Liste geschützter Tierarten im Wald

Hallo,
ich benötige eine Liste geschützter/gefährdeter Tierarten im Wald. Es gibt im Netz diverse Listen geschützter Tierarten, jedoch keine Einschränkung in Punkto Wald.
Also Kurzum: Welche Tierarten des Waldes (Deutschland) gelten als besonders gefährdet/schutzwürdig?
Grüße
Heinrich

Hallo,

wende dich doch an das „Bundesamt für Naturschutz“ und frage nach, ob es eine Aufzählung geschützter Tierarten nach Lebensraum gibt. Ich bin mir sicher, man wird versuchen, dir weiterzuhelfen.

Barbara

Hallo Heinrich,

Diese Frage ist zu allgemein, um sie präzise mit einem Satz beantworten zu können. Es gibt ja schließlich nicht DEN Wald, sondern jeder Wald ist anders. Je nach Zusammensetzung der Bodenarten, der Pflanzengesellschaften und der Intensität der Bewirtschaftung haben wir unterschiedliche Waldbiotoptypen. Wir unterscheiden jedoch in der Schutzwürdigkeit einer Tierart danach, wie stark ihre Population ist an einem bestimmten Standort. Ist der Wald z.B.  von naturbelassenen Feuchtbiotopen durchzogen in denen sich eine reproduzierende Population von Rotbauchunken befindet, so ist diese natürlich sehr schützenswert, oder haben wir es eher mit einem sehr trockenen, lichten Gebiet zu tun, an denen es viele Solitärbienen gibt, dann ist es auch schutzwürdig. Welche Tierarten unter einem besonderen Schutz stehen ist im Bundesartenschutzgesetz im Anhang aufgeführt. Außerdem gibt es für bestimmte Gebiete die „Rote Liste“, welche bei der zuständigen Naturschutzbehörde erfragt oder bestellt werden kann, wie z.B. beim BfN (Bundesamt für Naturschutz) http://www.bfn.de/0322_veroe.html#c49122

Gruß Petra Melchin

Hier eine Antwort eines befreundeten Naturschützers:

im Prinzip ist laut Bundesnaturschutzgesetz jede Tier- und Pflanzenart geschützt (z.B. ist er verboten zu beunruhigen, ihnen nachzustellen, Lebensraum zu beeinträchtigen oder zu zerstören usw.). Das gilt natürlich auch für den Wald. Aber eine gediegene Antwort in Bezug auf bestands-gefährdete Arten wäre sehr komplex und würde für jeden Bearbeiter ne Menge Recherche bedeuten, weil man die besonders geschützten Arten aus den LAndesnaturschutz-GEsetzen und den Roten Listen pflücken und sie dem Ökosystem Wald zuordnen müsste…  Und dann gibts da ja noch das Bundesjagdgesetz mit seinen LAndesgesetzen. DA steht z.B. wo wann was geschossen werden darf. So hat es  in Sachsen die Lobby geschafft, den Wolf wieder unters JAgdrecht zu stellen (statt unters Naturschutzrecht). DAnn ist es zwar wegen ganzjähriger SChonzeit noch immer illegal einen zu erlegen, man hats aber trotzdem grade getan (www.nabu.de)

Tipp: Vielleicht hat die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald eine solche Recherche schon mal gemacht. Oder Helmut Klein (http://waldklein.de)
beste Grüße
Jens J. Korff