Hallo, heute sind wieder Lkws unterwegs, deshalb nochmal:
ich freue mich ja immer, wenn auch schwere Lkw nicht den Verkehrsfluss stören schwere Lkw nicht den Verkehrsfluss stören.
Das war vor 40 Jahren schon mal erkannt worden und in einer
StVO war für alle Kfz einheitlich 80 km/h festgelegt,
aber leider jetzt für Lkw wieder auf 60km/h.
Wie aber verhält sich die Polizei ?
Ist schonmal ein Lkw-Fahrer wegen 80 auf der Landstraße mit Bußgeld oder als Wiederholungstäter mit Punkten belegt worden ?
Wie sind die Instruktionen der Fuhrunternehmen ?
wer weiß was ?
Danke für Antwort und Guten Tag
Hallo,
heute sind wieder Lkws unterwegs, deshalb nochmal: ich freue mich ja immer, wenn auch schwere Lkw nicht den Verkehrsfluss stören.
Das war vor 40 Jahren schon mal erkannt worden und in einer StVO war für alle Kfz einheitlich 80 km/h festgelegt,
Ich glaube, es gab da außerorts überhaupt keine Beschränkungen. Oder von welchem früher reden wir? (Kaiser, Führer, Generalsekretär?)
aber leider jetzt für Lkw wieder auf 60km/h.
naja, kann man so und so sehen. Jedes km/h mehr erhöht wohl die Wahrscheinlichkeit und dann auch gerade bei einem LKW die Auswirkungen eines Unfalls. Und für jede Einführung von geschwindigkeitsbeschränkungen nussten bisher gestiegene Unfallzahlen herhalten.
Wie aber verhält sich die Polizei?
So wie sie es auf Anordnung von oben vorgegeben bekommen. Dabei werden natürlich auch die technischen Gegebenheiten eine Rolle spielen. So ist es bei Blitzern nicht ganz einfach automatisch die Gewichtsklasse und damit das jeweilige Tempolimit zu erkennen und dann bei x+y ein Foto zu schießen. Stellte man den dann auf LKW-Limit ein, hätte man automatisch jeden PKW-Fahrer mit drauf und es würde quasi permanent blitzen. Aber auch an das Blitzen stellen die Auftraggeber nunmal gewisse Effektivitäts- und wohl in noch stärkerem Maße Effizienzanforderungen. Dann ist natürlich noch die Frage, wie oft bzw. in welchem Ausmaß LKWs wegen überhöhter Geschwindigkeit auf Landstraßen Unfälle verursachen. Ich sehe da oft Bilder von PKW an Bäumen. Bilder von LKWs sieht man in diesem Zusammenhang eher selten. Gefühlt öfter sind da schon Berichte über LKWs, die sich von ihrem Navi in eine zu enge Straße oder Sackgasse führen und sich dann ordentlich festgerammelt haben.
Ist schonmal ein Lkw-Fahrer wegen 80 auf der Landstraße mit Bußgeld
Ja.
oder als Wiederholungstäter mit Punkten belegt worden?
Ja.
Wie sind die Instruktionen der Fuhrunternehmen?
Neben den Manipulation der Geschwindigkeitsanzeige/aufzeichnung lautet die Anweisung meist etwa so: Fahr so schnell es geht und lass Dich nicht erwischen, Du weißt schon wie. Gerade LKW-Fahrer tauschen sich ja über jegliche Art von Kontrollen aus und kennen ihre Strecken nebst festen und mobilen Blitzern.Und wenn nicht fragen sie eben.
Grüße
Hi
Achtung Sarkasmus ein :
Die LKW’s sind auf den Landstrassen auf 60 km/h begrenzt , damit diese an Steigungen wie z.b. die zwischen Langendernbach und Irmtraut keine Hubraumkrüppel wie Smart CDI , Fiat Fiorino , Peugeot 1006 u.ä deren Fahrer mit brutaler Gewalt das Gaspedal auf das Bodenblech pressen und dann mit einer rasanten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h den Berg hoch schiessen und dabei nicht von einem Actros 1860 überholt zu werden .
Sarkassmus aus
gruss
Toni
Hi
Hi Toni,
Achtung Sarkasmus ein :
…und dabei nicht von einem Actros 1860 überholt zu
werden .Sarkassmus aus
wenn der 600er leer ist, kannst du den Sarkasmus ruhig weg lassen…
Außerdem könnte der Hutträger im Smart auch warten, bis nach dem Kreisverkehr das lange, gerade Stück kommt…
gruss
Toni
Gruß
rolli
heute sind wieder Lkws unterwegs, deshalb nochmal: ich freue mich ja immer, wenn auch schwere Lkw nicht den Verkehrsfluss stören.
Das war vor 40 Jahren schon mal erkannt worden und in einer StVO war für alle Kfz einheitlich 80 km/h festgelegt,Ich glaube, es gab da außerorts überhaupt keine
Beschränkungen. Oder von welchem früher reden wir? (Kaiser,
Führer, Generalsekretär?)
Ich kann mir kaum vorstellen, dass zu Wilhelms Zeiten auch nur ein LKW auf 80 km/h ausgelegt war. Noch der 3,6-Tonner Opel Blitz, mit freundlicher Mitwirkung von General Motors das logistische Rückgrat der Wehrmacht, brachte es (leer) auf gerade mal 85 km/h.
Gruß
smalbop
Das war vor 40 Jahren schon mal erkannt worden und in einer
also DDR-StVO: war für alle Kfz einheitlich 80 km/h festgelegt,
und u.a. die Vorfahrtsstraßen abgeschaft,
Vorfahrt für Straßenbahnen festgelegt und
moderner selbst als die heutige StVO.
Ich glaube, es gab da außerorts überhaupt keine
Beschränkungen. Oder von welchem früher reden wir? (Kaiser,
Führer, Generalsekretär?)
Honnecker wurde lt. Wikipedia erst 1976 vom
1.Sekretär zum Generalsekretär befördert.
Gute Nacht