Da ist aber zu beachten, dass Gutachten nicht gleich Gutachten ist. Die Varianten reichen hier von der Kopie eines Fahrzeugschein mit per Einzelzulassung eingetragenen Rings für ein einziges Fahrzeug über Festigkeitsgutachten bis hin zur richtigen EG-Betriebserlaubnis.
Diese Adapterplatten beinhalten direkt mehrere Probleme, die zulassungsrelevant sind. Erst einmal wird in der Regel darüber die Achse an sich verbreitert, da eine solche Platte normalerweise zusätzlich auf die Radnabe bzw. auf der Bremsscheibe/-trommel montiert wird. Wenn hier seitens der Felge mit einer erhöhten Einpresstiefe nicht gegen gesteuert wird, ändert sich die Spurweite und damit möglicherweise das Fahr- und Lenkverhalten.
Bleibt die Einpresstiefe aber unverändert, wandert das gesamte Rad weiter nach aussen und es kommt beim Lenken und Einfedern nicht selten zum Kontakt mit anderen Fahrzeugteilen.
Ausserdem müssen statt der Radbolzen oft solche der nächsthöheren Festigkeitsklassen verbaut werden, denn es treten im Fahrbetrieb mit solchen Adapterplatten höhere Hebel- und Scherkräfte auf.
Es ist also nicht unmöglich, dass solche Adapterplatten eingetragen werden, aber doch nicht ganz einfach und vor allem nicht billig.
Hat eine solche Platte eine EG-Betriebserlaubnis, ist die Sache recht einfach: montieren und Papiere mitführen reicht.
Alle anderen Varianten sind mit mehr Aufwand und auch Kosten verbunden. Bereits vorhandene Freigaben können von einem wohlwollenden Prüfer per Anbaubegutachtung und evtl. Probefahrt abgenommen und eingetragen werden, wobei mit Kosten im eher dreisteligen Bereich zu rechnen ist.
Wenn allerdings Einzelgutachten zu erstellen sind, dann wird es sehr schnell sehr hässlich und das würde ich im Zweifel immer von Profis begleiten lassen, die sowas öfter machen und daher einen guten Draht zu den entsprechenden Stellen haben. In diesem Fall ist es aber eher unwahrscheinlich, dass die Rechnung weniger als vier Stellen vor dem Komma hat.
Gruß
Hermann