Hi,
Herr X zeichnet im Jahre 2001 einen geschlossenen Immobilienfond bei einer Volksbank. Bei der Beratung wird ihm bestätigt, dass diese Anlage kein Risiko aufwiese, weshalb ein 6stelliger DM Betrag investiert wurde. Auch seien die Anlagen durch langfristige Verträge ertragssicher (es wäre sogar von 4-7% die Rede gewesen). Herr X war zu dem Zeitpunkt bei der VoBa in einer niedrigen Risikoklasse.
Nun hätte sich ergeben, dass irgendwann die Ausschüttungen eingestellt wurden, weil die so genannten langfristigen Verträge wohl doch eine vorzeitige Kündigungsoption vorsahen. Ab dem Zeitpunkt wären auch regelmäßige Mitteilungen bzgl. der Anlage nicht mehr zugestellt worden.
Die VoBa empfahl auch gleichzeitig den Erwerb der Fondanteile über eine Finanzierung. Diese lief 12 Jahre später aus. Auf Nachfrage des Herrn X wurde ihm dann mitgeteilt, er könne die Fondanteile zu dem Zeitpunkt nicht über die VoBa veräußern (Dieses Detail hatte die VoBa in der Beratung zufälligerweise auch gänzlich vergessen). Am Zweitmarkt konnten die Anteile auch nicht (akzeptabel) verkauft werden. Da die Frist von 10 Jahren (Falschberatung, Anlegertäuschung,…) , die zwischenzeitlich neu eingeführt worden war, abgelaufen war, konnte auch die VoBa diesbezüglich nicht mehr verklagt werden.
Die Anleger, so auch X, bekämen nun also keine Ausschüttungen mehr (während aber andere Verbindlichkeiten aus dem Fond bedient wurden, insbesondere die Verbindlichkeiten zu weiteren Darlehen innerhalb des Fonds und die laufenden Treuhändergebühren). De-facto wäre aber noch die Einlage vorhanden gewesen.
Nun stellt aber die dazugehörige Bank den Anlegern ein Schreiben zu, in dem sie um schnelle Zustimmung zur Liquidation des Fonds bittet, allerdings in kryptischem Deutsch, in dem zum einen von einer Liquidationsschlussauschüttung von 1% die Rede wäre, später im Text dann von Liquidationsergebnis in iHv 1%. Zudem wird nebenbei erwähnt, dass eine ansonsten stattfindende Zwangsverwertung den totalen Verlust der Einlage zur Folge hätte (Dieses soll wohl bei den Anlegern den Eindruck vermitteln, dieses wäre de-facto nicht auch so der Fall). Ansonsten wird über die Einlage im gesamten Dokument nicht geredet.
Erstaunlich dabei auch, dass von den rund 31M€, die der Verkauf und das Eigenkapital erbringen, ca. 30.5M€ verwendet werden sollen, um genau einen Darlehensgeber zu befriedigen (nämlich die BAG, welche großzügigerweise auf den Teil ihrer Forderungen verzichtet, der sich nur durch Zinsen ergeben hat))
Frage: Was wird dem Anleger hier vermutlich angeboten?
- Einlage + 1%
- 1% der Einlage bei sonstigem Einlageverlust, oder
- 1% der Einlage + 1% Ausschüttung, mithin also 2% der Einlage bei sonstigem Einlageverlust ?
Gibt es für die sehr wahrscheinlichen Fälle 2) und 3) rechtliche Mittel gegeben die ausgebende Bank?
Gibt es andere Mittel, den Totalverlust (der ja auch bei 1-2% Auszahlung vorliegt) zu mindern?
Gruß
65