LKW Fahren ohne Führerschein Strafe Arbeitgeber

Hallo alle Zusammen!

Folgender Sachverhalt:

Ein LKW-Fahrer wurde angehalten und dabei wurde festgestellt, dass der Führerschein bereits 2 Monate abgelaufen ist. Klar, dieses bedeutet Fahren und Fahrerlaubnis. Frage: Welche Konsequenzen trägt in erster Linie der Arbeitgeber? Strafe? Wenn ja in welcher Höhe bzw. hat jemand Erfahrung?! Dass die genaue Höhe keiner weiß, ist klar. Ist der Arbeitgeber verpflichtet die Gültigkeit des Führerscheins des Angestellten zu überprüfen?
Mit welchen Konsequenzen hat der Arbeitnehmer/Fahrer zu rechnen seitens der Berhörden?

Danke für Eure Antworten!

Gruß, Lisalein

Hallo alle Zusammen!

Hallo

Folgender Sachverhalt:

Ein LKW-Fahrer wurde angehalten und dabei wurde festgestellt,
dass der Führerschein bereits 2 Monate abgelaufen ist. Klar,
dieses bedeutet Fahren und Fahrerlaubnis. Frage: Welche
Konsequenzen trägt in erster Linie der Arbeitgeber? Strafe?
Wenn ja in welcher Höhe bzw. hat jemand Erfahrung?! Dass die
genaue Höhe keiner weiß, ist klar.

Dazu kann ich nichts sagen

Ist der Arbeitgeber
verpflichtet die Gültigkeit des Führerscheins des Angestellten
zu überprüfen?

Zu Beginn ja - also wenn er den Arbeitnehmer einstellt. Aber es steht bestimmt im Vertrag, dass der AN den AG zu unterrichten hat, sobald er den Führerschein verliert und ähnliches.

Mit welchen Konsequenzen hat der Arbeitnehmer/Fahrer zu
rechnen seitens der Berhörden?

Danke für Eure Antworten!

Gruß, Lisalein

Gruß
-Thunderbird-

nanana
Hallo
dass LKW-FEs zeitlich begrenzt sind, hast du offensichtlich nicht mitbekommen, oder?

Der Halter eines KfZ (hier also der Firmeninhaber bzw. ein von ihm beauftragter) trägt die Verantwortung dafür, dass Fahrer eine gültige FE besitzen. Ich gebe dir zwar Recht, dass der Fahrer das Vorliegen eines Fahrverbotes oder die Entziehung der FE mitzuteilen hat, aber bei einem absehbar werdendem Üngültigwerden ist der Halter mit dran (Straftat).

Gruß
HaWeThie

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Hallo
dass LKW-FEs zeitlich begrenzt sind, hast du offensichtlich
nicht mitbekommen, oder?

Wenn ich das nicht mitbekommen hätte, dann würde ich hier nicht schreiben oder?

Der Halter eines KfZ (hier also der Firmeninhaber bzw. ein von
ihm beauftragter) trägt die Verantwortung dafür, dass Fahrer
eine gültige FE besitzen. Ich gebe dir zwar Recht, dass der
Fahrer das Vorliegen eines Fahrverbotes oder die Entziehung
der FE mitzuteilen hat, aber bei einem absehbar werdendem
Üngültigwerden ist der Halter mit dran (Straftat).

Kannst du mir dazu evtl. ein Gesetz sagen? Ist er denn dazu verpflichtet die Fahrerlaubnis immer wieder zu prüfen? Ist der Fahrer nicht selber dazu angehalten sich um die Gültigkeit zu kümmern?

Gruß
HaWeThie

Kannst du mir dazu evtl. ein Gesetz sagen? Ist er denn dazu
verpflichtet die Fahrerlaubnis immer wieder zu prüfen? Ist der
Fahrer nicht selber dazu angehalten sich um die Gültigkeit zu
kümmern?

Hallo,

kein Halter oder Fuhrparkleiter darf jemand ohne Fahrerlaubnis fahren lassen. Deshalb muss immer wieder überprüft werden ob der Fahrer noch einen gültigen Führerschein hat. Bestimmte Formen oder Fristen sind nicht vorgeschrieben, wann der Führerschein vorgezeigt werden muss. Es liegt also in der Verantwortung der Verantwortlichen. Ist die Zeit zwischen zwei Kontrollen zulange, handelte der Verantwortliche fahrlässig.
In der Praxis wird mindestens 2mal im Jahr kontrolliert, in manchen Firmen auch monatlich mit der Spesenabrechnung.

Wenn jetzt eine Fahrerlaubnis erlischt weil der Fahrer die 50 Jahre voll gemacht hat, ist das zumindest grob fahrlässig, weil absehbar war das die Fahrerlaubnis erlischt.

Mit etwas Glück wird das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße gegen den Verantwortlichen eingestellt.

