hey leute
ich bin grad dabei mich selbstständig zu machen und wollte als service reparaturen von iphones anbieten und meine frage ist nun ob ich dafür eine lizenz brauche oder es einfach machen kann ohne „erlaubnis“
schonmal vielen dank =)
Du wirst ein anderes Problem haben.
Damit du kostendeckend arbeiten können wirst (von Gewinn reden wir gar nicht erst) solltest du dir überlegen, wieviele Reparaturen du im Monat brauchst.
Bei einer Kostenobergrenze von 2/3 des Neu-/Wiederbeschaffungswertes für eine Reparatur, sagen wir 200,- €, ziehst du die Umsatzsteuer ab. Bleiben knapp 170,- €. Hiervon musst du das Material bezahlen. Sagen wir das Display. Kostet so zwischen 10,- und 20,-€. Sind wir bei 150,- € . 20,-€ Rücklage für Reklamationen und Rückläufer. 130,- €. Theoretisch!
Um also 1.300,- Rohertrag zu erzielen, brauchst du 10 Aufträge im Monat.
Mehr solltest du nicht erwarten, denn du rennst da nicht etwa offene Türen ein, sondern der Markt ist bereits aufgeteilt und Displaytausch gibt es schon um 50 … 100 € all-inklusive.
Nach Abzug von Betriebskosten, Steuern etc bist du bei 500,- € im Monat. da würde ich ehrlich gesagt lieber bei der Müllabfuhr arbeiten. Scheiß auf’s zeitige Aufstehen.
To.i
Deine Rechnung ist sicherlich richtig. Nur vom iPhone reparieren wird man nicht leben können. Ich denke er will es nur als Servicedienstleistung zusätzlich anbieten. Ob man dafür allerdings eine lizenz von Apple oder sowas braucht kann ich dir nicht beantworten.
Hi,
Deine Rechnung ist sicherlich richtig.
Sehr ungenau, weil fix aus dem Ärmel geschüttelt, aber als Tendenz durchaus brauchbar.
Nur vom iPhone
reparieren wird man nicht leben können. Ich denke er will es
nur als Servicedienstleistung zusätzlich anbieten.
Das kommt drauf an, was er noch machen will.
Telekommunikationssektor?
Professionell TK-Anlagenbau. Da gehört einiges zu. Inklusive der Herstellerlizenzen, die man da zwingend braucht. Die werden nur nach Schulungen erlassen.
Wenn man allerdings sowas macht, kann (und muss) man auf Spielzeugreparaturen verzichten.
Seinen Beitrag habe ich so verstanden, dass er nur Iphones machen will. Das ist dann tatsächlich etwas dünn.
Ob man
dafür allerdings eine lizenz von Apple oder sowas braucht kann
ich dir nicht beantworten.
Braucht man prinzipiell nicht.
Grundsätzlich:
Es darf nur die Firma Apple (und nicht einmal Werkstätten von den Mobilfunkanbietern) die Geräte öffnen. Dazu zählt auch das Display wechseln o.ä. - von daher wirst du auch von Apple keine Lizenz bekommen.
Wenn das Gerät unauthorisiert geöffnet / bearbeitet wird, erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch und auch ausserhalb der einjährigen Herstellergarantie wird das Gerät nicht mehr von Apple (selbst kostenpflichtig) repariert.
Grundsätzlich:
Es darf nur die Firma Apple (und nicht einmal Werkstätten von
den Mobilfunkanbietern) die Geräte öffnen. Dazu zählt auch das
Display wechseln o.ä. - von daher wirst du auch von Apple
keine Lizenz bekommen.
Sagt wer?
Hierzu hätte ich gern ein mal eine Quellenangabe.
Es darf nur die Firma Apple (und nicht einmal Werkstätten von
den Mobilfunkanbietern) die Geräte öffnen. Dazu zählt auch das
Display wechseln o.ä. - von daher wirst du auch von Apple
keine Lizenz bekommen.
Das Ding gehört erstmal mir und ich darf damit machen was ich möchte. Es gibt natürlich Rechte des Herstellers, die auch nach einem Verkauf fortbestehen, für den hier relevanten Rechtsbereich sehe ich aber keine, auch das Marken- und Urheberrecht ist da beschränkt oder einfach nicht anwendbar. Ergo: Lizenz ist in diesem Zusammenhang unzutreffend.
Darum darf ich es auch jemandem geben, der daran rumschraubt. Was der aber widerum nicht darf, ist die Marken von Apple ohne Erlaubnis zu benutzen (zB. für Werbung seines Reparaturbetriebs). Oder er darf nicht einen Vertrag mit Apple machen, der eine Reparatur verbietet und die dann trotzdem durchführen (darum „dürfen“ das die Mobilfunkanbieter nicht), das wäre Vertragsbruch.
