Hallo liebe Community,
eine Frage nagt an mir: angenommen, ein Fotograf stellt Bilder auf ein Portal wie Fotolia oder Pixelio und räumt eine redaktionelle Verwendung ein. Ein PR-Mensch erwirbt die Nutzungsrechte. Darf der PR-Mensch dann das Material nutzen, indem er es seinem Pressekit zufügt und an Redaktionen verteilt? D.h. reicht die Angabe „Nur unter Verwendung des Urhebers etc.“? Theoretisch würde er doch damit das ihm eingeräumte Nutzungsrecht übertragen - darf er das?
Ich finde das sehr interessant, da ich neulich in irgendeiner Zeitung mal die Anabe „Quelle: pixelio.de“ oder so ähnlich gelesen habe.
Ich freue mich auf eure Antworten
Grüße
schleichrabe