Loch in der Wand für alten Gaseinzelofen Anspruch auf Zumauern?

Guten Tag,

bei uns im Haus wurde früher in allen Wohnungen mit Einzelöfen geheizt. Einige Parteien heizen bis zum heutigen Tage so.

In anderen Wohnungen wurden Etagengasheizungen und Heizkörper angeschafft, das Abluftteil der Einzelöfen abmontiert und zugemauert. Doch leider hat man das offenbar bei mir vergessen…sodass in der Außenwand des Schlafzimmers ein Loch ist. Möglicherweise wurde das bei vielen anderen auch vergessen, ich weiß ja nicht, wer wirklich noch so heizt und wer nicht. Die Etagenheizung wurde auch bereits vor 11 Jahren installiert.

Ich weiß zwar nicht, wie hoch der Wärmeverlust dadurch ist, aber er wird sicherlich vorhanden sein.

Besteht Anspruch, dieses Loch zuzumauern oder muss ich damit leben?

JA !

Womöglich weiß dein Vermieter gar nicht das das Loch nicht gasdicht und feuersicher verschlossen wurde.
es gibt Deckel dafür, zumauern geht auch.
Sprich Vermieter an !

Sag mal, in was für eine „Bude“ bist Du da eingezogen ? Ist sie wenigsten preiswert ?

mfG
duck313

Bist du sicher, dass das Loch davon stammt? Normalerweise endet doch so etwas im Schornstein und nicht einfach an der Außenwand.

Es gab Einzelöfen ( Direktheizer ÖL/Gas) die ihren „Schornstein“ direkt durch die Außenwand leiteten. Sind also nicht an einen Kaminzug angeschlossen.

hi,

gab durchaus beide Varianten.
[Beispiel][1]

grüße
lipi
[1]: https://www.colourbox.de/bild/abluftkamin-eines-alten-gasheizung-in-einer-hauswand-bild-1642962

Aha! 

Ungefähr so sieht das bei mir auch aus.

Ja, ich bin auch jedes Mal sprachlos, wie das hier abläuft.

Auch die Fenster sind total undicht und Risse am Fenster (wie ich in einer anderen Frage ja mal erwähnt habe).

Es sollten jetzt im Schlafzimmer neue Scheiben eingesetzt werden. Damit sind die Fenster dann wohl plötzlich dicht… :open_mouth:

Aber zahle nur 306 Euro kalt für 64 m^2.

Na dann:

Wobei üblicherweise auch Außenwände erlaubt sind, die weder gasdicht noch feuersicher sind.

Schöne Grüße aus Dossene:

MM

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Außenwände schon. Aber Loch in der Außenwand fände ich auch nicht witzig. Ich bezog mich auch mehr auf das „verschlossen wurde“, denn die Aussage im UP war „sodass in der Außenwand des Schlafzimmers ein Loch ist“.

Viele Grüße
Christa

hi,

auch das ist mehr als üblich. Die meisten bauen da jedoch ein Fenster rein.

grüße
lipi

:grin:

2 Like

Jetzt habe ich auch dein verlinktes Bild gesehen :smiley: , da es nicht direkt angezeigt wurde, habe ich es beim ersten Mal übersehen. DIE Außenwände gehören aber zu keiner Wohnung. :wink:

Scherzkeks. :stuck_out_tongue:

Hm. Ich lese in:
https://dejure.org/gesetze/BGB/536b.html
„Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu.“

Und nun?