Hallo!
Man hört ja immer wieder von Nachbarschaftsärgernissen…
Mal angenommen, ein Nachbar würde in einer verkehrsberuhigten Straße (30er Zone, recht schmale Straße) einen LKW, den er beruflich nutzt (ca. 6 Tonnen), für mehrere Tage so abstellen, dass der Bürgersteig und eine Einfahrt nur eingeschränkt nutzbar sind (LKW Stoßstange ragt aber nur „einen Hauch“ in die Einfahrt, aufgrund der Breite des LKW sind aber größere Manöver notwendig, um die Ausfahrt verlassen zu können, auf dem Bürgersteig können nicht mehr zwei Personen nebeneinander gehen, auf der Straße können zwei PKW nicht aneinander vorbei fahren), der LKW parkt vor dem Fenster eines Wohnhauses, die Bewohner sehen nur noch die Plane des LKW durch dieses Fenster.
Ist das rechtlich i.O. oder kann dagegen vorgegangen werden?