverantwortlichkeit einbezogen wurde.

Bei uns in der Bauwirtschaft hat sich häufig der von mir geprägte Spruch bewahrheitet:
„Die Höhe eines Schadens steht in einem umgekehrten/reziproken Verhältnis zum Erinnerungsvermögen der/des Verantwortlichen.“
So geht es sehr wahrscheinclich auch vielen Vermietern. Je größer der Schaden, desto weniger wusste man.
Daher: immer alles schriftlich und möglichst zeitnah zum eingetretenen Ereignis beanstanden. Zur eigenen Absicherung.
Viel Erfolg bei der Maßnahme!
-.-.-.-.-
mfg Klaus

Anmerkung:
eine „Hilfe“ sollte sich tatsächlich auch als solche für den/die Fragesteller/-in herauskristallisieren. Möglicherweise angelesenes Halbwissen aus Internetquellen -das unterstelle ich hier einmal mit Nichtwissen- nützt da weniger als garnichts. Es verwirrt nur.

Was bedeutet öbv?
Gerne diesen Hinweis an Ralf.
Es ist ein Kürzel, welches eine Person nach ihrer Bestallung (das heißt tatsächlich so) durch eine Behörde oder Kammer rechtlich tragen darf, wenn er in einem oder auf mehreren Fachgebieten nachgewiesenermaßen über überdurchschnittliche Fachkenntnisse verfügt.
Er kriegt nach dem Ablauf einer langwierigen Bestellungsprozedur mit fachlichen Prüfungen und nach der Feststellung der persönlichen Eignung (s)einen Rundstempel und ist dann öffentlich bestellter und vereidigter (öbv) Sachverständiger auf dem entsprechenden Fachgebiet.
Und die Sachverständigen wissen im Regelfall -über das sicher fundierte Wissen guter Handwerker hinaus- schon, was in der Praxis „geht/funktioniert“ und was nicht. Und dürfen bzw. müssen teilweise auch über den „Tellerrand bestehender Regelwerke“ hinaus blicken.
-.-.-.-
Abschließend grüßt: Klaus

Moin, Klaus,

nach deinen Kriterien könnten wir den Laden schließen, dann wären nur noch 2 Leute da, die „qualifizierte“ Antworten geben könnten: Du und der liebe Gott. Im wahren Lehm geht es erfreulicherweise anders zu, vor allem, wenn sich Antworter Gedanken über den Informationsbedarf der Fragesteller machen.

Das soll Dich natürlich nicht davon abhalten, das Publikum weiterhin mit Deinem Fachwissen zu beeindrucken.

Gruß Ralf

Hallo Ralf,
um zunächst einmal den wichtigsten Punkt zu klären:
Mir persönlich geht es keinesfalls darum, irgendjemanden in diesem oder in anderen Foren mit meinem Fachwissen zu beeindrucken! Die Notwendigkeit hierzu ist bei mir nicht vorhanden.
Eine zwingende Notwendigkeit, zu überzeugen, ergibt sich für mich auf anderen Gebieten. Beispielsweise vor Gerichten oder in streitgeschwängerten Diskussionen und schriftlichen Auseinandersetzungen mit Fachkollegen, wo ein ErfolgsZWANG im Hintergrund schwebt.

In Foren werden konkrete Fragen gestellt. Erwartet werden konkrete Antworten. Hilfestellungen, welche auf das Ursprungsproblem abstellen.
Das ist auch möglich.
Doch wenn bereits der erste Satz beginnt mit „… ja, die richtige Ahnung habe ich da auch nicht, aber …“, dann sollte im Vorfeld des ersten Federstriches die selbstkritische Frage an sich selbst gerichtet werden: Warum schreibe ich das dann hier, wenn ich nichts Neues zur Beantwortung beitragen kann?

„Habe Kugelschreiberfleck auf teurer weißer Bluse. Wie geht er raus?“
Antwort: Schneide den Fleck mit einer Schere raus!
Hier müsste ich mich tatsächlich fragen, ob ich die Zeit, dieses unsinnige Posting zu lesen, nicht besser anderweitig hätte anbringen können. Und wenn man nur seine Blumen gießen würde.
Der/die Fragesteller/-in wird sich das Gleiche fragen.
Sinnlos. Niveaulos diese Art der Antwort.

Eine durchaus vergleichbare Augangsbeurteilung liegt vor, wenn ich nun lese, dass ein Linoleum-Bodenbelag nur über eine dünne Nutzschichtdicke