Wenn das Gerät unauthorisiert geöffnet / bearbeitet wird,
erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch und auch ausserhalb
der einjährigen Herstellergarantie wird das Gerät nicht mehr
von Apple (selbst kostenpflichtig) repariert.
Das ist falsch (zumindest im ersten Teil). Apple kann für Gewährleistungsansprüche keine eigenen Regeln aufstellen, sondern muss sich an das BGB halten (gerade zu diesem Thema hat Apple ja kürzlich mehrfach in Europa Ärger gehabt). Wobei in der Praxis natürlich das Problem der Beweisbarkeit im Raum steht, ob nicht die Fremdöffnung zu dem reklamierten Fehler geführt hat.
Was Apple darf, ist die Bestimmungen der Garantiebedingungen zu definieren und fremdgeöffnete Geräte generell abzulehnen.
Grüße,
.L
Guten Tag,
bitte
http://www.apple.com/legal/warranty/products/iphone-…
-> Wichtiger Hinweis: Öffnen Sie nicht das Apple-Produkt. Das Öffnen des Apple-Produkts kann Schäden verursachen, die nicht von dieser Garantie gedeckt sind. Nur Apple oder ein AASP sollte Reparaturen an diesem Apple-Produkt durchführen.
iPhones dürfen auch nicht vom AASP (Apple Authorized Service Provider) geöffnet werden. Leider gibt es dazu keine offizielle Veröffentlichung, jedoch kann dir das jeder AASP (Gravis) bestätigen.
Anmerkung: Da das Öffnen des Gerätes sehr wohl über die übliche Handhabung hinausgeht, darf Apple sehr wohl das Öffnen des Gerätes im Rahmen des Garantieverlustes „verbieten“.
(e) bei Schäden, die dadurch versucht wurden, dass das Apple-Produkt nicht entsprechend der von Apple veröffentlichten Richtlinien benutzt wurde;
(f) bei Schäden, die durch Services (einschließlich Upgrades und Erweiterungen) verursacht wurden, die nicht von Vertretern von Apple oder einem von Apple autorisierten Service-Partner („AASP“) erbracht wurden;
Bei weiteren Fragen bezüglich der unauthorisierten Öffnung des Gerätes, kontaktiert den telefonischen Support:
0800 6645 451
Ich denke, dass es das ist, was Lutz damit sagen wollte. Nur Schäden, die direkt durch die Öffnung des Gerätes entstehen, machen die Garantie zunichte. Für andere Schäden jedoch, die nichts mit der Öffnung des Gerätes zu tun haben, bleibt die Garantie bestehen. Es gilt jedoch die Bweislast bzw. die Nachweispflicht, dass der Schaden nicht durch die Öffnung des Gerätes verursacht wurde.
Grüße aus dem Schwarzwald
Micha
Hallo Micha,
du hast vollkommen Recht. Dennoch lässt es sich schwer beweisen, dass sich der Fehler nicht durch eine Öffnung ereignet hat. Schwierige Sache in einer Grauzone, deswegen lieber gleich die Finger von lassen.
)
Hallo Cero
Ich würde es auch nicht tun, solange noch Garantie auf dem Gerät ist. Schon alleine des Ärgers wegen, wenn der Hersteller dann vor Gericht zieht. Der kann sich das leisten und wenn er es nur aus Prinzip tut, um andere Besitzer vor solch einem Schritt abzuschrecken.
Das Problem ist, dass wenn das Gerät geöffnet wurde, es Apple auch ausserhalb der Garantie nicht kostenpflichtig reparieren wird. Zählt dann als wirtschaftlicher Totalschaden.
Moin Moin,
Einen Service kann man ohne Lizens anbieten. Denke dran, Du wirst für jede Reparatur in die Verantwortung genommen. Solltest Du also einen Kunden haben, der innerhalb seiner Garantiezeit eine Reparatur bei Dir durchführen lässt und kurz darauf das Gerät bei Apple austauschen möchte und Apple stellt fest, dass ein Fremdeingriff stattgefunden hat, dann ist die Garantie weg.
Glaube mir, dass dieser Kunde auf Dich zu kommt und von Dir ein neues Handy haben.
Zu Deinen Einnahmen: Bei iPhone 3G/3GS rechne mit einer Marge von 30.-€ und bei dem 4/4S mit einer Marge von 40.-€. Bei anderen Preisen wirst Du zu teuer auf dem Markt!