Kannst du mir dazu evtl. ein Gesetz sagen? Ist er denn dazu
verpflichtet die Fahrerlaubnis immer wieder zu prüfen? Ist der
Fahrer nicht selber dazu angehalten sich um die Gültigkeit zu
kümmern?
Hallo,
kein Halter oder Fuhrparkleiter darf jemand ohne Fahrerlaubnis
fahren lassen. Deshalb muss immer wieder überprüft werden ob
der Fahrer noch einen gültigen Führerschein hat. Bestimmte
Formen oder Fristen sind nicht vorgeschrieben, wann der
Führerschein vorgezeigt werden muss. Es liegt also in der
Verantwortung der Verantwortlichen. Ist die Zeit zwischen zwei
Kontrollen zulange, handelte der Verantwortliche fahrlässig.
In der Praxis wird mindestens 2mal im Jahr kontrolliert, in
manchen Firmen auch monatlich mit der Spesenabrechnung.
Wenn jetzt eine Fahrerlaubnis erlischt weil der Fahrer die 50
Jahre voll gemacht hat, ist das zumindest grob fahrlässig,
weil absehbar war das die Fahrerlaubnis erlischt.
Ok, vielen Dank. Ich war der Meinung, dass es an dem Fahrer selber liegt, dass er sich um die Fahrerlaubnis kümmern muss. Dass er nicht ohne fahren darf, liegt ja klar auf der Hand. Aber was wäre denn, wenn der Arbeitgeber ihn mündlich darauf aufmerksam gemacht hat, dass er seine FE verlängern lassen muss und es trotzdem nicht getan hat?
Mit den 50 Jahren ist klar bzw. ist mir das bekannnt. Allerdings bin ich davon ausgegangen, dass ALLE FEs erst ab 50 ablaufen sprich nicht dass jeder der nach 1999 seinen Schein gemacht hat eine Verlängerung beantragen muss.
Mit etwas Glück wird das Verfahren gegen Zahlung einer
Geldbuße gegen den Verantwortlichen eingestellt.
Gruß
Nostra