Gruß

Nostra

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Kannst du mir dazu evtl. ein Gesetz sagen? Ist er denn dazu
verpflichtet die Fahrerlaubnis immer wieder zu prüfen? Ist der
Fahrer nicht selber dazu angehalten sich um die Gültigkeit zu
kümmern?

Hallo,

kein Halter oder Fuhrparkleiter darf jemand ohne Fahrerlaubnis
fahren lassen. Deshalb muss immer wieder überprüft werden ob
der Fahrer noch einen gültigen Führerschein hat. Bestimmte
Formen oder Fristen sind nicht vorgeschrieben, wann der
Führerschein vorgezeigt werden muss. Es liegt also in der
Verantwortung der Verantwortlichen. Ist die Zeit zwischen zwei
Kontrollen zulange, handelte der Verantwortliche fahrlässig.
In der Praxis wird mindestens 2mal im Jahr kontrolliert, in
manchen Firmen auch monatlich mit der Spesenabrechnung.

Wenn jetzt eine Fahrerlaubnis erlischt weil der Fahrer die 50
Jahre voll gemacht hat, ist das zumindest grob fahrlässig,
weil absehbar war das die Fahrerlaubnis erlischt.

Ok, vielen Dank. Ich war der Meinung, dass es an dem Fahrer selber liegt, dass er sich um die Fahrerlaubnis kümmern muss. Dass er nicht ohne fahren darf, liegt ja klar auf der Hand. Aber was wäre denn, wenn der Arbeitgeber ihn mündlich darauf aufmerksam gemacht hat, dass er seine FE verlängern lassen muss und es trotzdem nicht getan hat?
Mit den 50 Jahren ist klar bzw. ist mir das bekannnt. Allerdings bin ich davon ausgegangen, dass ALLE FEs erst ab 50 ablaufen sprich nicht dass jeder der nach 1999 seinen Schein gemacht hat eine Verlängerung beantragen muss.

Mit etwas Glück wird das Verfahren gegen Zahlung einer
Geldbuße gegen den Verantwortlichen eingestellt.

Gruß

Nostra

Hallo Lisalein,

Frage: Welche
Konsequenzen trägt in erster Linie der Arbeitgeber? Strafe?
Wenn ja in welcher Höhe bzw. hat jemand Erfahrung?! Dass die
genaue Höhe keiner weiß, ist klar.

siehe hierzu: http://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
Demnach geht´s rauf bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Ist der Arbeitgeber
verpflichtet die Gültigkeit des Führerscheins des Angestellten
zu überprüfen?

Aufgrund der o.g. Grundlage sowie der Bestimmungen der jeweils zuständigen BG: ja. Und strenggenommen müsste er das im Rhythmus des kürzestmöglichen Fahrverbots (4 Wochen) tun…

Mit welchen Konsequenzen hat der Arbeitnehmer/Fahrer zu
rechnen seitens der Berhörden?

Gleiches Strafmass: s.o.

Viele Grüße
Loroth

Hallo,

Unkenntnis schützt nicht vor Strafe…

Wer gewerblich Fahrzeuge betreibt der Klasse 2 bzw.neu C,CE
muss als Halter die Bestimmungen der StVO bzw. der FeV kennen und seine
Fahrer entsprechend überwachen und bei denjeniegen,die das 50.Lebensjahr vollenden rechtzeitig für eine entsprechende amtsärtzliche Untersuchung anmelden.
Ansonsten trifft ihn als Halter ebenfalls ein grobes Verschulden.

Hallo,

zunächst wird gegen den AG, wegen § 21 StVG ermittelt werden, da nicht auszuschließen ist, dass er positive Kenntnis vom Entzug der Fahrerlaubnis gehabt haben könnte.

Allerdings ist ein AG nicht ständig dazu verpflichtet, die Fahrerlaubnis seitens seiner Fahrer und AN zu kontrollieren. Gelingt ihm der Nachweis, dass der AG von der Fahrerlaubnis des AN ausgehen durfte, dann wird das Verfahren gegen den AG eingestellt, d.h. es ergeht keine Strafe.

MFG

Hallo,

nein,das kann der AG nicht so ohne weiteres…ein Speditions/Transportunternehmen unterliget den Regeln der
Berufsgenossenschaft
in diesem Fall der BG Verkehr.

Gemäß dem Regelungswerk dieser (und auch anderen BG`en) muss
der AG regelmäßig kontrollieren,d.h. sich von seinen MA die
Fahrerlaubniss zeigen lassen und dieses auch dokumentieren.
Üblich ist es,dabei den Führerschein zu kopieren und dieses Kopie mit einem handschriftlichen Datumsvermerk und Unterschrift von Fahrer und AG
(oder Beauftragtem MA) zu den Personlakten zu nehmen.
Dieses sollte mindestens alle 3 Monate geschehen…denn nur dann kann sich der AG dem Vorwurf des grob fahrlässigen Verhaltens bezüglich § 21 StVG erwehren.